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Endgültig: Fiskal ohne Ausnahme in Berlin

von Nicola Urban
12. Juni 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
2

Hoffnungslos überfordert?

In einem Schreiben vom 8.6.17 hat die Berliner Genehmigungsbehörde „LABO“ bisherige Ausnahmen für beendet erklärt.

Bis dato hat es in begründeten Einzelfällen bei Anträgen auf Erneuerung einer Genehmigung oder bei dem Austausch von Fahrzeugen im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ausgereicht, dass ein Nachweis in Form einer Terminbestätigung für einen demnächst stattfindenden Einbau eines Fiskaltaxameters vorgelegt wurde.

Damit ist jetzt Schluss. Die Senatsverwaltungen und die „LABO“ drücken künftig kein Auge mehr zu. „Auch wenn es bei einzelnen Taxameterherstellern in der Vergangenheit Liefer- und Einbauschwierigkeiten gegeben hat, sind alternative Hersteller verfügbar, bei denen vergleichbare Probleme nicht bestehen und auch nicht bestanden haben. Folglich war und ist es möglich, die gesetzlichen Voraussetzungen vollumfänglich zu erfüllen und es besteht generell kein Raum mehr, Ausnahmen zuzulassen.“ gibt die Genehmigungsbehörde in einer Presseerklärung bekannt. Demnach werden Taxiunternehmer bis zum Abschluss eines Genehmigungsverfahrens darlegen müssen, dass sie die technischen Anforderungen zur Einhaltung der steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bereits vollständig geschaffen haben. Konzessionierungen werden im Übrigen grundsätzlich erst dann vorgenommen, wenn die Nutzung eines Fiskaltaxameters nachgewiesen ist. Eine Terminbestätigung für einen Systemeinbau ist nicht mehr ausreichend. nu

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Foto: Taxi Times

 

 

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Tags: FiskaltaxameterLABOTaxi
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Nicola Urban

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Kommentare 2

  1. Hildegard Hofer says:
    5 Jahren her

    Fiskaltaxameter werden ihrer Bezeichnung nicht gerecht. Warum ?

    Weil sie die Preisdaten der letzten Fahrt verwerfen, sowie eine neue Messung gestartet wird.

    Die ‚Anforderungen zur Einhaltung der steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten‘ werden am einfachsten mit einem Blatt Papier und einem dokumentenechten (Blei-) Stift erfüllt. Taxameterdaten sind nicht von steuerlichem Belang.

    Antworten
    • ttchef says:
      5 Jahren her

      Na ja, so einfach ist es sicherlich nicht, das wird manch ein Finanzbeamter anders interpetieren…

      Antworten

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