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München: Dieselfahrverbot hängt in der Luft

von Thomas Buntrock
17. Februar 2017
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
1

Das Bayerische Verwaltungsgericht entscheidet über eine Vollstreckung eines Urteils zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt. DUH fordert Fahrverbote für Dieselfahrzeuge und will auch das Taxigewerbe einbeziehen.

Geht es nach der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dann könnten schon nächstes Jahr Dieselfahrzeuge aus München ausgesperrt werden. Das bestätigte der Verband vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht. Anlass der gestrigen mündlichen Verhandlung war ein bereits erstrittenes Urteil von 2012, mit dem die Stadt München und der Freistaat Bayern dazu verpflichtet wurden „schnellstmöglich“ für eine Einhaltung der Abgas-Grenzwerte zu sorgen, auch wenn dazu „einschneidendere Maßnahmen“ nötig sind. Aktuell geht es um die Vollstreckung des Urteils und die Verhängung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro gegen den Freistaat.

Die DUH versucht seit langem, in Deutschland die Einhaltung verbindlicher EU-Grenzwerte für Abgase durchzusetzen – unabhängig von einem bereits anstehenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. 2012 hatte das Bayerische Verwaltungsgericht bereits im Sinne der DUH entschieden. Gestern stellte das Gericht fest, dass die Stadt München und der Freistaat bisher auch keine tragfähigen Konzepte zur Luftreinhaltung vorgelegt hätten. Die Hoffnung, das Problem löse sich durch eine fortschreitende technische Entwicklung praktisch von selbst, erfüllte sich nicht. Zwar stoßen Dieselfahrzeuge mit Euro5 und Euro6 weniger Feinstaub aus, bei den Stickoxiden sind sie aber weiterhin die Umweltbelastung Nummer eins.

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Das Gericht stellte fest, dass Dieselfahrverbote derzeit als die einzige Maßnahme erscheinen, mit der schnell eine Absenkung der Stickoxidbelastung erreicht werden kann. Sollte die bisherige „Grüne Umweltzone“ derart verschärft werden, dann könne nur mit ähnlichen Ausnahmen gerechnet werden wie schon 2012. Die DUH möchte sogar besonders den ÖPNV – und damit ausdrücklich auch das Taxigewerbe – in die Pflicht nehmen und bei einem Fahrverbot nicht schonen. Die Begründung ist, dass Stadtomnibusse und Taxis größtenteils mit Diesel fahren und besonders viele Kilometer im Innenstadtbereich ableisten. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts zu Vollstreckung und Zwangsgeld wird in den nächsten zwei Wochen erwartet. (tb)

Foto: Tom Buntrock / Taxi Times

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Tags: DieselverbotTaxiVerhandlung
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Thomas Buntrock

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Kommentare 1

  1. Martin F. says:
    4 Jahren her

    Ein Verbot der umweltbelastenden Dieselfahrzeuge geht in die richtige Richtung. Persönlich würde ich mir von der Bundesregierung allerdings eher einen Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität wünschen. Es ist nahezu lächerlich, wie weit Deutschland in diesem Bereich hinterherhinkt. Wir haben eine riesige Automobilbranche und keiner der Autobauer hat Interesse daran, ein ordentlich funtionierendes und preiswertes Elektroauto zu bauen..

    Antworten

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