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Corona: Gesichtsschutz im Taxi

von Hayrettin Şimşek
20. April 2020
Lesedauer ca. 5 Minuten.
6

Schutzmasken werden im Kampf gegen das Corona-Virus ein immer wichtigeres Thema. Während die Bundesregierung bisher keine deutschlandweite Maskenpflicht vorschreibt, aber das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit – und damit auch während einer Taxifahrt „dringend“ empfiehlt, haben es die ersten Bundesländer verpflichtend eingeführt.

Lesen Sie in diesem Beitrag:
– Pflicht oder Empfehlung? Die Regelungen der einzelnen Bundesländer ►
– Müssen die Fahrgäste medizinische Schutzmasken tragen? ►
– Muss auch der Taxifahrer eine Schutzmaske tragen? ►

Aktualisierung am 29.4.20: Mittlerweile haben alle 16 Bundesländer das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz u.a. in öffentlichen Verlehrsmitteln vorgeschrieben. Gilt das somit auch für Taxis? Und dort auch für den Fahrer? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie hier.

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Baden-Württemberg: ►
Bayern: ►
Berlin: ►
Brandenburg: ►
Bremen: ►
Hamburg: ►
Hessen: ►
Mecklenburg-Vorpommern: ►
Niedersachsen: ►
Nordrhein-Westfalen:  ►
Rheinland-Pfalz: ►
Saarland: ►
Sachsen: ►
Sachsen-Anhalt: ►
Schleswig-Holstein: ►
Thüringen: ►


Baden-Württemberg:

Vom 27. April an gilt die Pflicht, Mund und Nase beim Einkaufen und im Nahverkehr zu bedecken.

in Sulz am Neckar: Schutzmaskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel seit 17. April, Telefonnummer von der Stadtverwaltung Sulz am Neckar: 07454 / 96500

Bayern:

Maskenpflicht ab dem 27.4.2020 in allen
Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr.

Straubing: ab dem 23.4.2020 ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht.

Berlin:

ab 27.4.2020 gilt die Maskenpflicht im ÖPNV und ab dem 29.4.2020 im Einzelhandel.

Brandenburg:

ab 27. April Maskenpflicht für Nahverkehr 

Potsdam plant eine Mundschutz-Pflicht ab dem 27. April in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften.

<p id=“5″> <strong>Bremen</strong>: </p>

Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April.

Hamburg:

Ab 27.4.2020 wird das Tragen einer Maske nun im Öffentlichen Nahverkehr, beim Einkaufen sowie in Alten- und Pflegeheimen zur Pflicht.

Hessen:

In Hanau: Schutzmaskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 20. April. Wer sich nicht selber mit einer Maske versorgen kann, kann im Notfall Kontakt zum Bürgertelefon der Stadt Hanau unter der Nummer 06181 / 676602001 aufnehmen.

in Frankfurt wird es ab 27.4.2020 zur Pflicht eine Schutzmaske zu tragen.

Mecklenburg-Vorpommern:

Ab dem 27. April soll die Verordnung, im Öffentlichen Personennahverkehr und in Taxis Mund- und Nasenschutz zu tragen, in Kraft treten. Von der Schutzmasken-Pflicht ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt sowie Menschen, die aufgrund einer Behinderung die Masken nicht tragen können. Die Schutzmasken werden kostenlos an sozial schwächere Menschen zur Verfügung gestellt, alle anderen müssten sich Masken kaufen beziehungsweise selbst nähen. Im Notfall könnten sich Bürger auch mit Schals oder Tüchern schützen.

Niedersachsen:

Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April

in Wolfsburg: Schutzmaskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel seit 20. April. Die Verfügung gilt vorerst bis einschließlich 6. Mai. Polizei und Ordnungsamt kontrollieren, ob sich alle an die Vorgabe halten. Wer ohne Maske erwischt wird, soll zunächst ermahnt, dann mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro belangt werden. 

in Braunschweig gilt ab dem 25.4.2020 eine Pflicht.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: „Ich bin überzeugt, dass Alltagsschutzmasken bald zu unserem öffentlichen Leben gehören und etwa im öffentlichen Personennahverkehr auch bald zur Pflicht werden können, sobald sie ausreichend verfügbar sind.“

Nordrhein-Westfalen:

Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April

in Dorsten gilt eine Maskenpflicht bereits 21.4.2020

in Münster gilt die Gesichtsschutzmaskenpflicht ab dem 27.4.2020

Rheinland-Pfalz:

Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April

Saarland:

Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April

Sachsen:

als erstes Bundesland hat Sachsen für den öffentlichen Nahverkehr sowie für den Einzelhandel eine Maskenpflicht beschlossen. Die Regelung gilt ab dem 20. April 2020, wie Ministerpräsident Michael Kretschmer am vergangenen Freitag nach einer Sitzung des Landeskabinetts in Dresden sagte. Die Stadt Dresden beginnt am gleichen Tag mit der Verteilung von Schutzmaterial an Bedürftige. 

Sachsen-Anhalt:

ab 23.4.2020 gelten die Maßnahmen für den ÖPNV sowie für das Einkaufen. 

Schleswig-Holstein:

ab 29.4.2020 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.

Thüringen:

ab 24.3.2020 gilt die Pflicht im ÖPNV und beim Einkaufen. Jena hatte als erste deutsche Stadt eine Schutzmasken-Pflicht eingeführt.

Müssen die Fahrgäste medizinische Schutzmasken tragen?

Die Maskenpflicht bezieht sich nicht auf das Tragen medizinischer Schutzmasken, sondern sogenannte Community-Masken. Diese gewähren keinen Schutz wie professionelle Masken, können aber das Infektionsrisiko für sich und andere zumindest abmildern. Eine Erläuterung zu den Unterschieden bei den Schutzmasken finden Sie hier. hs

Tags: AtmenschutzmaskeBundesländerBundesregierungGesichtsschutz
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Hayrettin Şimşek

Der Taxiunternehmer ist in Berlin in der Tagschicht im Einsatz. Neben eigenen Beiträgen unterstützt er die Redaktion bei der Themenrecherche, betreut die ‚sozialen Kanäle‘ von Taxi Times und übersetzt zahlreiche Beiträge ins Türkische.

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Kommentare 6

  1. Hartmut Kolloge says:
    3 Jahren her

    Klar ist doch: sogen. Communitymasken bzw. Stoff- oder OP-Masken dienen lediglich dem Umgebungsschutz, d.h. nicht dem Trägerschutz.
    Wenn also alle sich im Taxi befindlichen Personen eine solche Maske tragen, ist die Situation doch weitestgehend entschärft, das Risiko erheblich reduziert, da jeder den anderen schützt. Anschließendes Händewaschen (oder -desinfizieren) sollte dann selbstverständlich sein.
    Also: Außen-Aufkleber an’s Taxi: -Personenbeförderung nur mit Schutzmaske- und überflüssige Diskussionen einstellen. Über das Alkoholverbot und die Anschnallpflicht wird schließlich auch nicht mehr diskutiert.
    Und was wir Taxler nicht vergessen sollten:
    Ein Großteil unserer Kunden gehört zur Gruppe mit erhöhtem Risiko wg. Krebserkrankung, Dialyse, chron. Erkrankung, hohem Alter…..etc. Und diesen Fahrgästen gegenüber haben wir eine erhöhte Fürsorgepflicht.
    (Über den Sinn des Maske-Tragens müssen wir mit diesen Kunden nicht diskutieren.)
    Das gilt im übrigen auch für die Taxi-Unternehmer, denen eine besondere, erhöhte betriebliche Mitarbeiterfürsorgepflicht unter diesen jetzigen schlimmen Umständen obliegt, auch u.a.deswegen weil
    viele Fahrer schon im vorgerückten Alter sind.
    Also: klare Regeln und Strategien…….und gesund bleiben

    Antworten
    • Henry Bülow says:
      3 Jahren her

      Muss der Taxifahrer auch eine Schutzmaske tragen?

      Antworten
    • Taxilady says:
      3 Jahren her

      Heute war ich mal wieder einkaufen. Und wer läuft ohne Schutzmaske rum? Wer steht 30-40 cm hinter mir an der Kasse? Alte Leute jenseits der 80! Ich denke, da wird schon noch einiges an Diskussionsbedarf sein.

      Antworten
  2. Hartmut Kolloge says:
    3 Jahren her

    Klar ist doch: sogen. Communitymasken bzw. Stoff- oder OP-Masken dienen lediglich dem Umgebungsschutz, d.h. nicht dem Trägerschutz.
    Aber: wenn alle sich im Taxi befindlichen Personen eine solche Maske tragen, ist die Situation doch weitestgehend entschärft, das Risiko erheblich reduziert, da jeder den anderen schützt. Anschließendes Händewaschen (oder -desinfizieren) sollte dann selbstverständlich sein.
    Also: Außen-Aufkleber an’s Taxi: -*Personenbeförderung nur mit Schutzmaske*- und überflüssige Diskussionen einstellen. Über das Alkoholverbot und die Anschnallpflicht wird schließlich auch nicht mehr diskutiert.
    Und was wir Taxler nicht vergessen sollten:
    Ein Großteil unserer Kunden gehört zur Gruppe mit erhöhtem Risiko wg. Krebserkrankung, Dialyse, chron. Erkrankung, hohem Alter…..etc. Und diesen Fahrgästen gegenüber haben wir eine erhöhte Fürsorgepflicht.
    (Über den Sinn des Maske-Tragens müssen wir mit diesen Kunden nicht diskutieren.)
    Im übrigen gilt auch für die Taxi-Unternehmer eine besondere, erhöhte betriebliche Mitarbeiterfürsorgepflicht unter diesen jetzigen schlimmen Umständen, u.a. auch deswegen, weil
    viele Fahrer schon im vorgerückten Alter sind.
    Also: klare Regeln und Strategien…….und gesund bleiben

    Antworten
  3. Helga Ahlers says:
    3 Jahren her

    2 Töchter und 1 Schwiegersohn sind Taxifahrer. Müßen sie während der Personenbeförderung auch MNS tragen , oder nur die Fahrgäste ?

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Jahren her

      Diese Frage beantworten wir in diesem Beitrag: https://www.taxi-times.com/corona-gesichtsschutz-gilt-nicht-fuer-taxifahrer-eigentlich/

      Antworten

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