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München plant bei den Taxipreisen einen Staffeltarif

von Jürgen Hartmann
6. Mai 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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München plant bei den Taxipreisen einen Staffeltarif

Im Zuge einer wirtschaftlich notwendigen Preisanpassung bei den Taxitarifen plant die Stadt die Einführung von Staffelpreisen. Für drei Entfernungsrouten sollen die Kunden anstatt einer Berechnung per Taxameter einen Festpreis zahlen können.

Bei einer virtuellen Tagung hatte sich die Münchner Taxikommission in dieser Woche auf eine Anpassung des Taxitarifs verständigt. Diese war vom Taxigewerbe beantragt worden, um zum einen die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns kompensieren zu können, zum anderen als Ausgleich für die in letzter Zeit enorm gestiegenen Sprit- und Energiekosten.

Staffeltarif. Quelle Adobe Stock / Gstudio

Da gerade letzteres schon seit einigen Wochen die Bilanz der Taxiunternehmer*Innen stark belastet, soll die Tarifanpassung nicht wie ursprünglich geplant zum 1. August, sondern bereits zum 1. Juni in Kraft treten. Wie Insider berichten, hatte sich dafür unter anderem auch der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter stark gemacht.

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Der Beschluss der Münchner Taxikommission ist der erste von drei Schritten. Mitte Mai müssen noch der Kreisverwaltungsausschuss und der Stadtrat zustimmen. Wie immer wird der Münchner Taxitarif dann auch für die Landkreise Erding, Freising (dort liegt der Flughafen) und München gelten.

Sofern diese Zustimmung erfolgt, wird die Preisanpassung alle Komponenten des Taxitarifs betreffen – vom Grundpreis (+ 80 Cent) über den Kilometerpreis (+ 20 Cent) und dem Wartezeittarif (+ 6 Euro / Stunde) bis hin zu den Großraumzuschlägen (+ 1 Euro).

Graphik: Raufeld

Auch die bisherigen Festpreise zwischen den drei Zonen Hauptbahnhof, Flughafen und Messe werden angehoben.

Graphik: Raufeld

Als komplette Neuerung wird als Zusatzoption zur Entgeltberechnung per laufenden Taxameter ein Pauschaltarif eingeführt. Er wird für drei Entfernungsstufen definiert. Fahrten bis zu fünf Kilometer kosten fix 20 Euro. Bis zu zehn Kilometer 34 Euro, bis zu 45 Kilometer 115 Euro. Übersteigt die Fahrtstrecke die per Pauschalpreis vereinbarte Streckenlänge, schaltet sich automatisch der Taxameter zu. Ist die Strecke kürzer als die Maximalentfernung, muss trotzdem der Pauschalpreis bezahlt werden.

Dieser Pauschalpreis kann ausschließlich vom Kunden abgerufen werden. Wird der Wunsch nicht ausdrücklich geäußert, ist der reguläre Taxitarif anzuwenden. jh

Beitragsfoto: Quelle Adobe Stock / Gstudio

Tags: StaffelpreiseTarifanpassungTaxikommission
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 4

  1. kehrentaxi says:
    9 Monaten her

    Die Sprit- und Energiekosten könnten Unternehmer schon mal senken, indem sie die Motoren an Halteplätzen, bzw. bei sonstigen Wartezeiten (z. B. auf den Fahrgast warten), nicht immer und immer wieder zeitweise stundenlang laufen lassen.

    Bis 15 Grad, weil es ja sonst zu kalt ist – Ab 15 Grad dann, weil es ja sonst zu warm ist.

    Antworten
    • Holger Gardeike says:
      9 Monaten her

      Beim Pauschalpreis muss man schon mal genau hingucken. Wird im Pauschalpreis auch die Wartezeit und die verkehrsbedingte Wartezeit mitberechnet, oder wird nur der durchfahrene Kilometer berechnet.
      In Hamburg beispielsweise werden sowohl eine Wartezeit noch die verkehrsbedingte Wartezeit (z.B. während Rotlicht) NICHT mitberechnet.
      Die Nichtberechnung der verkehrsbedingten Wartezeit führt in HH nicht zu grösseren Einbußen, weil hier die sog. Karenzminute gilt (bei jedem Stopp stellt das Taxameter für 60 Sekunden die Zeiberechnung ein, Rotphasen fließen also sowieso kaum in die Preisberechnug ein), normale Wartezeiten werden aber schon – nach anfänglichem Ablauf von 60 Sekunden – zur Zeiberechnung herangezogen. Nicht so aber beim Einschalten des Pauschalbetrages, hier wird keinerlei Zeit berechnet, in der das Taxi nicht rollt, also ausschließlich nur der durchfahrene km. Insofern „lohnt“ der Pauschalpreis in Hamburg nur, wenn die durchfahrene Strecke während der Pauschal Schalte deutlich kürzer als die inkludierten km ist. Dann ist allerdings der Kunde der gelackmeierte. Entspricht die durchfahrene Strecke während der Pauschal Schalte exakt der inkludierten km, hat (in HH) der Kunde einen Preisvorteil von lediglich 30 Cent ggü. normaler Schalte.

      Die Münchener Kollegen müssen also genau schauen, ob während der Pauschal Schalte alle Wartezeiten in die Berechnung einfließen oder nicht. Wenn nicht, könnten Sie deutlich den Kürzeren ziehen.

      Antworten
  2. Jürgen Dinter says:
    9 Monaten her

    Beinahe tragisch, wie auch diese Chance vertan wird. Nun also ein „Pauschaltarif“, der eigentlich keiner ist. Wow, das ist frech – und leider unseriös. Warum hat man nicht den Mut zum Festpreis? Die Durchschnittsgeschwindigkeit lässt sich messen und ordentlich in den Kilometertarif einpreisen. Der Zeittarif bleibt für Warte- und Servicezeiten . Abgerechnet wird immer die kürzeste Strecke. Was hätte man davon? Preissicherheit für alle, entspanntere Taxifahrten und zurückgewonnene Kunden. (Und das ganz ohne Dumping)

    Antworten
  3. Bruno Mayer says:
    9 Monaten her

    Der „kehrentaxi“ hat bei vielen Standplatzgurken ziemlich recht. Und oft würde einfach auch ein Pullover helfen !!!!! Bzw. nicht bei geöffneten Fenster auf dem Sitzplatz rauchen und dadurch Motor vermehrt laufen lassen.
    Ansonsten hoffe ich sehr, daß uns nicht weitere Kunden abspringen. Vorallem wenn viele Kunden nicht überhaupt von ihrem Privatauto loskommen, denn dann ist eine Taxifahrt doch für manche ein Luxus.

    Antworten

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