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Infoveranstaltung für Vertreter aller bayerischen Genehmigungsbehörden

von Simon Günnewig
3. August 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Infoveranstaltung für Vertreter aller bayerischen Genehmigungsbehörden

Die seit dem 2. August in Kraft getretene Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PbefG) bringt viele offene Fragen mit sich. Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. hat mit einer Webinar-Reihe Hilfestellung für die Genehmigungsbehörden gegeben.

Die PBefG-Novelle bringt viele Neuerungen und Änderungen für das Taxi- und Mietwagengewerbe mit sich. Insbesondere der gebündelte Bedarfsverkehr, als neue Verkehrsform bedarf Aufklärung. Genau wie bei den Taxiunternehmern und den Verbänden müssen sich auch die Zuständigen bei den Behörden in die Materie einarbeiten.

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. hat allen 96 bayerischen Genehmigungsbehörden mit einem Webinar eine Hilfestellung angeboten. In den ersten vier Videoschulungen nahmen 150 Mitarbeiter der Landratsämter und der Kreisfreien Städte teil. Als Experte konnte der Landesverband Rechtsanwalt Thomas Grätz gewinnen.

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In 90 Minuten fasste er die wichtigsten Neuerungen zusammen und gab den Teilnehmern Empfehlungen an die Hand, in welchen Bereichen zwingender Handlungsbedarf ohne Ermessensspielraum sei und welche erweiterten Kontrollaufgaben die Behörden mit der Veröffentlichung des neuen PBefG übernehmen müssen.

Rechtsanwalt und PBefG-Kenner Thomas Grätz erläuterte in einem Fachvortrag die wichtigsten Details und Neuigkeiten des novellierten PBefG. Screenshot: Taxi Times

Weiterhin gab Grätz einen Überblick darüber, welchen Ermessensspielraum die Behörden nach dem ersten August haben. Speziell die Themen Tarifkorridor, Rückkehrpflicht, Mindesttarif für Mietwagen, Sozialstandards für Beschäftigte spielten eine übergeordnete Rolle. Wichtig ist auch, dass die Klimaziele fortan bei allen Gesetzesanwendungen und bei allen Verkehrsarten und Verkehrsformen Beachtung finden muss.

In einer abschließenden Fragerunde kamen des weiteren Themen zu Wort, die gerade ganz aktuell die Behörden beschäftigen. Beispielsweise konnten einige Fragen zu den Ordnungszahlen angesprochen werden, die jetzt bei allen Verkehrsarten vorgeschrieben sind. In manchen Landkreisen wurden sie sogar noch durch eine Landkreis-Kennung erweitert, um so etwaige Verwechslungen auszuschließen.

Die Teilnehmer, soviel wurde im Anschluss der Schulung klar, waren von dem Angebot begeistert und regten sogar an, sich mit einem Abstand von drei bis vier Monaten zu einem Update wiederzutreffen.

Thomas Kroker, der als Geschäftsführer des Landesverbandes rund 2400 bayerische Taxiunternehmen repräsentiert und die Schulung auf den Weg gebracht hat, zeigte sich interessiert und bot in einer anschließend veröffentlichten Mitteilung an die Presse an, bei Bedarf weitere Schulungen zu organisieren. sg

Tags: BayernGenehmigungsbehördenLandesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer e.V.PBefG-NovelleThomas GrätzWebinar
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 2

  1. Sabine Richartz says:
    11 Monaten her

    Schon wieder macht sich die Vertretung einer Branche wichtig mit Erklärungen. Im angeblichen Taxi& und Mietwagenverband sind eine verschwindend kleine Anzahl an Mietwagenunternehmern Mitglied und die haben alle zusätzlich eine Taxikonzession. Und dieser Verband will ohne Hintergrundwissen den Behörden erklären, wie sie mit der Novellierung umzugehen haben – Lächerlich. Tut mir leid, aber am Taxistand stehen und auf Kunden warten, mit einem Tarif der vorgegebenen ist (damit man nicht kalkulieren muss), ist man nicht mehr zeitgemäß.
    Macht endlich eure eigenen Hausaufgabenf, damit „Taxi“ was ein wichtiger Teil im ÖPNV ist, wieder für Kunden und Unternehmer attraktiv wird.

    Antworten
  2. Max Traurig says:
    11 Monaten her

    Sehr traurig, wenn die Branche der öffentlichen Hand, die die Regeln auszuführen und zu kontrollieren hat, sagen muss, wie sich der Rechtsrahmen geändert hat. Das ist für mich absolutes Staatsversagen, der entsprechenden Landesverkehrsministerien, die diese Aufgabe eigentlich zu erbringen haben. Aber wenn wundert es schon, das hier nichts entsprechendes kommt. Schließlich nimmt man ja auch schon jahrelang hin, dass der Rechtsrahmen, obwohl er für alle gleich ist, unterschiedlich, je Kommune, anders ausgeführt wird. Das ist alles nicht mehr nachvollziehbar, hier sollte den Entscheidern vor Ort, entsprechende Anwendungshinweise der Länder oder des Bundes ausgegeben werden.

    Antworten

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