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Gericht hält Nachrüstung von Diesel-Autos für wirkungslos

von Nicola Urban
20. Juli 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Foto: Landgericht München

Sorgen Software-Updates bei Dieselfahrzeugen der neueren Generation für bessere Luft? Die Stuttgarter Justiz zweifelt das stark an.

Gestern fand der erste Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Stuttgart statt. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), da die beschlossenen EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) zum Teil um das Doppelte übertroffen werden.

Die Landesregierung soll vom Verwaltungsgericht dazu verurteilt werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit in Stuttgart die von der EU festgelegten Grenzwerte beim Ausstoß von Stickstoffdioxid eingehalten werden können.

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Laut mehreren Medienberichten erläuterte der zuständige Richter Wolfgang Kern, in welcher Zeitspanne die einzelnen Dieselmodelle von den Autoherstellern nachgebessert werden könnten und inwieweit sich die Schadstoffe dadurch reduzieren ließen. Das Ganze sei, laut Kern, „von maximalem Optimismus getragen“: Durch eine Nachrüstung ließen sich die Schadstoffe laut Automobilindustrie um 50 Prozent reduzieren. Den Berechnungen des Landes Baden-Württemberg zu Folge sei aber beispielweise am besonders belasteten Neckartor nur eine Reduzierung der Schadstoffe um 9 Prozent möglich.

Die DUH bleibt weiterhin bei der generellen Forderung von Diesel-Fahrverboten. Aus Landessicht wolle man erst abwarten, welche Auswirkung real die von der Autoindustrie angekündigten Nachrüstungen älterer Diesel habe. Dies wolle man im nächsten Jahr genau unter die Lupe nehmen. Sollten die Bemühungen der Automobilindustrie nicht ausreichen, könne man immer noch auf Fahrverbote zurückgreifen. Einigkeit herrscht hinsichtlich der Idee der blauen Plakette, mit der ältere Dieselautos einfach aus Umweltzonen ausgesperrt werden könnten. Für deren Einführung müsste jedoch der Bund tätig werden.

Der ist momentan hingegen mit den Vorbereitungen für den bundesweiten „Diesel-Gipfel“ Anfang August beschäftigt. Bei diesem Termin sollen mit mehreren betroffenen Bundesländern und der Autobranche konkrete Schritte für einen geringeren Schadstoffausstoß festgelegt werden.

Seine Entscheidung für Stuttgart will das Gericht am 28. Juli verkünden. nu

Foto: Taxi Times

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Tags: AbgasaffäreDieselFahrverbot
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