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Maske adé – keine Kann-Bestimmung, sondern ein Muss

von Axel Rühle
2. Februar 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Maske adé – keine Kann-Bestimmung, sondern ein Muss

Die Hamburger Verkehrsbehörde hat nachgelegt: Der Wegfall von Einschränkungen von der Beförderungspflicht betrifft auch das Verhüllungsverbot am Steuer. Masken gehören nur noch in neue Verbandkästen.

Dieser Beitrag wurde am 7.2.23 aktualiesiert (siehe unten)

Die Warnungen vor der Gefahr durch Corona-Viren wirken noch immer: Besorgte Taxifahrer möchten trotz Aufhebung der Maskenpflicht, die bundesweit nur für Fahrgäste galt und in Hamburg auch Fahrer in Beförderungssituationen betraf, weiterhin eine medizinische oder gar eine FFP2-Maske beim Taxifahren tragen.

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Sachgebietsleiter Dirk Ritter berichtet, dass nun viele besorgte Fahrer fragen, „ob das Fahrpersonal in den Fahrzeugen freiwillig oder aber als Kundenangebot weiterhin die Masken tragen darf“.

Darauf antwortet er mit einem klaren Nein: „Die Aussetzung des Verhüllungsverbotes (geregelt in § 23 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung) ist mit dem heutigen Tage ausgelaufen. Somit ist das Tragen von Masken für Fahrzeugführende nicht mehr möglich.“

Der genannte Absatz lautet: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1.“ (Ausnahmen gelten also nur auf Krafträdern mit Helmpflicht.)

Verstöße gegen das Verhüllungsverbot am Steuer können laut Ritter mit Bußgeld von 60 € geahndet werden. Anders ist es auf allen anderen Plätzen im Taxi: „Fahrgästen ist es unbenommen, auch weiterhin eine Maske im Fahrzeug zu tragen. Fahrgäste können auch darum gebeten werden, eine Maske zu tragen, die Beförderung darf aber bei Weigerung nicht abgelehnt werden.“

Ebenso können Fahrgäste gebeten werden, hinten Platz zu nehmen, sie haben jedoch wie erwähnt wieder das Recht und den Anspruch, auch auf dem Beifahrersitz befördert zu werden, ob mit oder ohne Maske.

Das Thema Maske ist trotz allem noch nicht vom Tisch: Neue Verbandkästen in Kraftfahrzeugen müssen künftig je zwei medizinsiche Masken enthalten. Eine Nachrüstung bestehender Verbandkästen umfasst diese Vorschrift laut einem mdr-Bericht aber nicht. ar

Aktualisierung am 7.2.23: Aufgrund von lautstarken Protesten aus dem Taxigewerbe hat die Hamburger Behörde mittlerweile klargestellt, dass sie keine Bußgelder bei Taxifahrern verhängt, die mit Mund-Nasen-Bedeckung fahren.

Beitragsbild: Adobe Stock, Bearbeitung: Jérôme Kirschkowski, Axel Rühle

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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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