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Nach Stuttgarter Diesel-Urteil: BUND stellt Strafanzeigen

von Nicola Urban
31. Juli 2017
Lesedauer ca. 1 Minute(n)
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Eine unzulässige Abschalteinrichtung soll Schuld sein, dass die Abgasmessungen auf dem Prüfstand besser sind als im tatsächlichen alltäglichen Gebrauch. Foto: Taxi Times

Nachdem das Verwaltungsgericht der Klage der DHU stattgegeben hat, legt jetzt der BUND nach. Er hat Strafanzeigen wegen des Verdachts der vorsätzlichen Luftverunreinigung gestellt.

Eventuell drohen den Managern der Dieselauto-Hersteller in kürze auch persönlich strafrechtliche Konsequenzen. Nach eigenen Angaben hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Freitag bei den Staatsanwaltschaften der Städte Berlin, Stuttgart, München und Hamburg Strafanzeigen wegen des Verdachts der vorsätzlichen Luftverunreinigung durch Stickoxid-Emissionen aus Diesel-Fahrzeugen eingereicht.

Angezeigt wurden „die verantwortlichen Vorstände und leitenden Mitarbeiter von Volkswagen, Porsche, Audi, Daimler und gegebenenfalls auch BMW“. Sollte das Gericht dem Umweltverband Recht zusprechen, drohe laut Pressemitteilung den Verantwortlichen der Autokonzerne für die luftverunreinigenden Manipulationen von Diesel-Pkw eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine dementsprechende Geldstrafe. nu

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Symbol-Foto: Taxi Times

 

 

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Tags: AnzeigeDieselGericht
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Nicola Urban

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