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AOK Rahmenvertrag: 1,90 Euro für den Besetztkilometer

von Jürgen Hartmann
6. April 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
2

Kazadan sonra Ailesi küçük masrafları bile bir kaç kez gözden geçirmek mecburunda. Foto: Nicola Urban

Die Taxiverbände in Baden-Württemberg haben sich mit der AOK auf einen neuen Rahmenvertrag zur Vergütung von Krankenfahrten geeinigt.

Wie der Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.V. in einer Pressemitteilung erklärte, habe man sich nach zwei „heftig, aber dennoch konstruktiv geführten Verhandlungsrunden“, an denen sich die baden-württembergischen Verkehrsverbände sowie der TVD Baden-Württemberg den Verhandlungspartnern der AOK und des SVLVG gegenüberstanden, auf ein Ergebnis verständigt, das sowohl die Verbände des Verkehrsgewerbes als auch der TVD Baden-Württemberg als wichtigen Meilenstein und Erfolg betrachten.

Als wichtigste Neuerung bei dieser Vereinbarung gilt die Umstellung auf eine neue Abrechnungsbasis. Ab 1.5.2017 werden bei Krankenfahrten in Baden-Württemberg außerhalb der Pflichtfahrgebiete nur noch die besetzt gefahren Kilometer vom Einsteigeort des Patienten bis zum Behandlungsort berechnet. Pro Besetzkilometer wurde dafür ein Entgelt von 1,90 Euro vereinbart, zuzüglich einer Grundpauschale von 2,90 Euro.

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Bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebiets gilt der Taxitarif abzgl. eines Abschlages von 9% vorbehaltlich einer von der unteren Verkehrsbehörde genehmigten Sondervereinbarung gem. § 51 Abs. 2 PBefG.

Bei Sammelfahrten wird für den 2. Fahrgast ein Zuschlag von 30% und für jeden weiteren Fahrgast ein Zuschlag von 10% erhoben. Wartezeiten, die länger als 15 Minuten betragen, werden mit 49 Cent pro Minute ab der ersten Minute vergütet. jh

Foto: Taxi Times

 

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Tags: KrankenfahrtenTarifTaxi
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 2

  1. Ahmed Salah says:
    4 Jahren her

    Krankenfahrten, Tarif, Taxi

    Antworten
  2. Hildegard Hofer says:
    4 Jahren her

    Du meinst also, dass für Krankenfahrten IMMER der Taxitarif gelten soll.

    Da bin ich genau gegensätzlicher Meinung: Von gesetzlichen Krankenkassen beglichene Fahrten sollten von der Tarifpflicht ausgenommen werden ! vom ersten Kilometer an.

    Dann erst können dem Aufwand entsprechende Fahrpreise erzielt werden, die durchaus auch über dem Tarif für normale Taxifahrten liegen.

    Sammel-Krankentransporte … sollten die Kassen in eigener Regie organisieren – und dafür Mietwagen stundenweise nutzen. Pfiffige Mietwagenunternehmer übernehmen diese Aufgabe bereits jetzt, rechnen aber trotzdem jeden Transport einzeln ab, zu ’nem äusserst günstigeren Festpreis.

    Für die Patienten bleibt da natürlich der Komfort auf der Strecke. Den können sie trotzdem haben: durch Fahren mit einer Taxe und Übernahme des Mehrpreises, muss ja nicht jedesmal sein.

    Antworten

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