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Ministerium erinnert nochmals an Elektroförderung in Baden-Württemberg

von Wilfried Hochfeld
24. Oktober 2016
Lesedauer ca. 3 Minuten.
1
E-Taxis in Stuttgart fahren wieder

DEKRA Pressegespräch Elektrofahrzeuge

Bereits vor den Sommerferien startete das Land Baden-Württemberg die Kaufförderung von Elektro- und Plug-In-Hybrid-Taxis, -Mietwagen, -Fahrschul und -Car-Sharing Autos. Jetzt weist das Ministerium in einem Schreiben an den Taxiverband Baden-Württemberg nochmal darauf hin, dass im Fördertopf nach wie vor Mittel zur Ausschüttung bereit liegen.

Gegenstand der Förderung  sind Personenkraftwagen bis zu einem Netto-Listenpreis von 60.000 Euro, Leichtfahrzeuge und Lastenräder mit Elektro- oder Plug-In-Hybrid Antrieb, die im Taxibetrieb, Mietwagenbetrieb, Fahrschulbetrieb oder als Car-Sharing-Fahrzeug in Baden-Württemberg eingesetzt werden. Die Preisobergrenze schließt Freunde des Tesla-Modells mit 85 kw/h-Batterie von der Förderung aus.

Wer bekommt Förderung?

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Antragsberechtigt sind alle Taxiunternehmen, Fahrschulen und Car-Sharing-Anbieter mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Bei Förderung von Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen muss mindestens eine der folgenden technischen Voraussetzungen am Fahrzeug vorliegen:

Die CO2-Emissionen betragen max. 50 g/km oder eine Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine von  mindestens 40 Kilometer ist gegeben. (Siehe auch § 3 (2) EmoG)

Die Fahrzeuge müssen bei Kauf mindestens drei Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer, entsprechend ihrem jeweiligen Zweck in Baden-Württemberg im Einsatz sein.

In welcher Höhe wird gefördert?

Gefördert werden die Mehrkosten eines Fahrzeuges mit elektrischem Antrieb bei Anschaffung, im Vergleich zu einem gleichartigen Fahrzeug mit konventionellem Antrieb, mit 75 %, maximal 10.000,00 € für Elektrofahrzeuge und 7.500,00 € für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge.  Leasing ist ebenfalls förderfähig und errechnet sich gemäß den monatlichen Leasingraten

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, in der Öffentlichkeit und bei der Kommunikation mit Kunden auf die Förderung des Landes hinzuweisen. Ferner müssen geförderte Leistungen / Objekte über die Dauer der Zweckbindung mit Logos des Zuwendungsgebers gut sichtbar gekennzeichnet werden.

Eine Kombination der hier beschriebenen Förderung mit dem Umweltbonus Elektromobilität des Bundes ist aufgrund Nr. 2.2 der Bundesrichtlinie vom 29. Juni 2016 nicht möglich. (http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/elektromobilitaet/index.html)

Wie bekommt man die Förderung?

Der Antrag ist schriftlich zu stellen beim Ministerium für Verkehr mit folgenden Informationen:

Informationen zum Unternehmen (Fahrzeuge, Mitarbeiter etc.).

Erklärung, dass der Umweltbonus Elektromobilität des Bundes nicht in Anspruch genommen  wird.  Kopie der Genehmigungsurkunde mit Ausweisung des Bereitstellungsbezirkes, bzw.   Gewerbeanmeldung.  Angebot (Kauf- oder Leasingangebot) für das Elektro- oder Plug-In-Hybrid Fahrzeug, sowie für  ein vergleichbares konventionell betriebene Fahrzeug mit gleichen Ausstattungsmerkmalen. Zeitpunkt der geplanten Beschaffung des Elektro- oder Plug-In-Hybrid Fahrzeugs.

Der Antrag geht an das Ministerium für Verkehr Baden Württemberg  Referat 42  Frau Mona Mühlbäck Postfach 10 34 52  70029 Stuttgart

 

Der Antrag wird im Ministerium geprüft und wenn alle Förderkriterien erfüllt sind, erhält der Antragsteller  einen Zuwendungsbescheid, indem  eine max. Fördersumme ausgewiesen ist.  Auf Grundlage dieses Zuwendungsbescheides kann dann das Fahrzeug beschafft werden.

Nach Beschaffung des Fahrzeuges müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kauf- oder Leasingvertrag, bzw. Rechnung
  • Nachweis über die getätigte Zahlung (Kontoauszug, Barzahlungsquittung o. ä.)
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Nachweis, dass das Fahrzeug für den angegebenen Zweck verkehrt (Aktualisierte Genehmigungsurkunde o. ä.)
  • die Bankverbindung (IBAN, BIC)

Anschließend werden die Fördermittel ausgezahlt.

Bei Kauf:  Vollständige Auszahlung der Zuwendung bei Nachweis, dass Fahrzeug minimal in Höhe der  Zuwendungssumme bezahlt wurde.

Bei Leasing:   Zuwendung kann in zwei Raten abgerufen werden,   50 % bei Beginn des Leasingvertrags,  50 % nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises nach Ende der Leasingdauer.

Bei Rückfragen zu Fördermodalitäten und –verfahren wenden Sie sich bitte an das:

Ministerium für Verkehr BW    Telefon: 0711 231-5666  Mona Mühlbäck      Fax: 0711 231-5899  Postfach 10 34 52      E-Mail: mona.muehlbaeck@vm.bwl.de  70029 Stuttgart     www.vm.baden-wuerttemberg.de

Tags: Baden-WürttembergElektro TaxiElektro-Förderung
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Wilfried Hochfeld

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Kommentare 1

  1. Martin Wohlleber, Taxi Dresmann GmbH says:
    6 Jahren her

    Sehr geehrte Danen und Herren,
    mit Interesse habe ich den Artikel über die mangelhafte Nachfrage nach Elektrotaxenförderung in Baden-Württemberg gelesen.
    Ich weiß, wovon ich spreche: im Jahr 2014 habe ich mit der Förderung des Landes 5 PlugIn-Hybride beschafft; im Jahr 2015 einen weiteren PlugIn-Hybriden und ein rein elektrisch betriebenes Taxi mit 7 Sitzen.
    Leider liegt der Teufel im Detail; insbesondere beim Elektrotaxi:
    Es gibt keine verfügbaren Lademöglichkeiten, die ein schnelles Laden der Taxe gestatten.
    Um die Fahrzeuge selbst laden zu können, haben wir dann auf dem eigenen Gelände eine Ladesäule errichten lassen, an der zwei Fahrzeuge gleichzeitig wenigstens ein wenig schneller geladen werden können.
    Die Genehmigung dafür ließ sich der Energieversorger mit fast 2.500,- € bezahlen – dies ist so, als ließe man den Kraftstoffkäufer für den Bau der Zapfsäule zahlen. Die Gesamtinvestition betrug ca 16.000,-€.
    Ein Schnellladen wird wegen der angeblich zu hohen Leistungsentnahme aus dem öffentli´chen Netz sowieso nich genehmigt; sagt man dem ausführenden Elektrofachbetrieb.
    Ein zwei Schicht Betrieb ist so nicht möglich.
    Das genannte Ministerium verlautbarte vor der Entscheidung zur Errichtung der Ladesäule, daß es dafür keine öffentlichen Zuschüsse gäbe; daß die Landesförderung für den Kauf von Fahrzeugen ohne jede Mitteilung über den 31.12.2015 hinaus verlängert wurde, hat man für sich behalten.
    Seis drum.
    Aus diesen Erfahrungen heraus kann nur jeder Taxibetrieb davor gewarnt werden, Elektrofahrzeuge anzuschaffen, solange nicht die Politik die Voraussetzungen schafft, indem die Energieversorger und Netzbetreiber angewiesen werden, schnelle Ladeinfrastruktur zu fördern und nicht zu behindern.
    Schade; denn im Grunde ist es sinnvoll, daß Vielfahrer wie Taxen besonders schadstoffarm fahren.

    Antworten

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