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Abmahnung wegen nicht aktualisierter Tarifangaben

von Axel Rühle
6. Oktober 2022
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Abmahnung wegen nicht aktualisierter Tarifangaben
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Viele Taxiunternehmen mögen es transparent und informieren die Kundschaft auf der firmeneigenen Website über die Fahrpreise. Wer dies im Falle einer Tarifänderung nicht augenblicklich aktualisiert, riskiert teure Unterlassungsverfahren.

Zum 1. Oktober wurden wieder in zahlreichen Städten und Landkreisen die Taxitarife angepasst, um den Unternehmen weiterhin wirtschaftliches Arbeiten zu ermöglichen. Viele Stadtverwaltungen und Landratsämter stellen ihren aktuellen Taxitarif online. In etlichen Fällen muss man allerdings lange auf dem jeweiligen Online-Portal suchen. Einige informieren online gar nicht über die Taxifahrpreise, und bei einigen wenigen ist sogar ein älterer Taxitarif leichter zu finden als der aktuelle.

Um den (potentiellen) Kunden Informationen zu bieten, stellen auch Taxiunternehmen häufig den örtlichen Tarif auf ihrer Firmenwebsite online. Gerade in touristisch frequentierten Gebieten sind solche Informationen mitunter gefragt. Auch Taxi Times stieß bei der bundesweiten Recherche der Taxitarife an vielen Orten hauptsächlich auf private Anbieter der gewünschten Informationen. Auf die schriftliche Anfrage an sämtliche Genehmigungsbehörden Deutschlands erhielten wir bislang trotz Nachfragen nur von etwas mehr als der Hälfte eine hinreichende Antwort. Folglich kommen in der bundesweiten Übersicht noch immer nach und nach weitere Tarifgebiete hinzu oder werden aktualisiert.

Für kommerzielle Anbieter, also Taxiunternehmen, können nicht aktuelle Angaben verhängnisvoll sein: Wer auf seiner Firmenwebsite über den örtlichen Taxitarif informiert und im Falle einer Tarifänderung vergisst, seine Angaben zu aktualisieren, kann abgemahnt werden, weil er damit fälschlicherweise – wenn auch nicht in böser Absicht – günstigere Preise vorgibt und sich somit unlauter einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

So geschehen vor Kurzem in niedersächsischen Landkreis Northeim, wo der Grundpreis tagsüber ein anderer ist als nachts und Sonntags und eine etwas unübersichtliche Preisregelung für Anfahrten gilt. Hier wurde am 29.6.2022 der Grundpreis tagsüber von 3,90 auf 4,50 Euro erhöht. Der Kilometerpreis für die ersten drei Kilometer blieb bei 2,50 Euro unverändert und stieg für die weiteren Kilometer von 2 Euro auf 2,50. Die Warteminute stieg im Preis von 45 auf 50 Cent.

Bereits im Juli 2019 war der Zuschlag für Großraumtaxen und für die Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Fahrgästen von 6,30 auf 10,00 Euro angehoben worden. Der Minutenpreis für Wartezeit war von 40 auf 45 Cent gestiegen.

Taxi- und Mietwagenunternehmer Dimitrios Konstantianos aus Einbeck, der sich seit Jahren auch für die Kunst- und Kulturförderung engagiert und beispielsweise Türen seiner Fahrzeuge für Werbung eines Lichtspielvereins zur Verfügung stellt, hatte auf seiner Internetseite bis vor Kurzem unter anderem Angaben zum Taxitarif. Nach seiner Schilderung war vergessen worden, die Angaben im Zuge der Tariferhöhungen zu aktualisieren, so dass Mitte September noch die Fahrpreise vor der letzten Erhöhung und der Großraumzuschlag vor der vorletzten Erhöhung angegeben waren.

Das hatte offenbar ein anderer ortsansässiger Unternehmer entdeckt, der seinem beliebten Konkurrenten nicht wohlgesinnt sein soll. Ohne ihn zur Korrektur aufzufordern, wandte sich der Wettbewerber an eine Rechtsanwaltskanzlei und ließ Taxi Konstantin abmahnen, wie Konstantianos gegenüber Taxi Times berichtet.

Im Schreiben des Anwalts werden akribisch die nicht aktuellen Angaben von Konstantianos’ Website den aktuellen Angaben aus dem Northeimer Amtsblatt gegenübergestellt. Dann heißt es: „Mit Ihrem Verhalten verstoßen Sie nicht nur gegen die Taxentarifverordnung und verwirken damit gemäß deren § 8 die dortigen Ordnungswidrigkeitstatbestände, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet werden können. Vielmehr verstoßen Sie außerdem gegen …“ – und eine längere Aufzählung von Paragraphen und Verstößen.

Angehängt ist eine zu unterschreibende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die bei künftigen Verstößen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 Euro vorsieht. Der Streitwert wird auf 35.000 Euro netto beziffert. Schließlich bittet der Anwalt um die „gefällige Zahlungsvermittlung“ seiner Anwaltskosten von 1.626,49 Euro innerhalb einer Woche, anderenfalls drohe eine Erhöhung.

Da Konstantianos neben der Pflege seines Internetauftritts gelegentlich auch andere Dinge zu tun hat, hat er inzwischen jegliche Preisangaben vorsorglich entfernt – damit sein finanzieller Spielraum auch künftig kulturellen und sozialen Projekten zugute kommt und das Geld nicht auf das Konto einer Rechtsanwaltskanzlei überwiesen werden muss. ar

Beitragsfoto: Anwaltsrechnung an Dimitrios Konstantianos

Tags: AbmahnungInternetTaxitarif
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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