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Bundesrat empfiehlt eine Vorbestellfrist für Mietwagen

von Jürgen Hartmann
9. Februar 2021
Lesedauer ca. 1 Minute.
13
Bundesrat empfiehlt eine Vorbestellfrist für Mietwagen

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) kämpft weiterhin für die Aufnahme einer Vorbestellfrist für Mietwagen in die Novelle des PBefG. Den Bundesrat konnte man davon bereits überzeugen.

Aktualisierung am 12.2.: Der im nachfolgenden zitierte Antragspunkt 14 der Empfehlungen fand heute bei der Tagung des Bundesrats keine Mehrheit bei den 18 Bundesländern. Somit ist die vorgeschlagene Vorbestellfrist für Mietwagen, definierbar durch die Kommunen, nicht als Empfehlung angenommen.

Geht es nach dem Willen des Bundesrats, soll den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Vorbestellfrist für Mietwagen festzulegen. Er schlägt dafür eine Änderung im Paragraph 49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vor: „Die Genehmigungsbehörde kann zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen für in ihrem Bezirk beginnende Mietwagenfahrten eine vom Unternehmer einzuhaltende Zeitspanne zwischen Buchung und Fahrtantritt (Vorausbuchungsverpflichtung) durch Auflage zur Genehmigung festlegen.“

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Jener Absatz taucht in einer 27-seitigen Empfehlung auf, auf die sich die Ausschüsse der 18 Bundesländer verständigt haben. Sie soll am Freitag, 12. Februar, vom Bundesrat auf dessen eintausendster Sitzung verabschiedet werden.

Durch die Abschiebung der Verantwortlichkeit an die Kommunen wäre so gewährleistet, dass die Vorbestellfrist für Mietwagen vor allen Dingen dort zum Einsatz kommt, wo Mietwagenpartner durch den Einsatz von Apps wie Uber und Free Now taxiähnlichen Verkehr durchführen und dabei täglich gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßen, vornehmlich gegen die Rückkehrpflicht.

Diese Verstöße wirksam zu unterbinden und zu ahnden, ist für die zuständigen kommunalen Aufsichtsbehörden sehr mühsam. Die Einhaltung einer Vorbestellfrist lässt sich dagegen deutlich leichter kontrollieren. jh

Beitragsfoto: Pixabay

Tags: BundesratBundesverband Taxi und Mietwagen e.V.Vorbestellfrist
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 13

  1. taxiuwe says:
    1 Jahr her

    wenn diese vorbestellfrist nicht in GANZ deutschland kommt, ist sie doch auch nur was für’s papier. in berlin ja, in lds nein. 🤷‍♂️ da sind die kommunen doch wieder total überlastet. meine vermutung ist, die neufassung wird für soviel durcheinander sorgen, dass sich letzt endlich uber & co freuen werden.
    HOFFEN WIR MAL NICHT!!!!

    Antworten
  2. Mudjiburrahman Rahmani says:
    1 Jahr her

    Uber und Free now geben Aufträge an Ihre Wagenen, wo die überall stehen, leider das ist kontrellbar,weil der Auftraggeber Uber setzt in Niederland?
    Niemand das kontrollieren, wo er den Auftrag genommen hat?
    Das ist Schwachsinn, das hilft Taxen nicht.
    Free now genau so,z.b. Mietwagen hat in Flughafen versteckt gestanden, kriegt Auftrag zum innenstadt fahrt,er hat nicht abgesetzt, kriegt er weiter Auftrag von Flughafen obwohl Flughafen von Stadtmitte 14 Km entfernt ist,das ist lächerlich. Bitte kontrollieren die noch strenge .

    Antworten
  3. Gardeike, Holger says:
    1 Jahr her

    Ich gehe davon aus, dass die seit Jahren existierenden „klassischen“ Mietwagenbetreiber die Ihnen per Gesetz auferlegten Vorschriften weitestgehend einhalten. Jedenfalls sind mir in den knapp 30 Jahren meiner auch gewerbepolitischen Tätigkeit im Taxigewerbe Verstöße heutiger Couleur, die deswegen einer Gesetzesänderung bedurft hätten, nicht bekannt. Zumal „in der Provinz“ Taxi – und MW – Unternehmer meist dieselbe Person ist.
    Gerade diese Kollegen würden unverschuldet „mithängen“, weil der Bund seine Verantwortung zur Durchsetzung des Rechts scheinheilig auf die – dem Bund ggü. – schwachen Kommunen aufbürdet.
    Kontrollen zur Einhaltung der Rückkehrpflicht sind gerade dort unmöglich, wo große Anzahlen MW in ohnehin schwierigen Verkehrsräumen unterwegs sind – in Großstädten und Ballungsgebieten. In HH z.B. gibt es nur eine Handvoll Behörden Mitsrbeiter, die den gesamten gewerblichen Personenverkehr kontrollieren sollen. Rund um die Uhr. Neben alleine 3.200 Taxen und rund 300 „klassischen“ MW kommen noch Busunternehmer, Sightseeing, Limoservice und und dazu. Und Hamburg geht’s noch gut mit Uber, Freenow & Co. Wie soll das in Berlin aussehen? 8.000 Taxen, ca. 5.000 Über ‼️

    Das Gesetz in dieser Form ist eine Mogelpackung. Der Bund wälzt Verantwortung ab und stellt sich dann mit weißer Weste hin. Und die Politik schießt sich blinden Auges ins eigen Knie. An ihr wird es sein, die Heuschrecken im Zaume zu halten.
    Schon der Zauberlehrling sagte: „Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los
    (Wie der Zauberlehrling werden) wir ersaufen in der Uberflut

    Antworten
  4. MINICAR NORD Shuttle-Service says:
    1 Jahr her

    Das ist genau der richtige Ansatz. Ich würde eine Vorbestellfrist für Mietwagen sehr begrüssen. Denn, wann endlich sehen Mietwagenuntenehmen ENDLICH ein, daß sie kein Taxi sind. Haben die alle gefehlt bei der Prüfung zum Personenverkehrsunternehmer vor der zuständigen IHK?

    Ein Mietwagen = kein Taxi

    Als ich vor 12 Jahren angefangen habe mit der Personenbeförderung, habe ich mich klar für eine Mietwagenkonzession entschieden und nehme schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen keine Fahrten unter 30.- € an. Das ist alles Taxigeschäft in diesem Umsatzbereich. Die stärken eines Mietwagen sind andere und liegen in der Vorausbuchung in der Zukunft und nicht im Tagesgeschäft der Spontanfahrten.

    Wann endlich wachen diese „Unternehmer“ eigentlich mal auf? Auch die ganzen „Fahrdienstleister per App“ ohne eigenes Fahrzeug und Konzession, sollten endlich aufhören immer diese Märchen zu erzählen wie „billig“ ein Mietwagen doch ist. Ihr alle habt doch alle keine Ahnung und geht irgendwann sowieso pleite.

    Antworten
  5. M. Lange says:
    1 Jahr her

    Vorbestellfrist in ausreichender Länge (mindestens eine Stunde) kann dazu beitragen, den Unterschied zum Taxi wieder klar zu machen.

    Die klassischen MW haben ja in der Regel gar kein Interesse und auch keine Kapazität für kurzfristige Aufträge.
    Es trifft somit eh nur die schwarzen Schafe aus dem MW-bereich, die Taxi spielen wollen ohne es zu sein.

    Um aber den Unterschied zwischen Taxi und MW wirksam durchzusetzen, sehe ich es als zwingend nötig an, weitere Maßnahmen zu setzen.

    Da ist zu nennen:
    Es darf nicht ins Belieben der sowieso überlasteten Kommunen gesetzt werden, ob sie eine Vorbestellfrist einführen. Es muss von vornherein im PbefG stehen.

    Denn wir haben derzeit das reale Problem, dass rund um die großen Städte in angrenzenden Kommunen die Betriebssitze der Pseudotaxis sind. Und leider zeigen sich diese Kommunen nicht sehr bemüht, ‚ihren‘ MW die Leviten zu lesen.

    Das Schlupfloch zusätzlicher Betriebssitz-‚filialen‘ darf nicht zugelassen werden.

    Nötig ist auch die konsequente digitalisierte Dokumentation des Auftrags, des durchführenden Fahrzeugs und Fahrers.

    Ebenso muss festgelegt werden, dass die Dokumentation der Arbeitszeiten der Fahrer und der eingesetzten Fahrzeuge mit dem geeichten Wegstreckenzähler verknüpft werden und online von den zuständigen Behörden (Finanzamt, Zoll, Gewerbeaufsicht) ausgelesen werden können.

    Meines Erachtens sollte es auch ermöglicht werden, dass die Zuständigkeit zur Ermittlung und Ahndung bei den Behörden des Ortes des Verstoßes liegt und nicht nur bei der Betriebssitzgemeinde des Unternehmens.

    Wie die Praxis der vergangenen Jahre gezeigt hat, ist die Ahndung von Fehlverhalten die schwache Stelle im System.

    Je praxisorientierter und je automatisierter die sowieso auch bisher schon nachzuweisenden Daten erfasst werden, um so eher sind die zuständigen Stellen in der Lage, ihre Aufgabe zu erfüllen.

    Dazu kommt noch die optische Erkennbarkeit von MW im amtlichen Kennzeichen.

    Technisch alles längst machbar und nötig um den bestehenden Missbrauch zu unterbinden.

    Noch ist die Neufassung des PbefG nicht verabschiedet. Es besteht also noch die Chance auf sinnvolle Weiterentwicklung.

    Antworten
  6. Hans Gruber says:
    1 Jahr her

    Vorbestellfrist…. finde ich als reiner Mietwagenunternehmer für sehr gut!
    Führe ohnehin aus wirtschaftlichen Gründen nur Fahrbestellungen über 50,- € aus. Da bleibt dem Fahrer wenigstens Zeit, sich auf die Sonderwünsche der Kunden (z.B. Kindersitz, Gepäckraum, Anhänger etc.) geistig und praktisch einzustellen, auch für Körperhygiene, Fitness und Outfit.

    … und nochmal was Anderes:
    Habe langsam die verbalen Seitenhiebe der Taxler an die Mietwagenfahrer satt.
    Wie haltet Ihr es mit Tarifplicht, Bereithaltungs- und Beförderungspflicht, wenn Ihr nebenbei im Taxibetrieb auch Mietwagenfahrten durchführt…?

    Antworten
  7. Hans Gruber says:
    1 Jahr her

    Es ist schon immer so eine Sache, wenn die Politik in der freien Marktwirtschaft etwas regeln will. Die Vorbestellfrist resultiert auch aus dem Fachberatertum unserer Branche.
    Als klassischer Mietwagenunternehmer fände ich die Vorbestellfrist für alle Beteiligten als tragbare Lösung.

    Aus betriebswirtschaftlichen Gründen, nehme ich ohnehin nur mehr Fahraufträge über 50,- € an. Der Fahrer hat dann Zeit sich auf Fahrtbestellung vorzubereiten (z.B. Fahrstrecke und -wirschaftlichkeit prüfen, Sonderwünsche wie z.B. Kindersitze und Behinderten-Vorrichtungen einbauen, Fahrzeug säubern etc. Auch die persönliche Fitness, Outfit und persönliche Einstellung/Sicherheit bedarf Zeit…

    Diesen nötigen Service honorieren die Fahrgäste gerne mit einer „Wartezeit“ und einem höheren Preis/+Trinkgeld. Oder fahren Sie lieber billig mit einem muffligen Fahrer in einem ranzigen Fahrzeug..?

    Antworten
    • Redaktion says:
      1 Jahr her

      Gerne weisen wir ein weiteres Mal auf Ihren Denkfehler hin: Taxi ist Teil der Daseinsvorsorge und auch Teil des ÖPNV. Deshalb hat es Pflichten wie Betriebs-, Tarif und Beförderungspflicht und ist deshalb NICHT den Regeln einer freien Marktwirtschaft ausgesetzt. Wir würden uns freuen, wenn Sie das bei künftigen Leserkommentaren berücksichtigen.

      Antworten
  8. Jimmi says:
    1 Jahr her

    Bundesrat hat die Vorbestellfrist heute abgelehnt

    Antworten
    • Jürgen Hartmann says:
      1 Jahr her

      Ja, und wir haben hier darüber berichtet: https://www.taxi-times.com/warum-die-vorbestellfrist-im-bundesrat-noch-keine-mehrheit-hat/

      Antworten
  9. kehrentaxi says:
    1 Jahr her

    Ohne bundeseinheitliche Regelung ist das ein Witz.

    Keine Chance auf Besserung.

    Sich auf den Willen der Kommune verlassen zu müssen, ist ein Scherz.

    Antworten
  10. Hans Gruber says:
    1 Jahr her

    Es ist mir schon klar das die Taxibranche für Ihre Rechte und Pflichten kämpft. Habe ich mich vor fünf Jahren bewußt für die Gründung eines Mietwagenunternehmens entschieden.
    Es gibt überall „schwarze Schafe“, mir ging’s in meinem Beitrag auch darum, dass sich einfach jeder an die Regeln hält und unseren verschiedenartigen Kunden immer ein gutes Bild der gesamten Personenbeförderungsbranche abgibt.
    Jammernde und labernde Fahrer schaden allen Unternehmern in der Branche. Diese könnten jetzt die Zeit nutzen, sich wieder auf sich und vielleicht auch einen besseren Service zu bieten. Wenn der Kunde uns mag, geht uns allen gut.!

    Antworten
  11. thomas dieckmann says:
    1 Jahr her

    …mietwagenunternehmer/innen? ja, habe nichts gegen diese pseudotaxifahrer (sorry bitte meiner wortwahl), wenn sie sich an die regeln -sprich rückkehrplicht- halten würden,…uber & co verstoßen aber augenscheinlich permanent gegen selbige, verhalten sich also taxiähnlich, und weil dem so ist, muß die besagte vorbestellfrist her, damit uber & co in zukunft deutlich besser kontrolliert werden kann und das taxigewerbe besser geschützt ist.
    es ist doch ein absolutes unding: wir werden als taxe(n) von ´hacke bis nacke` kontrolliert und uber & co können de fakto machen was sie wollen,…
    und die politiker?! …nun, die vertreten eh nur sich selbst, meistens jedenfalls; bis auf als partei der kleinen leute,…bin gespannt was die kommende demo am freitag bringen wird,…
    kurz: wir werden sehen,…

    herzlich

    THOMAS
    (berliner taxifahrer & zauberkünstler,…schade eigentlich, denn ich kann die dringend benötigte vorbestellfrist für MW auch nicht herbeizaubern,…leider,…)

    Antworten

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