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Kritik an Überbrückungshilfe IV

von Remmer Witte
18. Dezember 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Kritik an Überbrückungshilfe IV

Als Konsequenz aus der vierten Corona-Welle hat die Bundesregierung beschlossen, die bisherige Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 zu gewähren – allerdings zu leicht reduzierten Sätzen, was denn auch prompt für Kritik sorgt.

Die Überbrückungshilfe IV greift für Unternehmen ab Januar 2022: Um einen Anspruch darauf geltend machen zu können, müssen betroffene Betriebe einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen. Trifft dies zu, werden die Betriebskosten im Verhältnis zur Höhe des Umsatzausfalls erstattet. Im Unterschied zur vorangegangenen Überbrückungshilfe bekommen Unternehmen bei einem Umsatzausfall von 70 Prozent oder mehr nicht mehr 100, sondern lediglich 90 Prozent der Fixkosten erstattet.

Die beschlossene Verlängerung der Überbrückungshilfe wird zwar vielfach begrüßt, die Zugangsregelungen stoßen aber vermehrt auf Kritik. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erachtet die Umsatzgrenzen der Überbrückungshilfe IV beispielsweise als zu hoch und die Fördergrenzen als zu niedrig. Stefan Genth (HDE Geschäftsführer) fordert Überbrückungshilfen auch bei Umsatzverlusten unter 30 Prozent: „Wichtig ist, die Umsatzschwelle auf 15 Prozent herunterzusetzen sowie die bereits durch den Lockdown im ersten Halbjahr aufgebrauchten Höchstgrenzen zu verdoppeln und als Bezugspunkt das Vorkrisenjahr 2019 fortzuschreiben.“ rw

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Anmerkung der Redaktion: Einerseits darf man sich im Weltvergleich wahrscheinlich immer noch freuen, in den Pandemiezeiten hier in Deutschland leben zu dürfen, auch wenn die Inzidenzen hier im Vergleich zu manch anderen europäischen Ländern sehr hoch sind. Aber auch, wenn die Bundesregierung sich mit ihren Unterstützungszusagen hier noch einmal weit aus dem Fenster lehnt, mit der von der Ampelkoalition avisierten Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro steht ja auch im kommenden Jahr schon die nächste Hürde bereit, die viele Unternehmen der Taxi- und Mietwagenbranche nochmals an ihre Grenzen oder auch darüber hinaus führen wird. Insofern bleibt zu hoffen, dass die Pandemie zur Kenntnis genommen hat, dass die neuen Maßnahmen Ende März 2022 auslaufen und dann ebenfalls endlich Ruhe gibt.

Beitragsfoto: pixabay

Tags: CoronaÜberbrückungshilfeUmsatzeinbußen
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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