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Gerichtsverfahren gegen einen Taxifahrer wurde eingestellt

von Simon Günnewig
19. März 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Gerichtsverfahren gegen einen Taxifahrer wurde eingestellt

Der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Beleidigung standen bei der Verhandlung gegen einen Taxifahrer vor dem Amtsgericht Duisburg im Raum. Der angeklagte Fahrer wurde ohne Auflagen freigesprochen.

Wie die Westfalenpost geschrieben hatte, war die Verhandlung wegen eines Vorfalls im August 2018 aufgerufen worden. Der Angeklagte, ein 35-jähriger Taxifahrer aus Duisburg, soll damals einen Kleinbus auf verkehrswidrige Art und Weise überholt und im Anschluss verkehrsgefährdend ausgebremst haben.

Der Fahrer des Kleinbusses stellte im Anschluss den Taxifahrer an einer roten Ampel zur Rede, soll allerdings im Gegenzug von ihm beleidigt worden sein. Die Verhandlung, weit über ein Jahr nach dem eigentlichen Vorfall, führte aber ins Leere. Zum einen war der Zeuge nicht in der Lage, den Taxifahrer sicher zu identifizieren, zum anderen brachen der Anklage die Wege der Beweisführung das Genick.

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Die Staatsanwaltschaft hatte im Zuge der Anklage vom Straßenverkehrsamt herausfinden lassen, zu welchen Taxiunternehmen das Taxi gehörte. Dass dann allerdings eine Mitarbeiterin des Amtes die Geschäftsführerin des besagten Taxiunternehmens anrief, um den Namen des Fahrers herauszufinden, war dann mit ein Grund für die Einstellung des Verfahrens. Das Problem: Die Geschäftsführerin war zugleich auch die Frau des Angeklagten und hätte gar keine Angaben zum Fahrer machen müssen.

Dass es keine Belehrung seitens der Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes gegeben hatte, stand für alle beteiligten Parteien außer Frage. Die logische Folge war, dass sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger auf einen Freispruch einigen konnten. Die Möglichkeit der Revision wurde ausgeschlossen. sg

Anmerkung der Redaktion: Puh, nochmal gutgegangen. Hätten die Vorwürfe vor Gericht Bestand gehabt, dann wäre es für den Taxifahrer sicher teuer geworden. Was bleibt, ist allerdings die Erkenntnis, dass sich offenbar ein Taxifahrer ziemlich danebenbenommen hat. An den wird sich der Fahrer des Kleinbusses sicher noch den Rest seines Lebens erinnern, während die vielen professionellen Fahrer, die korrekt auf den Straßen unterwegs sind, wohl keinen Platz in seinem Herzen finden werden. Wenn es also rein rechtlich zu keiner Verurteilung gekommen ist: Aus unserer Sicht ist dieser Fahrer – ganz gleich, ob er nun verheiratet ist oder nicht – eine Zumutung für die Taxibranche, sollte er weiterhin so seinem Beruf nachgehen.

Foto: Raimond Spekking CC BY-SA 4.0

Tags: Amtsgericht DuisburgFreispruchTaxifahrerUrteil
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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