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Belastete Taxifahrer den Angeklagten zu Unrecht?

von Philipp Rohde
15. November 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0
Einbruch während Urlaub

Sembol Fotoğraf: Polis

Ein 31-jähriger Fahrgast soll in Walsrode einen Taxifahrer mit einem Messer bedroht haben und sitzt seit Juli in Untersuchungshaft. Beim Prozess am Landgericht Verden präsentiert der Taxifahrer plötzlich eine andere Version, berichtet die „Kreiszeitung“.

Der Angeklagte bestätigte, dass er sich von dem 33-jährigen Taxifahrer von einer Disco in Walsrode (Niedersachsen) zur Sparkasse hat fahren lassen, um Geld abzuheben. Von dort aus sei er mit dem Taxi zu einem Bekannten gefahren, habe sich ein Messer besorgt, um den Türstehern der Disco Angst zu machen. Im Eingangsbereich der Disco zeichneten Überwachungskameras den Angeklagten mitsamt Messer auf, das dieser dann in einem Gebüsch versteckte, kurz bevor die Polizei eintraf.

Der Taxifahrer setzte einen Notruf ab, in dem von einem Messer die Rede war. Gegenüber der Polizei sagte er aus, dass er mit dem Messer bedroht worden war, für die Polizei absolut glaubwürdig. Offenbar ging es hier um das Fahrgeld in Höhe von 70 Euro. Der Fahrgast, bei dem Drogen- und Akoholeinfluss nachgewiesen wurde, hätte in den Sitz gestochen. Der Angeklagte konnte sich zwar an eine solche Szene im Taxi nicht erinnern, wollte eine räuberische Erpressung jedoch ausschließen. Obwohl der Notruf und zwei vorherige Aussagen des Taxifahrers stimmig und glaubwürdig waren, sagte der Taxifahrer jetzt im Prozess am Landgericht Verden wiederum aus, der Angeklagte habe gar kein Messer mitgeführt.

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Die Polizei fand bei der Festnahme kein Geld bei dem Angeklagten. Laut Aussage des Arbeitgebers habe der Taxifahrer nur von einem „Konflikt“ gesprochen, bei dem ein Fahrgast in den Sitz gestochen habe. Die Kasse wäre vollständig gewesen und von dem Vorfall habe er selbst erst aus der Zeitung erfahren, sagte der 56-jährige Taxi-Unternehmer.

Das Urteil wird für diese Woche erwartet. prh

Symbolfoto: Polizei

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Tags: GerichtNiedersachsenRaub
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Philipp Rohde

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