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Neue Taxameter-Regelung im beschleunigten Verfahren

von Remmer Witte
26. Mai 2021
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Der Bundestag hat letzte Woche die Aufnahme von Taxametern und Wegstreckenzählern in die Kassensicherungs-Verordnung beschlossen. Trotz massiver Einwände seitens der Taxibranche wurde der Referentenentwurf nahezu unverändert übernommen.

Der Tagesordnungspunkt (TOP) Kassensicherungs-Verordnung war in der 231sten Bundestagssitzung vom 20. Mai als 35. und letzter TOP für 4.50 Uhr angesetzt, dann sogar auf 5.30 Uhr nach hinten verschoben worden, kam aber letztendlich doch schon um 0.50 Uhr zur Sprache. Das nennt man wohl echte Demokratiebeschleunigung. Ein Grund für die deutlich frühere Uhrzeit war, dass viele Politiker bei diesem Punkt wie auch schon bei etlichen vorherigen TOPs auf ihr Rederecht verzichtetet hatten und ihr Statement stattdessen zu Protokoll gaben und somit schriftlich hinterlegten. Lediglich Stefan Keuter von der AFD trat zu nächtlicher Stunde noch vor das Mikro.

Die Wertung, ob man dies als gutes oder schlechtes Zeichen für die Arbeitsmoral der Abgeordneten sehen soll – war man nun effizient oder lustlos – bleibt dabei jedem selbst überlassen. Tatsache ist, dass die Kassensicherungs-Verordnung (KassenSichV) nun auch für Taxameter und Wegstreckenzähler gültig werden soll, soweit auch der Bundesrat noch zustimmt.

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Am Tag zuvor war das Thema hinter verschlossenen Türen im Finanzausschuss diskutiert worden. Ergebnis war eine Empfehlung, den Referentenentwurf unverändert anzunehmen. Diese Empfehlung enthielt auch den Hinweis, dass zwischenzeitliche Rückfragen der Taxi-Innung geklärt werden konnten, allerdings leider ohne auch inhaltlich auf diese Rückfragen einzugehen. Ganz innovativ folgte dann der Hinweis, es werde künftig ermöglicht, dass ein QR-Code alternativ zu den in lesbarer Form ausgegebenen Daten auf den Beleg gedruckt werden könne, wodurch sich dieser verkürze und Kosten und Ressourcen gespart werden könnten.

Im Übrigen blieb die ursprüngliche Begründung für den gesetzlichen Anpassungsbedarf unverändert. Dieser habe sich gemäß BMF (Bundesfinanzministerium) ergeben, da bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern digitale Grundaufzeichnungen unerkannt gelöscht oder geändert werden können. Dies stelle ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug in Deutschland dar. Eine leider nur schriftlich vorgelegte Anfrage der Grünen, zu welchen Steuerverlusten es denn seit 2018 bei den EU-Taxametern und Wegstreckenzählern infolge veränderter Grundaufzeichnungen eigentlich gekommen sein solle, blieb dabei unbeantwortet. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD betonten dementgegen in ihrer schriftlichen Stellungnahme ohne weitere inhaltliche Ausführungen, es sei ihrer Meinung nach richtig, dass EU-Taxameter und Wegstreckenzähler mit in den Anwendungsbereich der KassenSichV aufgenommen würden.

Ein kleiner Hinweis darauf, wie realitätsfern oft über Wohl und Wehe des Gewerbes entschieden wird, lässt sich übrigens aus folgendem vielfach hochgelobten Detail herauslesen: Wer INSIKA-Technik nutzt, muss den neuen gesetzlichen Vergaben erst ab 2026 nachkommen, alle anderen schon 2024. Das klingt natürlich beruhigend für die Betroffenen. Im folgenden Satz wird diese Regelung allerdings wieder insoweit eingeschränkt, dass diese nur gälte, wenn ein solcher Taxameter schon vor Januar 2021 im jeweiligen Fahrzeug eingebaut war und danach ununterbrochen bis 2026 in diesem Fahrzeug verbleibe. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass alle, die aktuell den Einbau eines INSIKA-Systems planen (oder in diesem Jahr bereits eingebaut haben), auf eine Technik setzen, die im Jahr 2024 nicht mehr anerkannt wird. Ist das also eine Sonderregelung ausschließlich für Fahrzeuge, die minimal fünf Jahre lang als Taxi genutzt werden, und das auch nur, wenn das Fahrzeug zufällig im Jahr 2020 angeschafft wurde? Ob es wohl viel mehr als zehn oder zwanzig Fahrzeuge in der Republik gibt, die diese Bedingungen erfüllen werden?

Wünschenswert wäre sicherlich auch gewesen, wenn sich die Autoren der Gesetzesvorlage noch dazu geäußert hätten, ob und wo sie eine ernsthafte Chance erkennen, auch Mietwagen, die auch im Gelegenheitsverkehr und nicht nur in vorbestelltem Krankenverkehr aktiv sind, wie gewünscht unter den neuen Regelungen zu versammeln. Denn solange  Mietwagenunternehmen ihre Kommune auch zukünftig „überreden“ dürfen, sie von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers auszunehmen, wird wohl kaum ein Unternehmen freiwillig die Investition in einen Fiskalwegstreckenzähler tätigen. Gleichzeitig ist aber auch keine Motivation für die Hersteller erkennbar, warum sie den beschwerlichen Weg zu einer PTB-Zertifizierung für ein Produkt gehen sollen, welches dann niemand haben möchte. So wird es wohl noch sehr lange dauern, bevor drei solche Geräte wie erwünscht am Markt zur Verfügung stehen. Zumal trotzdem immer noch in den Sternen steht, ob Mietwagen diese dann nutzen (müssen).

Sei es drum, die Entscheidung ist wohl kaum revidierbar. Es wird nun sehr spannend, ob die Taxameterhersteller (von einer „Industrie“ lässt sich bei den zu erwartenden Stückzahlen wohl eher nicht sprechen) reagieren können und wollen und ihren Kunden zeitnah gesetzeskonforme Updates für ihre Geräte anbieten. Natürlich nur soweit diese zumindest digital erfassen.

Alternativ werden diejenigen Anbieter, die auf entsprechende Softwarelösungen gesetzt haben, welche die Taxameterdaten direkt über besondere Schnittstellenboxen auslesen und weiterbearbeiten, sehr zügig ihre sogenannten „Vorsysteme“ updaten und so eventuell ihren Marktanteil erheblich vergrößern können. Software- und Hardwarehersteller warten dabei sehnsüchtig auf die genauen technischen Spezifikationsvorgaben der technischen Prüfanstalten, um dann auf dieser Basis prüfen zu können, ob sie ihre System noch anpassen können oder ihren Kunden mitteilen müssen, dass neue Geräte angeschafft werden müssen. Ob es sich solange noch lohnt, Steuerprüfer ggf. darauf hinzuweisen, dass man INSIKA-zertifizierte Buchhaltungsdaten zur Verfügung stellen könne, bleibt abzuwarten.

In jedem Fall sind jetzt Verbände, Hersteller und Experten gleichermaßen gefordert, diejenigen Unternehmen, die in den vergangenen Jahren schon in eine digitalisierte und steuerehrliche Zukunft investiert haben, dabei zu unterstützen, jetzt nicht vom Lauf der Geschichte überrollt zu werden. Und speziell der drohende Krieg um die Daten der Unternehmen winkt mit der nunmehr ja mittelfristig notwendigen Umsetzung der Mobilitätsdatenverordnung aus dem neuen PBefG.

Es brauchen sich also weitere existenzielle Probleme am Horizont zusammen. Es sind und bleiben stürmische Zeiten für die Branche. rw

Bisher erschienene Beiträge zur Reform der Kassen-Sicherungs-Verordnung (in chronologischer Reihenfolge)

01.10.18: Fiskaltaxameter: Zeitpunkt für Aufnahme ins Kassengesetz weiterhin ungewiss

07.04.21: Referentenentwurf: INSIKA wird zum Auslaufmodell

12.04.21: Manipulationssichere Taxameter: die Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau

14.04.21: Taxameter + Kasse: Expertenkritik am Referentenentwurf

17.05.21: Nachts um 4.50 Uhr: Politik entscheidet über Taxameter als Kasse

26.05.21: Bundestag beschließt neue Taxameter-Regelung

27.06.21: Bundesrat stimmt der Kassen-Sicherungs-Verordnung zu

28.06.21: Kommentar: Es bleiben viele Fragen offen

11.07.21: Der BVTM erklärt die praktischen Konsequenzen

17.09.21: Die Einschätzung des Finanzexperten Edo Diekmann

14.10.21: Gibt es Alternativen zu INSIKA?

Beitragssysmbolfoto: Taxitronic

Tags: GesetzentwurfKassensicherungsverordnung KassenSichVTaxameterWegstreckenzähler
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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