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BG Verkehr: Fahrsicherheit mit eingeschränkter Taxiförderung

von Remmer Witte
21. August 2020
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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BG Verkehr: Fahrsicherheit mit eingeschränkter Taxiförderung

Fahrsicherheitstraining - Glätte - Schleudern - Unfall Foto: Acht-Elf-Elf

Die für die Taxibranche zuständige BG Verkehr unterstützt Unternehmer, wenn diese an Fahrsicherheitstrainings teilnehmen. Allerdings mit Einschränkungen, die durchaus sinnvoll erscheinen – die in bestimmten Fällen aber auch den eigentlichen Zweck verpassen.

Fahrsicherheitstrainings, wie sie von ADAC und anderen Organisationen angeboten werden, sind für Taxibetriebe eine Investition in die Zukunft. Während das Sicherheitsgefühl bei Fahrgästen ansteigt, sinkt die potenzielle Unfallgefahr (Taxi Times berichtete darüber in dieser Woche) Das freut nicht nur die Kfz-Versicherer (und wirkt sich in der Folge für den Taxiunternehmer positiv auf dessen Prämienhöhe aus), sondern auch die gesetzliche Unfallversicherung.

Viele Berufsgenossenschaften wie beispielsweise die BG Verkehr fördern deswegen solche Trainings mit Zuschüssen. Ein PKW-Basis-Training beim ADAC kostet aktuell  beispielsweise minimal 99 Euro, die BG Verkehr übernimmt davon immerhin 75 Euro. Der Zuschussantrag bei der BG Verkehr muss dafür unbedingt vor dem geplanten Training gestellt werden. Das Unternehmen erhält dann einen Voucher, Trainingscard genannt, mit dem es die Kosten für das Training geltend machen kann. Allerdings werden leider nur Basistrainings unterstützt, Intensiv- oder auch Fortgeschrittenentraining müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

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Alternativ kann sich für größere Betriebe aber auch mal eine Nachfrage bei den Sicherheitsbeauftragten lohnen, die sich zwangsläufig oft schwer tun, ihr von diesen bezahltes Zeitkontingent in den Taxibetrieben auch sinnvoll mit Inhalten zu füllen. Da kann ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining für zwölf Mitarbeiter eventuell helfen, das aufgelaufene Zeitguthaben abzuarbeiten. Eine freundliche Nachfrage bei der zuständigen Stelle kann also nicht schaden.

Möchte man allerdings die Idee der regelmäßigen Trainings mit Unterstützung der BG Verkehr konsequent umzusetzen und alle Mitarbeiter zeitnah nach ihrer Einstellung und dann regelmäßig alle paar Jahre immer wieder schulen, kommt irgendwann die böse Überraschung: Nach nicht allzu langer Zeit findet der Unternehmer dann nicht mehr die beantragten Trainingscards in der Antwortpost auf seinen Antrag, sondern ein Informationsschreiben, dass dieser Betrieb nun erst mal für die nächsten zwölf oder sogar mehr Monate keine weiteren Trainingsgutscheine bekommen kann. Die BG Verkehr begrenzt nämlich die Zuschussmenge pro Betrieb und begründet es damit, dass alle Mitgliedsbetriebe die gleichen Chancen haben sollen, solche Zuschüsse zu nutzen.

Damit Fahrgäste des blaugelben Oldenburger Taxidienstes bei brenzligen Verkehrssituationen nicht schwarzsehen müssen, nehmen Fahrer des Unternehmens regelmäßig an Fahrsicherheitstrainings teil. Zu Beginn wurde das von der BG Verkehr auch noch finanziell unterstützt…Foto: Acht-Elf-Elf

Gemäß den Förderungsbedingungen der BG Verkehr (www.bg-verkehr.de) gilt hier folgende Regelung: „… In einem Jahr werden Zuschüsse für maximal 50 % der „Vollarbeiter“…. bzw. für höchstens 30 Personen an ein einzelnes Unternehmen vergeben. Die zuerst erreichte Grenze gilt. Wurde diese Höchstmenge in ununterbrochener Folge erreicht, muss der Betrieb ein Jahr aussetzen. …“.

So weit, so gut, das klingt zunächst nachvollziehbar, auch wenn die „ununterbrochene Reihenfolge“ nicht weiter definiert ist und so noch Fragen offen lässt. Es fehlt allerdings die Chance, dass solch ein Betrieb sich zumindest dann, wenn eben nicht genug Zuschüsse von anderen Betrieben abgerufen wurden, sich nach  Jahresablauf noch nachträglich überzählige Trainings bezuschussen lassen kann. Wenn es denn ein Budget für Fahrsicherheitstrainings innerhalb der BG Verkehr gibt, sollte dieses Budget auch voll ausgeschöpft werden. Solange nicht immer die gleichen Mitarbeiter alljährlich an den Trainings teilnehmen, sollte es so doch möglich sein, dass jeder Mitarbeiter aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe zumindest alle 5-10 Jahre trainiert und so aktiv zur Verkehrssicherheit beiträgt.

Warum also nun gerade die BG Verkehr, in der viele Berufskraftfahrer versichert sind, hier knauseriger mit den Zuschüssen für Fahrsicherheitstrainings mit PKW umgeht als die meisten anderen Berufsgenossenschaften, bleibt da wohl leider ihr Geheimnis. Bisher ließ sich auch auf wiederholte Nachfrage seitens unseres Taxibetriebes noch nichts bei der BG Verkehr erreichen. rw

Hinweis zum Autor: Remmer Witte ist Prokurist des Oldenburger Taxibetriebs Acht-Elf-Elf GmbH

Tags: BG VerkehrFahrsicherheitstrainingFörderung
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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