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Hamburger Modell auch in Ludwigshafen, keine starre Obergrenze für Taxikonzessionen

von Philipp Rohde
10. November 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Foto: Hauptzollamt Hamburg-Stadt

Nach dem Vorbild des „Hamburger Modells“ prüft jetzt auch die Genehmigungsbehörde Ludwigshafen die Taxi-Unternehmer gründlicher. Gleichzeitig wird die starre Obergrenze für die Anzahl der Taxis aufgehoben, aber die Begrenzung nicht vollständig freigegeben.

Ab dem 1. November werden die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen der Antragsteller bei einer Neuerteilung, Übertragung oder Verlängerung von Taxikonzessionen durch einen Gutachter strenger geprüft. Die Unternehmer müssen nun umfangreichere Unterlagen vorlegen, um ihre Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. So verlangt die Behörde zum Beispiel „Mitteilungen über die Angestellten“ rückwirkend für die letzten drei Jahre, der Nachweis von Kilometerständen, Fahrleistungen und Umsätzen. Unter „Mitteilung über die Angestellten“ dürften Schichtzettel und Lohnabrechnungen zu verstehen sein.

Die Daten werden auf Plausibilität geprüft und die Kilometerstände könnten, wie in Hamburg, mit TÜV-Berichten oder Werkstattrechnungen abgeglichen werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass wegen des erhöhten Prüfungsaufwandes Anträge auf Verlängerung der Konzession drei Monate vor Ablauf gestellt werden müssen.

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An der starren Obergrenze für Konzessionen wird nicht mehr festgehalten. In der Vergangenheit führte dies zu Gerichtsprozessen, in denen das Recht auf Berufsfreiheit gegen die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes abgewogen werden musste. Zunächst will man die Antragsteller auf der Warteliste überprüfen und ihnen bei Eignung neue Konzessionen erteilen – oder die Liste „bearbeiten“, wie es in einer öffentlichen Stellungnahme der Stadtverwaltung heißt. Trotzdem will man die Zahl der Konzessionen auch in Zukunft auf Grundlage von Gutachten begrenzen. Wie das genau umgesetzt wird, blieb zwar unklar aber offensichtlich geht man davon aus, dass man bei strengeren Kontrollen der existierenden Betriebe einige Genehmigungen einziehen wird.

„Ziel dieser notwendigen Änderung bei der Konzessionsvergabe ist es, dem Ludwigshafener Taxi- und Mietwagengewerbe bessere wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit zu ermöglichen und gleichzeitig dem Grundrecht der Berufsfreiheit Rechnung zu tragen“, erklärte Kämmerer und Beigeordneter Dieter Feid die Umstellung. „In Zukunft wird deshalb verstärkt unter anderem auf die betriebswirtschaftliche Plausibilität und Leistungsfähigkeit der antragstellenden Unternehmen geachtet werden müssen.“ Diese Praxis der Vergabe, die auch als Hamburger Modell bekannt sei, habe sich bereits in anderen Städten bewährt, wird Feid in einer Pressemitteilung der Stadt Ludwigshafen zitiert.

Rechtsgrundlage ist die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und § 13 des Personenbeförderungsgesetzes. Bei Forderung nach der Vorlage der Schichtzettel und Lohnabrechnungen können sich Genehmigungsbehörden außerdem auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes und etliche weitere Urteile berufen. Außerdem wurde die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Hamburger Behörde BSU, die bei nicht plausiblen oder unvollständigen Angaben die Erteilung oder Verlängerung von Konzessionen verweigert, mehrfach gerichtlich bestätigt. prh

Symbolfoto: Hauptzollamt Hamburg-Stadt

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: GenehmigungsbehördeHamburger ModellKonzessionLudwigshafen
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Philipp Rohde

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Kommentare 2

  1. Peter Danzinger says:
    5 Jahren her

    So wird es auch im LK Hameln-Pyrmont
    Gemacht alle Unterlagen gehen nach Line&Krause zur Überprüfung. Der Gutachter
    Hat auch das Gutachten für den LK gemacht.

    Antworten
  2. Ralph Böhm says:
    5 Jahren her

    Da hat sich Linne & Krause ein ordentliches, zusätzliches Standbein geschaffen. Bei Gutachtenerstellung weist er die Behörde auf diesen zusätzlichen „Service“ seines Büros hin, den der Antragsteller zu bezahlen hat.
    Fraglich ist , ob die Antragsunterlagen einfach so weiter gegeben werden dürfen. Die Gesetzeslage sieht so was nicht vor und es gibt ein Steuergeheimnis.
    In Stuttgart wurde diese Aktion mehrfach von Gerichten gestoppt, was den Steuerzahler Geld gekostet hat.

    Antworten

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