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David gegen Goliath – XSHUTTLE gegen die Volkswagen AG

von redaktion
7. Juni 2019
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
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David gegen Goliath – XSHUTTLE gegen die Volkswagen AG

Oliver Ribbert hat gute Chancen den Rechtsstreit zu gewinnen. Foto: Taxi Times

Darf Volkswagen eine interne App „XSHUTTLE“ nennen, wenn der Name bereits von einem Mietwagenbetrieb geschützt wurde? Darüber muss aktuell das Landgericht München entscheiden. Taxi Times war bei der öfffentlichen Verhandlung dabei.

Der in Berkheim im Allgäu ansässige Oliver Ribbert gründete 2015 ein Mietwagenunternehmen mit dem Anspruch, hochwertigen Fahrservice zu bieten. Er legte den Fokus auf Zuverlässigkeit, Individualität und Qualität und entwickelte unter Einbeziehung moderner Medien die Marke XSHUTTLE. Deren Namensrechte ließ er sich im Oktober 2017 urheberrechtlich sowohl für Deutschland als auch EU-weit schützen und eintragen.

Zufällig stieß er 2018 auf einen Artikel und ein Interview von VW zu einem Projekt genau unter diesem Namen X-Shuttle. Er forderte den VW Konzern auf, die Nutzung des Markennamens zu unterlassen, worauf der Konzern aber nicht reagierte. Es begann ein Rechtsstreit, der am gestrigen Donnerstag zu einer Verhandlung am Landgericht München II führte.

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Oliver Ribbert hat gute Chancen, den Rechtsstreit zu gewinnen. Foto: Taxi Times

Die Vertreter der Volkswagen AG gaben vor Gericht an, das Markenzeichen lediglich im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes genutzt zu haben. Lediglich 35 Mitarbeiter, allesamt Pendler zwischen Braunschweig und Wolfsburg  hatten über eine App die Möglichkeit, sich zu gemeinschaftlichen Fahrten zusammenzuschließen. Dafür hat der Konzern fünf Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Volkswagen bestritt die Nutzung im geschäftlichen Verkehr. Das Projekt sei zudem beendet und die Marke XSHUTTLE wäre zudem zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetragen gewesen.

Der Kläger, Oliver Ribbert, hält dagegen, dass bei genauerer Recherche sein Unternehmen mit dem Logo und dem Namen XSHUTTLE bereits online über seine Webseite, Facebook und dergleichen zu finden war und im geschäftlichen Verkehr eingesetzt wurde. Die Rechte an der Marke würden eindeutig ihm gehören und weil die Volkswagen AG den Namen nutze, hätte er wirtschaftliche Nachteile erlitten.

Der Richter legte den Streitwert auf 50.000 Euro fest und setzte die Urteilsverkündung für den 16.08.2019 an. eg

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: MietwagenRechtsstreitXSHUTTLE
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