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Freitagskommentar: Uber verschlechtert die Mobilitätsaussichten für Behinderte

von redaktion
14. Oktober 2016
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
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Das Taxigewerbe wirft Uber vor, bestimmte Kundengruppen von ihrem Angebot auszuschließen. Ein Blick nach USA belegt, dass dieser Vorwurf begründet ist.

uber

Wer wissen möchte, wie unsere Zukunft in der Personenbeförderung aussieht, der muss nur einen Blick in die Vereinigten Staaten werfen. Im Uber-Mutterland hat der App-Anbieter überall da, wo er Fuß fassen konnte, nur verbrannte Erde hinterlassen. In einigen Städten, wie zum Beispiel Los Angeles, ist das Taxigewerbe regelrecht implodiert. Die rudimentären Reste eines natürlich gewachsenen und einst auch florierenden Transportgewerbes sind jetzt schon nicht mehr in der Lage, ihren Service flächendeckend anzubieten.
Zu beobachten war die Entwicklung von einer gewachsenen Gewerbestruktur zum Monopol eines Einhorns – so werden Technologie-Firmen genannt, die schon vor dem Börsenstart mit mehr als einer Milliarde Dollar bewertet sind. Die Bezeichnung sollte einstmals auf die Einmaligkeit solcher finanziell derart komfortabel ausgestatten Unternehmen hinweisen, inzwischen weiden ganze Herden von Einhörnern die Märkte ab.
Bei dieser Entwicklung gibt es nur wenige Gewinner, aber viele Verlierer. Im Falle Ubers sind das nicht nur die Fahrer, die für Hungerlöhne von unter vier Dollar pro Stunde satte Gewinne für den Fahrdienst erwirtschaften müssen, sondern auch einige Gruppen von Fahrgästen, die – im wahrsten Sinne des Wortes – auf der Strecke bleiben.
Darunter dürften mobilitätseingeschränkte Menschen zu der am stärksten betroffenen Gruppe zählen. In Chicago hat jetzt eine dieser Gruppen Klage gegen Uber eingereicht. Per Gericht wollen Behindertenrechtler den Fahrdienst zwingen, das US-Behindertenschutzgesetz einzuhalten. Nach diesem Gesetz sind die konventionellen Taxiunternehmen dazu verpflichtet, Transportmöglichkeiten für den mobilitätseingeschränkten Kundenkreis zu gewährleisten. Die hohen Kosten dafür tragen die Taxifirmen selbst.
Die von Uber eingesetzten Fahrzeuge seien aber für Rollstuhlfahrer praktisch nicht nutzbar, heißt es in einer am Donnerstag in Chicago eingereichten Klage. Uber biete in Chicago Millionen Fahrten an, habe aber zwischen 2011 und 2015 nur 14 Motorrollstühle mitgenommen.
Eine Uber-Sprecherin beteuerte, das Unternehmen fühle sich auch der Mobilität Behinderter verpflichtet. Sie ging aber nicht auf Einzelheiten der 19 Seiten starken Klageschrift ein. Die Firma argumentiert bislang, sie sei kein Transport-, sondern ein Technologieunternehmen und deshalb nicht für behindertengerechte Fahrzeuge verantwortlich. Kritiker werfen Uber vor, auf diese Weise Bestimmungen zu umgehen.
Als Uber in Deutschland startete, prognostizierten Taxiverbände genau diese Entwicklung: Uber biete einen Fahrdienst nur für Betuchte. Senioren, Behinderte und weniger zahlungskräftige Kunden hingegen blieben außen vor. Die Klage in Chicago belegt deutlich, dass diese Prognose nicht aus der Luft gegriffen ist. (tb)

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Tags: BehindertenbeförderungKlageUber
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