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Start Arbeitsrecht

KUG-Verlängerung bis 30. Juni in Aussicht

von Remmer Witte
4. Februar 2022
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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KUG-Verlängerung bis 30. Juni in Aussicht

Arbeitsminister Heil will die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds bis Ende Juni ausdehnen. Auch die Aufstockung des KUG auf 80 bzw. 87 Prozent soll beibehalten werden. Lediglich die Erstattung der Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung soll auch weiterhin nicht mehr möglich sein.

Aktualisierung am 11.2.22 (siehe unten)

Vor allem das Gastgewerbe, die Veranstaltungswirtschaft, das Messewesen oder auch Reisebüros leiden nach wie vor unter der Pandemie und müssen auch über den März hinaus mit erheblich reduzierten Umsätzen rechnen. Deshalb will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld nochmals um drei weitere Monate nunmehr bis Ende Juni diesen Jahres verlängern. Auch die Aufstockung des Kurzarbeitergelds ab dem vierten beziehungsweise ab dem siebten Monat der Bezugsdauer soll beibehalten werden. Der Brandbrief des Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zeigte offenbar Wirkung.

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Diese Nachricht wird neben den benannten Branchen auch das eine oder andere Taxiunternehmen und deren Beschäftigte erfreuen, vor allem in den Metropolen, wo sich die Taxiumsätze oft maßgeblich direkt im Kielwasser von Gastronomie und Veranstaltungen und sich somit derzeit ebenfalls noch im Keller befinden.

Zwar habe die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen Monaten bereits neue Höchststände erreicht und die Kurzzeitarbeitslosigkeit sei auf das Vorkrisenniveau gefallen, heißt es nach Informationen des Handelsblattes in der Formulierungshilfe des Arbeitsministeriums für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Dennoch seien einzelne Branchen wie das Veranstaltungsgewerbe seit Beginn der Pandemie im März 2020 von Einschränkungen betroffen.

Nach der bisher geltenden Regelung ist die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate begrenzt. Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens sei eine fortlaufende Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs der Betriebe auch über den März hinaus nicht auszuschließen. Und Unternehmen, die seit Pandemiebeginn Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt haben, erreichen noch im Februar diese Grenze. Deshalb soll die maximale Bezugsdauer auf 28 Monate ausgeweitet werden. Ohne eine Verlängerung der Sonderregelungen würde „das Risiko von Entlassungen und infolgedessen die Gefahr steigen, dass die bisher mit der Kurzarbeit erreichten arbeitsmarktpolitischen Erfolge gefährdet werden“, heißt es im Entwurf weiter.

Kritik an dem geplanten Schritt gab es in beide Richtungen. Einerseits geht der geplante Schritt der Arbeitgeberseite nicht weit genug, denn viele Betriebe würden die Sonderregelungen zur Kurzarbeit auch noch länger als 28 Monate brauchen, erklärte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Anderseits gelte gleichwohl, dass das Kurzarbeitergeld keine Dauerhilfe sei. Und auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) treibt hier die Sorge um, dass die hohen Ausgaben für das Kurzarbeitergeld, welche die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit (BA) längst aufgezehrt haben, mittelfristig eine Erhöhung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung erzwingen könnten.

Anmerkung der Redaktion: Die geplante Maßnahme wird, so sie denn umgesetzt wird, wohl vor allem kleine mittelständische Unternehmen unterstützen, die nach wie vor große Sorgen haben, ob sie nach dem Ende der Pandemie zumindest noch über ihr Stammpersonal verfügen können. Diese Mitarbeitenden wären jedoch mit dem Auslauf der Kurzarbeit sofort weg, wenn diese Unternehmen sie dann nicht alternativ aus eigenen Mitteln bezahlen können.
Gerade solche Unternehmen haben aber jahrzehntelang die Kurzarbeit anderer, meist größerer Unternehmen mitfinanziert, ohne sie selbst jemals in Anspruch genommen zu haben. Daher erscheint die Verlängerung der Maßnahme gerade zugunsten solcher Unternehmen wie beispielsweise auch Messebauer mehr als fair, wenn diese tatsächlich auch nach zwei Jahren immer noch pandemiebedingt auf Stopp gestellt sind, aber gern lieber heute als morgen wieder durchstarten wollen. Und die Agentur für Arbeit wird sicherlich mehr als genau prüfen, wer auch jetzt noch allein die Pandemie für seine betrieblichen Probleme verantwortlich macht. rw

Aktualisierung am 11.2.22: Die in diesem Beitrag angekündigte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes wurde am 9.2.22 vom Bundeskabinett beschlossen. Nun muss noch der Bundestag zustimmen, was als sicher gilt.

Beitragsfoto (Montage): Witte

Tags: Hubertus HeilKuGKurzarbeit
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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