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Dynamische Mobilitätsdatenverordnung: Vom Elefant zur Mücke

von Remmer Witte
13. Juni 2022
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Dynamische Mobilitätsdatenverordnung: Vom Elefant zur Mücke

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag der „zweiten Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung“ zugestimmt. Sie tritt damit zum 1. Juli 2022 in Kraft. Neben einem neuen Namen (aus „Mobiler Marktdatenplatz“ wurde „Mobilithek“) gibt es für das Segment Gelegenheitsverkehr einige Erleichterungen im Vergleich zur ursprünglichen Fassung. Nötig ist nun nur noch eine simple Statusabfrage freier Taxis und Mietwagen.

Mit der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021 war auch die Mobilitätsdatenverordnung in Kraft getreten, die für die gesamte gewerbliche Fahrgastbeförderung eine digitale Datenabfrage in Echtzeit anordnete. Betroffen war jedes Unternehmen, welches Personal beschäftigt, lediglich Einzelunternehmen waren und sind nach wie vor ausgenommen.

In zwei Schritten sollten dabei ab Jahresbeginn 2022 zunächst die statischen Daten der zugehörigen Betriebe abgefragt werden, um dann ab Juli 2022 auch dynamische Daten in Echtzeit an den ehemaligen Mobilitätsdatenmarktplatz, der jetzt zur Mobilithek werden soll, zu liefern. Mit den statischen Daten sollten der Betriebsstandort, die Betriebsgröße, der lokale Taxitarif und die Ausstattung des Fuhrparks, also die Anzahl der Sitzplätze, ggf. die behindertengerechte Ausstattung sowie die dafür verwandte Antriebstechnik aus ökologischer Sicht zu melden sein. Mit den dynamischen Daten waren ursprünglich all solche Daten gemeint, die zu einer Vermittlung verwandt werden könnten. Konkret: Wo welche Fahrzeuge aktiv angemeldet aber nicht besetzt seien. Und es sollten ursprünglich auch Fahrtdaten wie die erzielten Fahrpreise etc. übermittelt werden.

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Avisiertes Ziel der Verordnung war die optionale Vernetzung aller Mobilitätsanbieter auf Straße, Schiene und zu Wasser, so dass Nutzer*innen sich die einzelnen Tarif- und Fahrplanbausteine nicht mehr alle selbst zusammensetzen müssten, wenn sie in der Bundesrepublik von A nach B befördert werden und dafür ein Angebot erhalten wollten. Ein zweites Ziel war es, den Genehmigungsbehörden ein Tool zu liefern, mit dem diese ihre Mobilitätsangebote vor Ort besser bewerten und auf dieser Basis optimieren könnten. Ob auch Legalitätskontrollen angedacht waren, blieb zunächst offen, auch wenn einige Behörden vor Ort diese Option durchaus attraktiv fanden.

Allerdings hatte man hier offensichtlich die Rechnung ohne die Wirte gemacht. Schon die großen Player, allen voran die Bahn, waren nicht bereit, ihre Fahrtdaten offenzulegen, wohl um Mitbewerbern keine Kalkulationschancen zu gewähren. Mit viel Hin und Her war dann zwar die so genannte Mobilitätsdatenverordnung grundsätzlich gemeinsam mit dem neuen PBefG im letzten Sommer ins Rennen gegangen, bis Juni 2022 fehlte allerdings immer noch die Präzisierung der Datenanforderung der dynamischen Daten, welche doch schon ab Juli 2022 geliefert werden sollen.

Vor einigen Wochen hatte sich mit der Veröffentlichung eines Referentenentwurfs schon angedeutet, dass hier wohl viel Wind um Nichts entfacht worden war und spätestens mit der letztendlichen Verabschiedung der „zweiten Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung“ durch den Bundesrat am vergangenen Freitag wurde dann offensichtlich, dass zumindest der Gelegenheitsverkehr mit Taxi und Mietwagen aufatmen kann. Es wird weder neue Technik von dem aktuell ja eh arg strapazierten Gewerbe verlangt, noch müssen logistische Aufgaben bewältigt werden, die dem vermeintlichen Nutzen der Anstrengung kaum gerecht werden können.

Der wichtigste Punkt in der nunmehr verabschiedeten Beschlussvorlage liest sich wie folgt: „Daten zu den tatsächlich abgerechneten Kosten: entfällt“. Als zu liefernde dynamische Daten verbleiben somit nur noch „die Verfügbarkeit von Fahrzeugen im Verkehr in Echtzeit“ sowie – ausschließlich für den gebündelten Bedarfsverkehr mit Moia und Co. – die aktuelle Sitzplatzauslastung besetzter Fahrzeuge. Und auch die Fahrzeugverfügbarkeit muss dann und nur dann an den vom BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) neu geschaffenen „Nationalen Zugangspunkt für Mobilitätsdaten“ geliefert werden, wenn diese Daten eh zur Verfügung stehen.

Dieser Nationale Zugangspunkt wurde bisher als Mobilitätsdatenmarktplatz (MDM) bezeichnet und wird künftig in „Mobilithek“ umbenannt und setzt im Übrigen Anforderungen aus den delegierten Verordnungen zur europäischen IVS-Richtlinie sowie des novellierten Personenbeförderungsgesetzes um.

Betriebe, die noch analog vermitteln, sind also nicht verpflichtet, ihre Technik upzugraden und Betriebe, die größeren Zentralen oder online-Plattformen wie taxi.de, MPC und andere nutzen, können diese Aufgabe an diese Dienstleister delegieren. Im Ergebnis ist hier somit wohl der Elefant zur Mücke mutiert, insbesondere auch deswegen, da bisher keine Bußgeldverordnung regelt, was denjenigen droht, die sich dieser Verpflichtung widersetzen.

Für die Außenwahrnehmung tut sich die Taxi- und Mietwagenbranche sicherlich einen Gefallen, wenn möglichst viele Betriebe ihrer Meldeverpflichtung für die statischen Daten an die Mobilithek nachkommen, auch wenn die Meldung an sich für viele Normalsterbliche sicherlich ein spannender Ausflug in die digitale Datenwelt der Zukunft ist. Die Verbände wie auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) haben hier in Form eines Webinars Hilfestellungen bei der Befüllung online gestellt, insofern ist die Meldung machbar. Solange dann bezüglich der dynamischen Daten als „frei“ und somit vermeintlich auch als „verfügbar“ gemeldete Fahrzeuge nicht ungefragt online mit Aufträgen belegt werden, spricht auch nichts dagegen, wenn diese freien Fahrzeuge hier oder da über den Bildschirm flitzen, immerhin präsentieren sich Taxis und Mietwagen so vor allem als zahlenmäßig stark vertretener Teil der öffentlichen Verkehrs. rw

Beitrags-Symbolfoto: Pixabay

Tags: BundesratMobilitätsdatenverordnungMobilithek
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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Kommentare 4

  1. kehrentaxi says:
    2 Wochen her

    Den Behörden und Politikern ist halt gar nichts mehr peinlich. In der ursprünglichen Forderung spiegelt sich die Unwissenheit deutlich wider. Zum einem, weil die Zahlungsdaten unwichtig sind. Zum anderen, weil die Umsetzung so, bis heute nicht funktionieren kann.

    Antworten
  2. M. Schmidt says:
    2 Wochen her

    Was für ein Müll! Ich werde mich weigern und hoffe jeder andere gut das auch!

    Preise, Konzessionen und Fahrzeuge sind längst bekannt. Wir werden nichts melden was wir schon gemeldet haben!
    Ob was frei ist kann telefonisch erfragt werden.

    Antworten
    • Geert Aufderhaydn says:
      2 Wochen her

      Du wirst es tun.

      Antworten
  3. kehrentaxi says:
    2 Wochen her

    @Schmidt

    Da haben sie vielleicht etwas missverstanden. Ich habe meinen Betrieb sehr früh dort registriert. Obwohl ich dazu gar nicht verpflichtet bin. Das Portal kann so, wie es jetzt vorgesehen ist, durchaus nützlich für das Taxi sein. Zu bemängeln ist lediglich wieder einmal der naiv vorgegebene Weg dahin und der Zeitplan. Ich weiß bis heute nicht, wo ich eine Schnittstelle für die Anforderungen haben soll. Vor allem könnte eine Behörde die Mietwagen damit gut überwachen. Betonung liegt leider auf „könnte“. So richtig sehe ich keine Behörde, die das nutzen möchte. Diese Instrument halte ich also derzeit erstmal für eine Beruhugungspille.

    Antworten

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