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Start Beförderungsrecht

Bayern-SPD will eine dritte Säule im Beförderungsgesetz

von Jürgen Hartmann
9. Oktober 2018
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
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Natascha Kohnen: „Taxi darf nicht mit Dumpingpreisen kaputtkonkurriert werden“

Natascha Kohnen: „Das Taxi gehört zum Öffentlichen Personennahverkehr“ Foto Chrstian Liss

In einer schriftlichen Stellungnahme zu aktuellen Taxithemen haben sich die bayerischen Sozialdemokraten für Änderungen, aber gegen eine Deregulierung des PBefG ausgesprochen.

Gegenüber der Taxizentrale Nürnberg eG betont die SPD, dass man an der Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht festhalten wolle. „Verlässlichkeit gibt es nicht umsonst, und der freie Markt kann diese Verlässlichkeit nicht sicherstellen“, ist die SPD überzeugt. Die Partei wolle auch „an der klaren Trennung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr festhalten“.

Als Partei, die im Bund gemeinsam mit der CDU /CSU an der Regierung beteiligt ist, will die SPD aber auch an der vereinbarten Änderung des Personenbeförderungsgesetzes PBefG mitwirken. „Gemäß dem Koalitionsvertrag will die SPD das Personenbeförderungsrecht (PBefG) modernisieren – nicht deregulieren – und die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr und neue Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling) an die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und neue technische Entwicklungen anpassen.“

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Das Taxigewerbe erfüllt aus Sicht der Sozialdemokraten verlässlich einen wichtigen öffentlichen Auftrag und stellt neben dem ÖPNV eine zweite Säule der Personenbeförderung dar. Die Partei strebt allerdings eine dritte wichtige Säule für plattformbasierte Mobilitätsdienste an. „Neue plattformbasierte digitale Mobilitätsangebote brauchen eine rechtssichere Grundlage für ihre Zulassung. Dabei wollen wir Leitplanken und sektorspezifische Regelungen für einen Ordnungsrahmen, der einen fairen und funktionsfähigen Wettbewerb (level playing field) vor allem auch zwischen etablierten und neuen Marktakteuren bzw. den unterschiedlichen Beförderungsformen gewährleistet. Kommunen müssen wieder entsprechende Steuerungsmöglichkeiten zur Regulierung und Lizenzierung der dritten Säule erhalten.”

Weiter stellt die Partei klar: „Gute soziale Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäftigten sind für uns dabei ebenso zentrale Voraussetzung wie die Einführung technischer Standards, um Billigkonkurrenz zu Lasten der Taxis zu verhindern. Sowohl der Taxi- als auch der Mietwagenbetrieb soll von regulatorischen Entlastungen profitieren.“

Die Antwort schließt mit dem Versprechen, dass man bei der Veränderung des Gesetzes die Taxi-Branche mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen beteiligen wolle, „um die Regeln für die Zukunft vernünftig zu gestalten. Wir wollen nicht alle Regeln aufheben und den Markt öffnen für internationale Konzerne. Denn sie wollen die Beschränkung der Konzessionen aufheben und die volle Konkurrenz von Taxis und Mietwagen um die gleichen Kunden. Wir wollen das nicht.“

Natascha Kohnen steht für die bayerische SPD an vorderster Front im Landtagswahlkampf. Foto Christian Liss

Es ist keine Überraschung, dass die Statements der bayerischen SPD in vielen Passagen den Aussagen von Natascha Kohnen während der Nürnberger Taxidemo am 18. September ähneln. Kohnen ist die Spitzenkandidatin der Sozialdemokraten zur Landtagswahl am 14. Oktober 2018. Umfragen sagen der Partei allerdings ein desaströses Ergebnis von nur mehr elf Prozent voraus. Damit wäre man aktuell viertstärkste Partei hinter der CSU, den Grünen und den freien Wählern.

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Tags: Natascha KohnenSPDTaxi Nürnberg EG
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Hildegard Hofer says:
    2 Jahren her

    Viel Widersprüchliches ….

    Was soll das denn heissen: „Sowohl der Taxi- als auch der Mietwagenbetrieb soll von regulatorischen Entlastungen profitieren.“ Was soll denn da dereguliert werden ?

    Geht es um die Rückkehrpflicht für Mietwagen ?
    oder um die Vorgabe, dass nur am Betriebssitz eingegangene Beförderungsaufträge von dem Mietwagenunternehmen ausgeführt werden dürfen ?

    Bitte etwas präzisere Aufklärung.

    Antworten

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