Freitag, 26. Februar 2021
+49 30 555 792 670
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Ausstattung
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi Termine
    • Abonnement
  • Start
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Ausstattung
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi Termine
    • Abonnement
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Berliner Gericht bestätigt Verbot der Uber-App

von taxi times
26. September 2014
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
0
Taxi Times News

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das behördliche Verbot der Uber-App für das Land Berlin bestätigt. Allerdings kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Die für Berlin zuständige Genehmigungsbehörde hatte vor einigen Wochen dem Unternehmen Uber sowohl die Vermittlung von Fahraufträgen an lizensierte Fahrdienstunternehmer (UberBlack) als auch an private Fahrer (UberPop) verboten. Dieses Verbot ist rechtens, entschied nun die 11. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts.

„Mit diesen Diensten betreibe Uber entgeltlichen bzw. geschäftsmäßigen Gelegenheitsverkehr von Personen mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung, obwohl eine solche nach dem Personenbeförderungsrecht erforderlich sei“, erläutert ein Gerichtssprecher. „Auch wenn Uber selbst weder eigene Fahrzeuge noch angestellte Fahrer habe, sei das Unternehmen nicht nur bloßer Vermittler von Fahrdiensten, weil es gegenüber den Fahrgästen nach außen als Vertragspartner auftrete. Nur dieses Verständnis werde dem Zweck der Genehmigungspflicht gerecht, der darin bestehe, den zu befördernden Fahrgast möglichst umfassend zu schützen. Dieser dürfte sich darauf verlassen, dass die zuständige Behörde den Betreiber bei öffentlicher Personenbeförderung einer persönlichen und fachlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen habe und ihn im Sinne des Verbraucherschutzes überwache.

Werbung
 

Das Verbot der Dienste sei schließlich nicht unverhältnismäßig; insbesondere sei das Geschäftsmodell von Uber nach der geltenden Rechtslage, die auf dem Prinzip des geschlossenen Kreises der zugelassenen Formen von entgeltlicher Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen beruhe, nicht genehmigungsfähig. Die Dienste verstießen gegen zahlreiche, dem Schutz der Kunden dienenden Vorschriften des Personenbeförderungsgesetztes. So unterlägen die Fahrer bei dem Geschäftsmodell UberPop keiner staatlichen Kontrolle. Es sei nicht geprüft worden, ob sie die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen wahrnehmen könnten, sie besäßen keine für die Personenbeförderung zwingend erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Das Angebot UberBlack verstoße gegen die im Personenbeförderungsrecht geltende Rückkehrpflicht von Funkmietwagen an den Betriebssitz und verwische so in unzulässiger Weise die Unterscheidung von Taxen- und Mietwagenverkehr.“

Bemerkenswert an dieser Entscheidung: Mit diesem Beschluss wurde nicht nur die App UberPOP (Vermittlung an Privatfahrer), sondern auch Uber Black verboten. Hier werden die Aufträge an konzessionierte Mietwagen vermittelt. Das Gericht sieht hier Verstöße gegen die Rückkehrpflicht.

Taxi Berlin begrüßte diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Der Öffentliche Personennahverkehr wird in Deutschland besonders gefördert und geschützt, damit auch sozial Benachteiligte oder etwa Behinderte die Chance haben, von A nach B zu kommen, heißt es im Forum der Berliner Taxizentrale. „Bei Uber kommt man zwar – insofern genügend Fahrzeuge und Fahrer verfügbar sind – auch von A nach B, jedoch führt eine Verknappung oder künstliche Verknappung in den Bedarfsspitzen zu sehr hohen Preisen wie etwa mehrfach in den USA kritisiert, so dass sich eben nicht jeder einen Uber- Fahrer buchen kann, um dann weiter mit dem Bus oder Zug zum Zielort zu gelangen.“

Die heute veröffentlichte Entscheidung betrifft ausschließlich die Stadt Berlin, weil in dem vorliegenden Verfahren die Genehmigungsbehörde als Verwaltungsakt ein Verbot ausgesprochen hatte.

Der kürzlich in Frankfurt verhandelte Fall eines bundesweiten Verbots der App UberPop hingegen wurde vor einem Zivilgericht verhandelt, da der Kläger in diesem Fall ein bundesweit konkurrierender App-Anbieter ist und somit das Wettbewerbsrecht angewendet wurde. jh

Tags: BerlinRidesharingShareconomyUberUberPOPVerwaltungsgericht
TeilenTweetSendenSendenTeilen

taxi times

Ähnliche Artikel

Beförderungsrecht

Taxi gegen Uber: Das Eigentor des Uber-Chefs im Bundestag

24. Februar 2021
Recht

Uber yenilgisi: İngiltere mahkemesi sürücüleri işçi olarak sınıflandırıyor

19. Februar 2021

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Werbung
 
Werbung
 

Regionalthemen

  • Berlin
  • München
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Ausstattung
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi Termine
    • Abonnement
  • Berlin
  • München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.