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Bordellwerbung legal, aber unerwünscht

von Philipp Rohde
21. September 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Hamburg sieht bei digitaler Dachwerbung keine Bedenken bei der Verkehrssicherheit und erlaubt die Dschwerbung auf Taxis. Baden-Württemberg will nun sogar ein Verbot in die StVZO aufnehmen.

In Köln wurde sexistische Werbung zwar von städtischen Werbeträgern verbannt, aber auf privaten Trägern wie Taxis ist ein Verbot nicht möglich. Kölner Fahrgäste sollen nun die Wahlmöglichkeit bekommen, ein Taxi ohne Bordellwerbung bestellen zu können, berichtet die Kölnische Rundschau.

Im Großraum Köln gibt es schon seit längerem Unmut über sexistische Werbung im öffentlichen Raum, z.B. Werbung von Bordellen. Damit werde Menschenhandel, Zuhälterei und andere kriminelle Erscheinungen beworben, sagen die Kritiker. Besonders abgestoßen zeigen sich Leute, wenn solche Werbung in der Nähe von Schulen oder Kindergärten auftaucht.

Auf den städtischen Werbeflächen Kölns ist sexistische, diskriminierende oder Gewalt verherrlichende Werbung vertraglich untersagt; dazu zählt auch Werbung, auf denen Menschen „als käufliche Ware“ beworben werden. Die Stadt Köln will noch in diesem Jahr einen Handlungsleitfaden präsentieren, wie mit Werbung im öffentlichen Raum umgegangen werden soll.

Werbung
 
 
Werbung sollte keine strittigen Themen behandeln. Foto: Phönix Taxiwerbung

Taxis bewegen sich in diesem öffentlichen Raum, sind aber privat. Ein Verbot kommt deshalb nicht in Frage. Gemäß BOKraft ist nur religiöse und politische Werbung auf Taxis verboten – aus nahe liegenden Gründen – aber das horizontale Gewerbe wird nicht erwähnt. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt habe aber den Taxi-Ruf „für das Thema sensibilisieren“ können, heißt es in der Kölnischen Rundschau. Beim Kölner Taxi-Ruf soll der Kunde telefonisch oder über die App taxi.eu die Möglichkeit bekommen, ein Taxi ohne Bordellwerbung zu bestellen. prh

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Foto: Phönix Taxiwerbung; Symbolfoto: Taxi Times

Tags: BoKraftKölnWerbung
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Philipp Rohde

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