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Eichverordnung soll zu Gunsten der Taxiunternehmer geändert werden

von Nicola Urban
13. Februar 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
0

Wie wir Anfang des Jahres berichteten, können durch die neuen Eichverordnung für Taxameter bundesweit fast keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Dadurch wurde auch die Zulassung von Elektrotaxis erschwert, obwohl viele Unternehmer und Fahrer durchaus bereit wären, auf die Strom-Energie umzusteigen. Der zunehmende mediale Druck hat die Regierung nun scheinbar dazu bewegt, das Problem zu lösen.

Im Bundeswirtschaftsministerium hat man den Aufschrei des Taxigewerbes offensichtlich erhört. Eine Pressesprecherin gab in einem Zeitungsinterview mit dem „Tagesspiegel“ Grund zur Hoffnung: „Aktuell wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung erarbeitet. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Finalisierung.“ Darin sollen dann auch Dienstleister die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften in der Mess- und Eichverordnung übernehmen dürfen und somit auch die entsprechenden Geräte einbauen.

Mit dieser Überarbeitung der Verordnung dürfte den Elektrotaxis nichts mehr im Wege stehen. Der Bundesverband Elektromobilität (BEM) sieht den Feinschliff an der Verordnung als wichtiges Signal: „Vor allem in den verkehrsbelasteten Metropolen unseres Landes kann das Elektrotaxi wesentlich zur Feinstaub- und Lärmreduktion sowie zur langfristigen Mobilitätserhaltung beitragen“, sagte BEM-Präsident Kurt Sigl. Taxi Times wird über dieses Umdenken in seiner kommenden Printausgabe „Taxi Times DACH“ berichten und dabei auch die Frage klären, ob damit nun auch wieder gebrauchte Taxis eichfähig werden. nu

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Foto: Archiv

 

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Tags: EichgesetzElektromobilitätFiskaltaxameter
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Nicola Urban

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