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Digitale Dachwerbeträger ab sofort in Hamburg unbefristet erlaubt

von Jürgen Hartmann
15. Mai 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Hamburg sieht bei digitaler Dachwerbung keine Bedenken bei der Verkehrssicherheit und erlaubt die Dschwerbung auf Taxis. Baden-Württemberg will nun sogar ein Verbot in die StVZO aufnehmen.

Seit Anfang Mai erlaubt die Hamburger Behörde die Nutzung von beleuchteten Dachwerbeträgern ohne zeitliche Befristung. Ein bisher durchgeführter Feldversuch mit 20 Taxis führte zu keinen sicherheitsrelevanten Beanstandungen.  

Der Anbieter „TAXi-AD“ plant nun, bis September 150 Wagen mit digitalen Dachwerbeträgern auszustatten. Taxi Times DACH hatte über den Feldversuch in seiner Ausgabe März 2017 berichtet. Die Bestückung der Dachträger erfolgt mit zwei jeweils zur Seite abstrahlenden Bildschirmen, die GPS-gesteuert regional aussteuerbar sind. So sollen zukünftig keine Poster mehr eingelegt werden, sondern Bilder bzw. Fotos in diese Bildschirme eingespielt werden. Das ist laut Anbieter nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch flexibler und effizienter und erhöht die Anzahl der potenziellen Werbekunden, indem die digitalen Werbemotive etlicher Ladenlokalbesitzer, Gastronomie, Handel, lokale Dienstleister und sonstige Gewerbetreibende nicht nur zeitabhängig, sondern auch anlassbezogen, temperatur-, wetter- und ortsabhängig eingespielt werden können. Ein Motivwechsel ist höchstens alle sechs Sekunden erlaubt. Bewegtbilder und Filme sind ausgeschlossen.

Beleuchtete, digitale Dachwerbeträger sind auf Hamburgs Taxis ab sofort unbefristet per Ausnahmegenehmigung möglich. Foto: TAXi-AD

Die Testphase in Hamburg, an der 20 mit digitaler Dachwerbung ausgerüstete Taxis teilnahmen, wurde auf Wunsch der Hamburger Innenbehörde durch das lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe gutachterlich begleitet, um die Verkehrssicherheit zu überprüfen. „Grundlage der nun unbefristeten Genehmigung ist die uns erteilte TÜV-Bescheinigung und das Gutachten des lichttechnischen Instituts der Uni Karlsruhe, das die Verkehrsgefährdung ausgeschlossen hat“, berichtet Falk Röbbelen, Geschäftsführer des Hamburger Werbeunternehmens, gegenüber Taxi Times.

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TAXi-AD hofft nun, dass die Erlaubnis zur Nutzung der digitalen Dachwerbung nun auch in anderen Bundesländern per Ausnahmegenehmigung nach § 43 BOKraft  – eine Verordnung unterhalb des PBefG – erteilt wird. „Das einzige Gegenargument der Behörden, die Verkehrsgefährdung, haben wir wissenschaftlich widerlegt.“ jh

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: DachwerbungDigitalisierungHamburg
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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