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Corona: Schutzfolien und Trennscheiben in Taxis sollen in ganz Baden-Württemberg eingesetzt werden

von Jürgen Hartmann
5. April 2020
Lesedauer ca. 3 mins read
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Was wir Ende dieser Woche noch als Sonderweg eines oberrheinischen Landratsamtes beschrieben haben, ist in Wahrheit die schnelle Umsetzung des Verkehrsministeriums von Baden-Württemberg: Taxis sollen nur mehr eine Person befördern und außerdem einen Schutz zwischen Vorder- und Rücksitzen installieren.

Das geht aus einem unserer Redaktion vorliegenden Schreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg vom 31. März 2020 hervor. Es wurde über die Regierungspräsidien an die zuständigen Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg weitergereicht.

Aktualisierung am 7.4.20: Wie uns Tobias Lang vom Verkehrsverband Baden e.V. mitteilt, hat das Verkehrsministerium seine Vorgaben zur Trennscheibe und maximaler Beförderungszahl mittlerweile als „Empfehlung“ herabgestuft. Landratsämter, die ihrerseits nun erste Schreiben an die Taxi- und MIetwagenunternehmen verschickt hatten, in denen noch von einer strafbewehrten Anweisung gesprochen wurde, sind gerade dabei, dies in einem zweiten Schreiben ebenfalls zu relativieren.

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Das Schreiben empfiehlt, auf Anträge von Taxiunternehmen für vorübergehende Betriebspflichtbefreiungen einen „großzügigen Prüfungsmaßstab“ anzulegen, da es aufgrund des Corona-Virus und der damit verbundenen Maßnahmen zu schweren Umsatzeinbußen bei den Taxiunternehmen komme.

Trotz aller Großzügigkeit betont das Schreiben allerdings nachdrücklich, „dass eine Grundversorgung im Taxenverkehr weiterhin gewährleistet bleiben muss.“

Unmittelbar im Anschluss an diese Vorgabe erfolgt dann eine gravierende Einschränkung, wann Taxis in Baden-Württemberg überhaupt noch fahren dürfen. Die Genehmigungsbehörden hätten sicherzustellen, dass Personenbeförderungen in Standardtaxis nur noch mit einem Fahrgast und in Großraumtaxis mit maximal zwei Fahrgästen durchgeführt werden. Ausnahmen gelten dann, wenn es sich bei den Beförderten um Personen der gleichen Hausgemeinschaft handelt. Zudem müsse der Beifahrersitz bei Beförderungen unbesetzt bleiben.

Last but not least müsse „der Fahrer vom Fahrgastraum mit transparenter Folie oder auch qualitativ gleichwertiger bzw. höherwertiger Umbauten – z. B. Plexiglas-abgeschirmt“ sein und müsse während der Fahrt die Lüftung ausgestellt bleiben.

Geht es nach einer Vorgabe des Baden-Württembergischen Verkehrsministeriums, dürfen Taxis im „Ländle“ nur mehr dann Personenbeförderungen durchführen, wenn zwischen dem Fahrer und der Rückbank ein Schutz installiert ist.

Erste Landratsämter und Städte (unter anderem Rastatt und Mannheim) haben diese Vorgabe mittlerweile an die Taxi- und Mietwagenbetriebe ihres Zuständigkeitsbereiches weitergegeben. Aus deren Schreiben geht allerdings nicht hervor, ob es sich bei diesen behördlichen Vorgaben um einen strafbewehrten Erlass, eine Allgemeinverfügung oder nur um eine Empfehlung handelt. jh

Aktualisierung am 6.4.20: Wie uns ein Vorstandsmitglied der Stuttgarter Taxizentrale „TAZ“ berichtet, interpretiuert die Genehmigungsbehörde in Stuttgart das Schreiben als „Empfehlung“.

Hinweis der Redaktion: Sollten in den kommenden Tagen weitere Länder-Ministerien ähnliche Vorgaben aussprechen, werden wir diese Meldung jeweils entsprechend aktualisieren.  

Tags: Baden-WürttembergBetriebspflichtSchutzfolienTaxi-TrennwandVerkehrsministerium
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 5

  1. Rico says:
    1 Jahr her

    Besitzen diese Trennscheiben eine allgemeine Betriebserlaubnis?

    Antworten
    • Jörg Schwaneberg says:
      1 Jahr her

      Ich denke Folie wird bei einem Unfall,nicht so gefährlich sein,wie Plexiglas

      Antworten
  2. Tom says:
    1 Jahr her

    Wie schnell doch plötzlich so eine Behörde tätig werden kann?!Ein wahres Wunder!

    Antworten
  3. Petersen says:
    1 Jahr her

    Ja, sinnvoll ist eine Trennwand , ich frage mich jedoch wie es mit der Haftung ausschaut, wenn es zu einem Unfall kommt und die Airbags , also Sitz und Kopfairbags auslösen und dies nicht ungehindert durch die Einbauten können , oder deren Teile absprengen. Auch wäre es interessant zu wissen, wie es mit der Haftung steht, wenn verbautes Plexiglas splittert und jemanden verletzt? Immerhin wurde auf Empfehlung einer Behörde etwas ungeprüftes , ohne Abnahme verbaut. Ferner wird von Trennwand gesprochen , nicht von Spuckschutz , also wie dicht muss die Wand sein ? Auch die Empfehlung die Lüftung aus zu lassen , ist beim anstehenden Sommerwetter besonders bei Fahrzeugen interessant, die kaum Lüftung im hinteren Teil bieten, also zum Beispiel das sehr praktische VW Übel , der Caddy.
    Sollte es Lösungen mit Prüfzeichen geben, wäre da noch die Frage zu den Kosten und den Rückrüstkosten, die sich zusammen auf einen recht hohen Betrag belaufen dürften , wenn es sich um Profilösungen handelt , die nicht einfach nur ein kleines Stückchen Plastik sind , sondern den Fahrer effektiv schützen.
    Wer nämlich vollmundig große Hilfen , für kleine Unternehmen anbietet, die sich dann als Luftblase herausstellen , weil die dann so klein gerechnet werden, dass sie kaum helfen und dann auch noch versteuert werden müssen , oder der für diese Gruppe günstige Kredite anbietet, wo zwischendrinn noch die Zinsen angehoben werden , während Privatleute Kredite zu Minuszinsen bekommen, der haftet bei Trennwandempfehlungen wohl eher nicht

    Antworten
  4. Tom says:
    1 Jahr her

    Schnell?
    Die Stadt Freiburg hat sich immerhin bis zum 8.4. Zeit gelassen um diese Anweisung an die Freiburger Taxi-Unternehmen weiterzuleiten

    Antworten

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