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„Anlieger frei“: Bußgeld für den Durchgangsverkehr

von Nicola Urban
24. Oktober 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
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„Anlieger frei“: Bußgeld für den Durchgangsverkehr

Wer das Verkehrsschild „Anlieger frei“ missachtet und ohne einen Anlieger als Fahrgast durch die betreffende Straße fährt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro. Dies hat jetzt der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt.

Geklagt hatte in diesem Fall ein LKW-Fahrer, der das gegen ihn verhängte Bußgeld nicht akzeptieren wollte. Deshalb zog er vor das Amtsgericht. Das Gericht forderte die Herausgabe der Personendaten des angeblich mit Baustoffen belieferten Anliegers. Der Fahrer weigerte sich aber die Daten aus Privatsphäregründen herauszugeben.

Wenn die Behauptungen des Fahrers nicht überprüfbar seien, müsse davon ausgegangen werden, dass er den gesperrten Bereich unberechtigt befahren habe, so der Senat. Es stehe dem Mann frei, entweder überprüfbare Angaben zu machen oder das Bußgeld zu akzeptieren. Die Geldbuße in Höhe von 75 Euro ist damit rechtskräftig.

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(Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 2 Ss(OWi) 213/17, Beschluss vom 09.08.2017) nu

 

Symbol-Foto: Bußgeldkatalog-mpu.de

 

 

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Tags: BußgeldStrafeTaxi
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