Samstag, 9. Dezember 2023
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
  • Start
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Mietwagen

In Teilen von Bayern fahren Mietwagen mit Landkreis-Kennzeichnung

von Jürgen Hartmann
2. Dezember 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
3
In Teilen von Bayern fahren Mietwagen mit Landkreis-Kennzeichnung
Werbung
 

Seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes müssen Mietwagen eine Konzessionsnummer in der Heckscheibe anbringen. Einige Gemeinden in Bayern gehen dabei sogar einen Schritt weiter.

Was bei Taxis schon seit Jahrzehnten ein gewohntes Bild ist, ist bei Mietwagen seit Inkrafttreten der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ebenfalls Pflicht: Sie müssen an der Heckscheibe hinten rechts eine nach beiden Seiten lesbare Ordnungsnummer mit Ihrer Konzession anbringen. Geregelt ist dies im Paragraphen 27, Absatz 3 der BoKraft.

Nach und nach wird diese Regelung nun bundesweit umgesetzt, indem die örtlich zuständigen Genehmigungsbehörden den dort gemeldeten Mietwagen eine Konzessionsnummer zuteilen. Das Schild selber muss 150 mm breit und 70 mm hoch sein, die Schrifthöhe 50 mm. Die Nummer muss in weißer Schrift auf einem blauen Hintergrund montiert sein.

Bei den seit Jahrzehnten etablierten Mietwagenbetrieben stößt diese Pflicht auf Unverständnis, sind sie doch eher im Luxussegment unterwegs – mit VIP-Kunden, die großen Wert auf eine neutrale Limousine legen.

Im städtischen Bereich tummeln sich dagegen immer mehr Mietwagen, die taxiähnlichen Verkehr ausüben und deren Kundschaft vornehmlich über die Apps digitaler Fahrtenvermittler kommt. Fast ausnahmslos setzen sich Fahrer solcher Mietwagen über bestehende Vorschriften hinweg, allen voran die Rückkehrpflicht. Anstatt in Auftragslosen Zeiten unverzüglich zum Betriebssitz zurückzufahren, kreisen diese Fahrer meist im Innenstadtbereich rund um die Hotspots, aus denen sie sich den nächsten Beförderungsauftrag erhoffen.

Hier ein Beispiel, wie die Konzessionsnummer im Landkreis Fürstenfeldbruck aussieht. Das Schild hat die Abmessungen 290×70 mm. Quelle: Quelle: Landesverband Taxi- und Mietwagen Bayern

Durch die nun eingeführte Kennzeichnungspflicht sind diese Verstöße jetzt besser kontrollier- und dokumentierbar. Um zudem auch gleich noch die regionale Zuständigkeit herauslesen zu können, haben viele bayerische Kommunen die Kennzeichnungspflicht von Beginn an erweitert. Zusätzlich zur Konzessionsnummer sind dort noch die Landkreiskennzeichnungen in die Ordnungsnummer integriert.

So hat beispielsweise jeder Mietwagen mit Betriebssitz in der Stadt München vor seiner Nummer noch ein M stehen. Fahrzeuge aus dem Landkreis München erkennt man am vorangestellten M2-xxx, Mietwagen aus den Flughafen-Landkreisen Erding und Freising tragen das Kürzel ED bzw. FS.

Laut Auskunft des Landesverbands Taxi- und Mietwagen (LV Bayern) sind im Ballungsraum München alle Zuteilungen der Ordnungsnummern an Mietwagen bereits erfolgt, ebenso in Nürnberg, wo vor der Zahl noch ein N angebracht werden muss. Dort ist die Besonderheit, dass auch Taxis jetzt das „N“ vor ihrer Konzessionsnummer haben.

Der Genehmigungsbehörde des Landkreis Ebersberg verlangt ebenfalls eine Kennzeichnung der Mietwagen. Quelle: Landesverband Taxi- und Mietwagen Bayern

Neben den oben genannten Landkreisen müssen in Oberbayern auch Mietwagen in Dachau (DAH), Ebersberg (EBE), Fürstenfeldbruck (FFB), Starnberg,(STA) und Weilheim (WM) den Landkreis in der Ordnungsnummer kenntlich machen. In Franken gilt das neben Nürnberg (N) noch für das Nürnberger Land (LAU), Erlangen und Führt.

Die erweiterte Kennzeichnungspflicht geht auf eine Initiative des Landesverbands Bayern zurück. „Die Vorlagen für ein Ordnungsnummernschild mit Landkreis-Kennzeichen wurde von einem Graphiker im Auftrag des Landesverbands Taxi- und Mietwagen Bayern erstellt und den Genehmigungsbehörden präsentiert“, berichtet Verbands-Vorstand Thomas Kroker gegenüber Taxi Times. Es gäbe allerdings keine allgemeingültige Regelung bzgl. der Landkreis-Kennzeichen in der Ordnungsnummer. „Nicht alle Landkreise haben sich dafür entschieden,“ so Kroker. jh

Beitragsbild: Quelle Landesverband Taxi- und Mietwagen Bayern

Tags: BayernKonzessionKonzessionsnummerMietwagenTaxi München eG
TeilenTweetSendenSendenTeilen

Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Generationswechsel bei der Taxi München eG
Taxizentralen

Generationswechsel bei der Taxi München eG

8. Dezember 2023
Wieder Bahnstreik, wieder „Streik-Taxis“ in München
Taxizentralen

Wieder Bahnstreik, wieder „Streik-Taxis“ in München

15. November 2023

Kommentare 3

  1. selcuk inan says:
    2 Jahren her

    Was bedeutet das jetzt für uns?? Die sind ja trotzdem alle mit EBE, DAH, FS, ED usw. In München unterwegs! Ich hab sogar einen Mietwagen bei mir in der Straße wohnen mit Kennzeichen FS!!
    Das einzige ist wir erkennen Sie jetzt alle, ansonsten passiert nichts!?!

    Antworten
  2. Martin Wohlleber says:
    2 Jahren her

    Die Idee ist sicherlich nett im Sinne einer ordnungsgemäßen Kontrolle. Ich fürchte jedoch, die Anordnung ist schlicht rechtswidrig. Die Ordnungsnummer ist in einer bundesweit geltenden Verordnung normiert.
    Für diese zusätzlichen Merkmale ist auf der beschriebenen Ordnungsnummer mit der Gesamtbreite von 150 mm kein Platz.
    Oder kann man die neue Fassung der BO Kraft auch anders lesen?

    Antworten
  3. Georg says:
    2 Jahren her

    Dem Kollegen Selcuk Inan kann ich nur zustimmen, was hat es gebracht, nichts……

    Die Ordnungsbehörden können oder wollen nicht kontrollieren, wie sollen sie das auch bei der bestehenden Gesetzeslage, mit der Ernennung der Frau Uber (Kluckert) wird sich das ganze noch
    verschlimmern, als verbessern.

    Warum hier die Klimmerschützer (Grüne) einfach nur zusehen, dass unsere Städte mit kreisenden Fahrzeuge verstopft werden, ist mir absolut ein Rätsel.

    Vor einigen Jahren habe ich in der „TAZ“ einen Beitrag gelesen über die Anzahl der Fahrzeuge von Uber/Lyfft oder ähnliches in New York (das war vor Corona), diese Anzahl von Fhzg/Einwohner habe ich auf München umgerechnet.

    Erebnis für München wären es ca. 4500 Mietfahrzeuge pro Tag in der Stadt.

    Diese Zahl sollte doch den letzten Grünen und FDP Parlamentarier in die Realität holen.

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Berliner Taxi-„Innung“: Zuversicht trotz schwieriger Zeiten

Hamburg

Endgültig beschlossen: In Hamburg dürfen nur mehr emissionsfreie Taxis neu zugelassen werden

München

Generationswechsel bei der Taxi München eG

Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2023 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Uber-Files
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden