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Da verstehe einer die Rechtsprechung

13. Januar 2017 von Nicola Urban Kommentar verfassen

Leider kommt es immer wieder zu gewaltsamen Übergriffen gegenüber Taxifahrern. Eine Vielzahl der Kollegen musste bereits die unschöne Erfahrung mit Gewalterlebnissen machen. Die Täter werden meist geschnappt und trotzdem gibt es in den seltensten Fällen eine verhältnismäßig gerechte Strafe.

Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hat ermittelt, das über die Hälfte aller Taxifahrer, genau genommen 57 Prozent, schon mal von Gewalt betroffen waren. Es ist kein Wunder, dass 79 Prozent der Angriffe nachts erfolgen, im übrigen fast immer von männlichen Tätern, die häufig unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen. Bei knapp 30 Prozent der körperlichen Angriffe wurde eine Waffe benutzt, meistens ein Messer. In vielen Fällen werden die Täter früher oder später geschnappt, doch die Strafen fallen sehr willkürlich aus.

Letztes Wochenende zum Beispiel wollten zwei junge Männer in München vom Hauptbahnhof zum Ostbahnhof. Doch an ihr Fahrziel kamen sie gar nicht: bei der Hälfte der Strecke forderte der Taxifahrer die beiden scheinbar aggressiven Männer auf, das Auto zu verlassen und die zwölf Euro Fahrpreis zu begleichen. Die zwei Freunde gingen daraufhin zusammen auf den Taxler los. Der rettete sich ins Fahrzeug und verständigte die Polizei. Wenig später wurden sie von der Streife festgenommen. Beiden droht, obwohl der Fahrer keinerlei Blessuren davon trug, eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall fünf Jahre Haft.

Sehr milde hingegen urteilte der Staatsanwalt bei einem Fall in Rostock. Hier hat ein betrunkener Fahrgast eine 58-Jährige Taxifahrerin angegriffen und sie gewaltsam zu Boden befördert. Alles nur, weil sie ihn bat, sich anzuschnallen. Das bekam der Fahrgast aufgrund seines Alkoholpegels aber nicht hin. Daraufhin versuchte er die Frau zu schlagen und begann ihre Sachen durch das Taxi zu werfen. Die 58-Jährige flüchtete aus dem Fahrzeug, doch der Fahrgast erwischte sie, zeriss die Bluse und fixierte die Frau am Boden. Durch Ihre Schreie kamen zwei Passanten zu Hilfe. Auch die ging der Trunkenbold noch körperlich an, so dass die verständigte Polizei gleich drei Anzeigen wegen Körperverletzung aufnahm. Trotz eines Kreuzbandrisses in der Hand der Taxifahrerin wurde jetzt das Ermittlungsverfahren eingestellt. Öffentliche Klage wird nur erhoben, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist. Der zuständige Staatsanwalt wies aber darauf hin, dass die 58-Jährige schließlich immer noch Privatklage einlegen kann.

Mitte letzten Monats fiel das Urteil im Münchner Taxischlägerprozess: sechs Jahre Haft bei vorläufiger Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt. Der Verurteilte hatte einen Taxifahrer auf der Münchner Leopoldstraße zusammengeschlagen und liegengelassen. Hier kam es zu dem Gewaltakt, da der Fahrer eine Reinigungspauschale von 50 Euro forderte, nachdem sich der Freund des Täters im Auto übergeben hatte. Das regte ihn scheinbar so stark auf, dass er mehrfach mit der Faust zuschlug und mindestens einmal auf sein inzwischen wehrloses Opfer eintrat. Laut Staatsanwaltschaft fiel das Urteil trotz versuchten Mordes milder aus, da sich der Täter beim Opfer entschuldigt hatte und der Taxler die Entschuldigung annahm. Hinters Taxilenkrad will sich der Fahrer nicht mehr setzen. Entschuldigung hin oder her.

Einem Allgäuer Taxibetrieb ist die nächtliche Gefährdung der Taxler und der Fahrzeugflotte jetzt, einem Bericht des Bayerischen Rundfunks zu Folge, zu heikel geworden. Jahr für Jahr gäbe es immer mehr Übergriffe auf die Fahrer. Autos wurden demoliert oder absichtlich mit Essen und Alkohol eingesaut. Der Unternehmer aus Wangen hat nun Konsequenzen aus dem aggressiven Verhalten gezogen. Alle Nachtfahrten an Wochenenden wurden gestrichen, ab 20 Uhr nimmt der Taxibetrieb keine Fahrgäste mehr mit. Das kann aber doch auch keine Lösung sein.

Ob serienmäßige Innenraumkameras betrunkene oder unter Drogen stehende, gewaltbereite Fahrgäste abhält zuzuschlagen, sei dahingestellt. Aber es würde zumindest dem Fahrer ein sichereres Gefühl vermitteln und die Aufklärungsquote vermutlich noch weiter erhöhen. nu

Kategorie: Allgemein, D-A-CH Stichworte: Gewalt, Kamera, Nachts, Taxi

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