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Baseler Gericht: UberPOP ist illegaler Nebenerwerb

von Philipp Rohde
15. November 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Das Strafgericht im Schweizer Kanton Basel-Land bestätigte, dass Fahrdienstleistungen auch dann „gewerbsmäßig“ sind, wenn sie nicht rentabel sind. 32 Verfahren sind anhängig und gegen vier Fahrer erging bereits ein Strafbefehl. Dennoch läuft die App in der Schweiz weiter.

Uber stellte sich auf den zynischen Standpunkt, dass die Tätigkeit der Amateur-Taxis als Hobby anzusehen ist, weil die Fahrer zu wenig verdienen würden und es daher als genehmigungsfreies „Hobby“ anzusehen sei. In einem der allein im Baselbiet 32 anhängigen Strafverfahren verurteilte jetzt das Strafgericht einen Fahrer, der in neun Monaten 23.000 Schweizer Franken (rund 19.700 Euro) durch Uber eingenommen hatte. Dass die Tätigkeit wahrscheinlich unrentabel war, spiele dabei keine Rolle. Der Mann sei ohne die erforderlichen Genehmigungen und Fahrtenschreiber dem gewerbsmäßigen Personentransport nachgegangen, habe also strafbar gehandelt.

Zwar ist das Geschäftsmodell damit richterlich in Frage gestellt, aber herumgesprochen hat es sich offenbar noch nicht. Wegen angeblich zu laxer Kontrollen im Kanton würden UberPop-Fahrer nach Basel kommen, sagen Kritiker. Dabei führt die Polizei durchaus Kontrollen durch, und die Zahl der erwischten Laien-Taxis steigt beständig, aber jeder Fall müsse einzeln geprüft werden, sagt die Staatsanwaltschaft.

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Kritik von Gewerkschaften und lokalen Politikern richtet sich aber auch an die Regierung. Diese habe sich nicht eindeutig positioniert und müsse gleiche Rahmenbedingungen im Transportgewerbe schaffen, sagte der SP-Politiker Pascal Pfister aus Basel gegenüber „barfi.ch“. Das Urteil stimme zwar optimistisch, dennoch reiche es nicht aus, das Problem auf die Behörden abzuwälzen.

Telebasel zu Folge seien „Harmonisierungen“ mit dem illegalen Betrieb auf nationaler Ebene bereits im Gang, allerdings in die entgegengesetzte Richtung. Getreu dem Motto „wenn ich gegen das Gesetz verstoße, muss das Gesetz wohl falsch sein“ hat die FDP einen Initiative zur Abschaffung des Taxi-Führerscheins, zur Aufhebung der Fahrtenschreiberpflicht und -in einem Abwasch- der Arbeitszeitregelungen für das Taxigewerbe gestartet. prh

Symbolfoto: Taxi Times

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Tags: BaselGerichtSchweizUber
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Philipp Rohde

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