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Kritik an Dumpingentgelten der AOK für Taxifahrten

von Jürgen Hartmann
4. April 2019
Lesedauer ca. 3 Minuten.
5
Kritik an Dumpingentgelten der AOK für Taxifahrten

Wenn es darum geht, medizinisch notwendige Krankenfahrten mit dem Taxi angemessen zu bezahlen, nutzt die AOK ihre Marktmacht aus. Die Folge sind Dumpingpreise für die Taxiunternehmen und schlechte Qualität bei den Fahrtdienstleistern, die über Online-Ausschreibungen den Zuschlag erhalten.

In einem aktuellen Bericht deckt der Bayerische Rundfunk (BR) einen Missstand auf, der in der Taxibranche schon lange bekannt ist: Taxi- und Mietwagenunternehmen erhalten für Krankenfahrten (beispielsweise Dialyse- und Bestrahlungstouren) weniger Entgelt als für Fahrten, die nach dem regulären Taxitarif abgerechnet werden.

Ein Taxiunternehmer rechnet gegenüber dem BR den Unterschied vor. Für eine Fahrt in ein Krankenhaus (35 Kilometer) liege der Fahrtpreis laut Taxitarif bei 62,70 Euro. Bei der AOK darf er nur  46,90 Euro abrechnen, also rund ein Viertel weniger. Noch gravierender werde der Unterschied bei einer Fahrt hin-und  zurück inklusive einer Stunde Wartezeit: Nach Taxitarif 108,30 Euro, bei der AOK nur 54,90 Euro. Geregelt ist dies in (Rahmen-) Verträgen mit der AOK, und ohne einen solchen Vertrag kann ein Unternehmer solche Fahrten gar nicht abrechnen. Da die AOK aber die Kasse mit den meisten Patienten ist, müssen viele Taxibetriebe deren Bedingungen akzeptieren.

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Da hilft dann auch ein fair ausgehandelter Rahmenvertrag zwischen der AOK und dem Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer nichts. Dessen Vorsitzender Frank Kuhle gibt gegenüber dem BR an, dass ein solcher Vertrag nicht einmal das Papier wert sei, auf dem er geschrieben werde, wenn die Kassen parallel den Preis drücken. Obwohl Taxiunternehmer Mitglied des Verbands sind und sie somit eigentlich nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Tarifen abrechnen dürften, wird ihnen in persönlichen Telefonaten mit der AOK nahegelegt, mit dem Preis runterzugehen, da man sonst keine Aufträge bekommen würde. Die AOK dementiert dies gegenüber dem BR. Man habe von solchen Gesprächen keine Kenntnis.

Wenn Fahrten dann auch noch über Onlineportale ausgeschrieben werden, fährt nur mehr der Billigste. Kuhle nennt im BR-Interview die Folgen einer solchen Vergabepraxis: „“Wenn ich von Problemen höre, dass die günstigen Anbieter halt einfach mal nicht kommen, nicht zur Verfügung stehen oder schlechte Qualität bieten oder den Patienten nicht ordentlich zur Dialyse-Station begleiten – dann braucht man sich nicht wundern: Wenn man das Billigste bezahlen will, dann bekommt man halt auch die billigste Qualität.“

Die AOK selbst nimmt gegenüber dem Bayerischen Rundfunk nur schriftlich Stellung und erklärt, sie zahle Taxifahrern im Schnitt nicht weniger als andere Kassen. Was die Online-Ausschreibungen betreffe, müssten Unternehmen Qualitätskriterien erfüllen. „Beispielsweise müssen die Unternehmer eine Genehmigung nach dem Personalbeförderungsgesetz besitzen, Versicherte direkt zur Haustür begleiten, eine pünktliche Abholung zusichern und ortskundig sein“, zitiert der BR aus dem AOK-Schreiben.

Die Tatsache, dass Patienten nicht zwingend den zugeteilten Fahrbetrieb akzeptieren müssen, spricht der BR in seiner Rahmengeschichte an. Eine an MS erkrankte Patientin lässt sich von ihrem Stammtaxifahrer ins Auto heben. Sie will nicht einen beliebigen Fremden so nahe an sich ranlassen und zahlt daher lieber den Preisunterschied aus eigener Tasche.  

Anmerkung der Redaktion: Personalbeförderungsgesetz: Es handelt sich hier um keinen Tippfehler unsererseits: Die AOK scheint tatsächlich von einem „Personalbeförderungsgesetz“ geschrieben zu haben. Wahrscheinlich war das Personenbeförderungsgesetz gemeint. Aber wer Verträge nicht für bindend betrachtet, scheint auch keinen Wert darauf zu legen, welchen Namen das zugehörige Gesetz hat. jh  

Das Video vom Bayerischen Rundfunk (BR) finden sie in der BR Mediathek.

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: AOKDialysefahrtenFrank KuhleKrankenfahrtenLandesverband Bayerischer Taxi- und MIetwagenunternehmer
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 5

  1. Gisela Spitzlei says:
    4 Jahren her

    Es ist eine eindeutige Falschaussage, dass die AOK Bayern die gleichen Preise wie andere Krankenkassen zahlt! Und selbst bei den schrecklich niedrigen Preisen wird Druck gemacht bei Serienfahrten doch noch billiger zu fahren, weil man sonst den Patienten an einen anderen Leistungserbringer verweisen würde.

    Patienten wehren sich nicht, weil sie entweder zu alt und krank sind oder weil sie Angst haben, nicht nur die Leistung Krankenfahrt nicht mehr bezahlt zu bekommen, sondern dass auch andere Gesundheitsleistungen gestrichen werden könnten.

    Dass für Serienfahrten wie Chemotherapie, Strahlenbehandlung und Dialysefahrten, die ja nach den Richtlinien auf jeden Fall zu den zu genehmigenden Fahrten gehören, immer noch der bürokratische Papieraufwand betrieben werden muss – der zeit- und kostenintensiv ist, ist auch nicht mehr nachvollziehbar.
    Es reicht nicht, dass der fachkundige Arzt die zwingende medizinische Notwendigkeit auf einem dafür geschaffenen Formular bestätigt – nein, der mit seiner schweren Krankheit belastete Patient oder eine von ihm beauftragte Person muss VOR Antritt der Fahrt einen Antrag stellen, der laut den Richtlinien zu genehmigen ist!

    Das kommt mir vor wie der Antrag auf den Antrag vom Antragsformular.

    Dieses völlig unnötige Prozedere dient nur dazu, die schon für Krankenfahrten mit den Verbänden ausgehandelten sowieso schon vergünstigten Verträge zu unterlaufen, um den Patienten wie Stückgut an den Billigsten zu verscherbeln. Dabei steht sogar im so viel zitierten Paragraph 71 SGB V, dass bei Leistungen mit hohem Dienstleistungsanteil eine Ausschreibung wenig Sinn macht.

    Kontrolle? Versicherung des Billigheimers im Besitz der entsprechenden Konzession oder Genehmigung für Sondertarife nach Personenbeförderungsgesetz zu sein.
    Kontrolle in der Praxis? Da werden Patienten befragt, ob sie zufrieden sind, denen man vorher erklärt hat, dass sie die Beförderung durch den Unternehmer ihres Vertrauens selbst bezahlen müssen. Was glaubt man dann, was da für Anworten kommen?

    Hier sollte, wie Gott sei Dank seit dem 01.01.2019 für Merkzeichenträger oder Pflegegrad Betroffene, bei Vorliegen der aus medizinischen Gründen vom Arzt ausgestellten Notwendigkeitebescheinigung die entsprechende Genehmigung als erteilt gelten!

    Die hier betroffenen Patienten sind auch ohne diesen unnötigen Papierkram erheblich belastet. Leider haben das bisher nur wenige Krankenkassen erkannt. Die anderen pressen lieber „immer weiter an der Zitrone – in der Hoffnung, auch aus der Schale noch literweise Saft zu bekommen“ und dann am Ende wie gewinnorientierte Versicherungen stolz ihre Überschüsse zu präsentieren.

    Antworten
  2. Hans Kiosze says:
    4 Jahren her

    Die Vorstände der Krankenkassen müssen doch versorgt werden, sicherlich mit Pensionszusage.

    Antworten
  3. Nina says:
    3 Jahren her

    Das Ganze ist für mich ein Alptraum aktuell. Nach den vergangenen zwei Jahren (ich bin viele Jahre schon Dialysepatientin) in denen ich großes Glück hatte mit einem überaus freundlichen, hilfsbereiten, zuverlässigen Fahr-Service muß ich seit Jahresanfang 2020 erneut („dank“ DAK) mit einem anderen Billig-Taxi fahren. Terminabsprachen klappen nicht, statt Begrüßung wird man angeblöfft man sei zu spät, dabei war ich sogar 5 Min. früher als vereinbart, doch die Zeitenkommunikation war wieder einmal gestört. Es werden übergriffige medizinische Fragen gestellt, der Ton ist unfreundlich und ich wurde auch in dieser kurzen Zeit bereits vergessen – einfach nicht abgeholt, erst mit einiger Verspätung nach Reklamation. Die Chefin des Taxis erklärte mir in äußerst herablassendem Ton, ich hätte gar nichts zu sagen, ihr Auftraggeber sei die DAK und ich wäre quasi auf sie und das, was sie bestimmt angewiesen! Ich hätte nichts zu sagen. Es graut mich vor jeder Fahrt (drei Tage/Woche, je zwei Mal) und ähnlich wie ein Vorschreiber – man ist in dem Fahrzeug ja auch auf so engem Raum in so einer unangenehmen, ausgelieferten Situation. Ganz schlimm ist es nach der Behandlung, immerhin einer intensivmedizinischen. Die Situation belastet mich sehr. Ich hatte schon einmal eine schlimme Zeit mit einem Transportunternehen.
    Danke für diesen Artikel.
    Mit freundlichem Gruß,
    N. K.

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Jahren her

      Liebe Frau Keller, danke für diese Schilderung und sehr schade, dass Sie ein so unglücklich agierendes Taxiunternehmen erwischt haben. Wir haben Ihren Kommentar zum Anlass für eine weitere Meldung zu diesem Thema genommen: https://www.taxi-times.com/krankenkassen-verhindern-qualitaet-und-wettbewerb-im-taxigewerbe/.

      Antworten
  4. Ilyas says:
    9 Monaten her

    Ich bin Taxifahrer letztens bin ich von Darmstadt Klinikum aus 102km nach Bayern gefahren. Ich würde gerne wissen welcher Tarif hier gilt den ich mit aok Bayern abrechnen muss.

    Antworten

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