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Gehbehinderter macht Taxi-Unternehmen Vorwürfe

von Philipp Rohde
18. September 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Die Taxi-Dienstleistung gehört gerade für behinderte Menschen zur staatlichen Aufgabe der Daseinsvorsorge.

Eine neue Negativ-Schlagzeile „Taxis lassen Behinderten stehen“ ist das Ergebnis eines Streits zwischen Taxi-Unternehmern und Fahrgast in Hochdorf (Kanton Luzern). Die Luzerner Zeitung nimmt die Beschwerde des Fahrgastes ernst. Er weicht in Zukunft auf ehrenamtliche Fahrdienste aus.

Der gehbehinderte Mann wollte eine Fahrt vom Bahnhof der 10.000-Einwohner-Gemeinde nach Hause, etwa einen Kilometer vom Bahnhof entfernt, an einem Abend gegen 21.30 Uhr für 22:30 vorbestellen. Nach seinen Angaben verweigerten zwei Unternehmen, die sich im Telefonbuch als „ortsansässig“ bewerben, den Transport. Das erste kontaktierte Unternehmen hätte gesagt, er habe bereits Feierabend und beim zweiten Unternehmen, „Bahnhof Taxi Hochdorf“, soll am Telefon gesagt worden sein, man schicke keinen Wagen extra aus Emmen (13 km entfernt, Anm. d. Red.), da es sich nicht rentiere. Der Mann machte wegen der Ortsangabe daraufhin den Vorwurf, Werbung und Name des Taxibetriebes sei irreführend.

Die Taxi-Dienstleistung gehört gerade für behinderte Menschen zur staatlichen Aufgabe der Daseinsvorsorge.

Die Taxi-Unternehmen selbst fühlen sich durch die Vorwürfe unfair behandelt und ihre Darstellung klingt etwas anders. So wurde der Ein-Mann-Unternehmer von „Happy Taxi“ – nomen est omen – aus Hochdorf von dem Anruf in der Badewanne überrascht. Der Anrufer habe weder am Telefon erwähnt, dass er gehbehindert sei noch wohin die Fahrt gehen solle. Er erwäge eine Anzeige wegen übler Nachrede. Die zweite Unternehmerin, Besitzerin von „Bahnhof Taxi Hochdorf“ besitzt mehrere Firmen, betreibt die Taxi-Zentrale im Nachbarort und streitet ab, die Fahrt verweigert zu haben. Für den Betrieb mit sieben Taxis sei es wirtschaftlich nicht möglich, den ganzen Tag Wagen am Bahnhof des Ortes bereitzustellen und es sei deshalb mit Wartezeiten zu rechnen – alle sieben Taxis seien zu dem Augenblick besetzt gewesen. Der Anrufer habe mitten im Gespräch aufgehängt, so dass es nicht möglich gewesen wäre „eine Lösung zu finden“.

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Nicht in allen Kommunen in der Schweiz gibt es eine Beförderungspflicht und Betriebspflicht. Sie werden in dem Alpenland nicht einheitlich geregelt, sondern sind Sache kantonaler bzw. kommunaler Verordnungen. Der Fahrgast jedenfalls wolle nun in Zukunft auf einen ehrenamtlichen Fahrdienst für Schwerbehinderte ausweichen. prh

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Tags: BeförderungspflichtBehindertenbeförderungBetriebspflichtFahrdienstSchweiz
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Philipp Rohde

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