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Start Corona

Corona: So läuft die Soforthilfe des Bundes

von Hayrettin Şimşek
30. März 2020
Lesedauer ca. 4 Minute(n)
2

Milliarden im Schnellverfahren: Innerhalb weniger Tage haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat Soforthilfen für Soloselbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte gesetzlich beschlossen. Gestern nun teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einer Verwaltungsvereinbarung mit, wie diese Hilfsgelder an die Betroffenen ausgezahlt werden sollen.

Das Wichtigste vorab: Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbstständige erfolgt durch die 16 Bundesländer. Jeder Unternehmer muss also den Antrag bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes stellen, in dem sich der Unternehmenssitz befindet. „Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag (30.03.2020) zur Verfügung und können von den dortigen Verwaltungen abgerufen werden. Die entsprechenden Formulare werden innerhalb der nächsten Tage online gestellt. Das Wirtschaftsministerium hat eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern zusammengestellt, bei denen Unternehmer die Soforthilfe beantragen können. Wir werden diese Übersicht am Ende dieser Meldung übernehmen.

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Taxi Times empfiehlt allen Taxi- und Mietwagenunternehmern, sich vor der Antragsstellung genau über die Kerninhalte der Verwaltungsvereinbarung zu informieren. Diese wurden vom Wirtschaftsministerium in einer Pressemeldung zusammengefasst.

Achtung: Etliche Bundesländer haben bereits vor der Bundeshilfe eigene Soforthilfen verabschiedet. Zur Frage, ob man nun noch zusätzlich Soforthilfen des Bundes beantragen darf, schreibt das Wirtschaftsministerium: „Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen.“ Genauere Definitionen zu einer solchen „Überkompensation“ werden aber wohl erst während der nächsten Tage veröffentlicht werden. jh, hs

Übersicht: Bei diesen Stellen können Soforthilfen für Bundesländer beantragt werden. Die entsprechenden Onlineformulare sollen in den nächsten Tagen verfügbar sein (Stand 30.3.2020):

Baden-Württemberg

Antragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK,
Bewilligung durch L-Bank
https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona

Bayern
Regierungen und Landeshauptstadt München
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
https://www.ibb.de/coronahilfen

Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelleunterstuetzungsangebote/

Bremen
BAB Bremer Aufbau Bank
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
https://www.babbremen.de/bab/coronasoforthilfe.html + https://www.bisbremerhaven.de/antrag-coronasoforthilfe.99067.html

Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuerunternehmen

Hessen
Regierungspräsidium Kassel
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuerselbststaendige-freiberufler-undkleine-betriebe

Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)
https://www.lfimv.de/foerderungen/coronasoforthilfe

Niedersachsen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – Nbank
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19–Beratung-für-unsere-Kunden.jsp

Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
https://wirtschaft.nrw/corona

Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank RP (ISB)
https://isb.rlp.de/home.html

Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
https://www.corona.wirtschaft.saarland.de

Sachsen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
https://www.sab.sachsen.de/Sachsen-AnhaltInvestitionsbank

Sachsen-Anhalt
https://www.ib-sachsenanhalt.de/coronavirusinformationen-fuer-unternehmen

Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/

Thüringen
Thüringer Aufbaubank
Die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch
über die IHKn und HWKn.
https://wwwaufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020

Tags: BundeswirtschaftsministeriumCoronaSoforthilfeTaxi
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Hayrettin Şimşek

Der Taxiunternehmer ist in Berlin in der Tagschicht im Einsatz. Neben eigenen Beiträgen unterstützt er die Redaktion bei der Themenrecherche, betreut die ‚sozialen Kanäle‘ von Taxi Times und übersetzt zahlreiche Beiträge ins Türkische.

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Kommentare 2

  1. Stephan Klee says:
    10 Monaten her

    Bei Schleswig Holstein ist der Link verkehrt.
    Richtig muss er lauten: https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/

    Antworten
    • Hayrettin Şimşek says:
      10 Monaten her

      Vielen Dank,

      habe es verbessert…

      LG Simi

      Antworten

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