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Hessen: Kaum Erstattung der Taxi-Fahrtkosten zum Impfzentrum

von Hayrettin Şimşek
6. April 2021
Lesedauer ca. 2 mins read
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Stuttgart macht es Rolli-Fahrgästen leichter

Eigentlich hat das Land Hessen zugesagt, die Taxikosten für Fahrten zum Impfzentrum zu übernehmen. Doch zwischen Wunsch und Wirklichkeit klafft eine große Lücke. Im ganzen Land Hessen wurde bisher bei lediglich zehn(!) Anträgen die Übernahme der Taxikosten genehmigt.  

Auf Anfrage des Hessischen Rundfunks (hr) wurden bis Ende März gerade einmal rund 150 Anträge auf Erstattung der Taxikosten gestellt. Das teilte das für die Bearbeitung zuständige Regierungspräsidium (RP) in Kassel mit und erklärte weiter: „Bei fast zwei Dritteln der Fälle mussten Dokumente nachgefordert werden, die für die finale Bearbeitung notwendig sind. Mehr als 40 Fälle wurden aufgrund mangelnder Erstattungsvoraussetzungen abgelehnt.” Der hr spricht von zehn Fällen, in denen bisher die Übernahme der Taxikosten bewilligt wurde. Das entspricht nur knapp zehn Prozent der beantragten Kostenübernahmen.

Anspruchsberechtigt auf die Erstattung der Taxi-Kosten sind Ü80-Impflinge, die nicht eigenständig zum Termin kommen oder sich von Verwandten, Freunden oder Nachbarn zum Termin ins Impfzentrum fahren lassen oder auf einen kostenlosen Fahrdienst zum Beispiel von der Stadt oder Kommune zugreifen können. Oder, wenn der Haus- oder Facharzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung für die Fahrt zum Impftermin ausstellt und die Krankenkasse die Kostenübernahme abgelehnt hat. Außerdem können sich Personen mit Mobilitätseinschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen Kosten erstatten lassen. Grundlage dazu ist ein Pflegegrad 3 bis 5 oder eine Schwerbehinderung – bei Pflegegrad 3 ist zusätzliche Voraussetzung, dass dauerhafte Mobilitätseinschränkungen vorliegen, die eine eigene Anreise zum Beispiel per Bus ausschließen. Bei einer Schwerbehinderung sind die Merkzeichen aG, Bl oder H entscheidend.

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Damit die Seniorinnen und Senioren kostenlos oder kostengünstig und bequem zu den Impfzentren kommen können, haben inzwischen einige Kommunen, Institutionen oder auch Vereine verschiedene pragmatischere Lösungen oder Sonderregelungen gefunden:

– In Hünfeld im Landkreis Fulda etwa koordiniert das Deutsche Rote Kreuz Fahrten ins mehr als 15 Kilometer entfernte Impfzentrum in Fulda. Die Stadt übernimmt die Kosten und nutzt Bürgerbusse. Damit konnten ehrenamtlich tätige Fahrer bereits Dutzende von Senioren befördern. Das Taxigewerbe schaut in die Röhre.

– In Frankfurt kündigte das Sozialdezernat in einer Mitteilung an, die Kosten zu übernehmen – mit per Post versandten Taxi-Gutscheinen, die man telefonisch bei einer Hotline (069/212-45065) beantragen kann. Die Gutscheine würden von allen Frankfurter Taxiunternehmen akzeptiert.

– Die Stadt Fulda hat auf Eigeninitiative bereits mehr als 300 Patienten zum Impfzentrum gebracht – unbürokratisch und kostenlos – aber auf Kosten der dortigen Taxibetriebe.

Diese Einzelbeispiele sind allerdings nichts weiter als regionale Flickschusterei. Zur Erinnerung: Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte klargestellt: „Wenn die Krankenkasse das, aus welchem Grund auch immer, nicht bezahlt, dann übernimmt das Land Hessen die Kosten.“

So einfach und unbürokratisch läuft es in Hessen eben doch nicht ab. hs

Symbol-Beitragsfoto: TAZ

Tags: BürokratieHessenImpftaxi
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Hayrettin Şimşek

Der Taxiunternehmer ist in Berlin in der Tagschicht im Einsatz. Neben eigenen Beiträgen unterstützt er die Redaktion bei der Themenrecherche, betreut die ‚sozialen Kanäle‘ von Taxi Times und übersetzt zahlreiche Beiträge ins Türkische.

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