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Corona-Soforthilfen: Dokumentation ist wichtig

von Jürgen Hartmann
12. Mai 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Wer im März und April Soforthilfen beantragt und bereits bekommen hat, wird spätestens bei der nächsten Steuererklärung nachweisen müssen, dass die Gelder berechtigt ausbezahlt wurden. Das sollte bereits jetzt nachvollziehbar dokumentiert werden, solange die Erinnerung noch frisch ist.  

Als die Regierung Mitte März das öffentliche Leben komplett herunterfuhr, versprach man den betroffenen Unternehmen schnelle und unbürokratische finanzielle Soforthilfen. Deren Höhe und Auszahlunsgsmethoden wurden von den Bundesländern individuell festgelegt. Da auch der Begriff „Soforthilfe“ höchst unterschiedlich interpretiert wurde, haben manche Taxibetriebe ihre beantragte Unterstützung innerhalb weniger Tage ausbezahlt bekommen, während andere noch heute – Mitte Mai – darauf warten. 

Der regelmäßige Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern der von Taxi Times geleiteten Corona-Infogruppen bei Whats-App bzw. Telegram lässt erkennen, dass beispielsweise Nordrhein-Westfalen sehr schnell und unbürokratisch ausbezahlt hat, während manche Unternehmen in Bayern noch immer auf die Auszahlung warten. Deren Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begründet dies damit, dass man sehr genau prüfe, ob ein Antragsteller überhaupt für den Bezug von Soforthilfe-Zuschüssen berechtigt sei.  

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Andere Länder haben auf eine solche Prüfung verzichtet und dadurch schnell ausbezahlt. Ungeprüft bleiben diese Anträge dadurch nicht, vielmehr sollen sie nachträglich geprüft werden. Hauptakteur wird dabei das Finanzamt sein – spätestens dann, wenn die Steuererklärung für 2020 abgegeben wird. Dort müssen die erhaltenen Soforthilfen angegeben werden. Soweit doch noch im Steuerjahr ein Gewinn erzielt werden konnte, sind sie in voller Höhe zu versteuern. 

Das Unternehmen Lexware, Spezialist für Steuersoftware, nennt in diesem Zusammenhang noch weitere Überprüfungen des Finanzamtes hinsichtlich der erhaltenen Soforthilfen. So werde man dort in erster Linie wissen wollen, ob man zum Zeitpunkt des Empfangs der Soforthilfen auch berechtigt dazu war. 

Um eventuelle und unberechtigte Rückforderungen zu vermeiden, empfiehlt Lexware, ab sofort und möglichst rückwirkend ab März 2020 zu dokumentieren, wie sich die Situation im Betrieb entwickelt hat und auch kurz zu erklären, warum man die staatlichen Hilfen benötigt habe.

„Je besser und detaillierter die Dokumentation ist, desto leichter und schneller lassen sich mögliche unberechtigte Rückforderungen der Behörden wiederlegen und man bleibt in der ohnehin schon schwierigen Lage vor unnötigen zusätzlichen Belastungen verschont“, rät Lexware auf seiner Homepage. Zudem helfe die  Dokumentation den Unternehmern auch, selbst den Überblick über erhaltene Hilfen und die Entwicklung der Situation zu behalten.

Lexware hat zur Erstellung einer solchen Dokumentation eine Mustervorlage erstellt. Der Link zum kostenlosen Download befindet sich in diesem Beitrag im unteren Bereich unter der Headline „Kopiervorlage zum Ausdrucken“. jh

Tags: CoronaFinanzamtLexwareRückzahlungSoforthilfeSteuererklärung
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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