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Neuer Taxitarif für die Steiermark

von Hayrettin Şimşek
10. Mai 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Neuer Taxitarif für die Steiermark

Ab 1. Juni 2021 bekommt die Steiermark neue Taxi-Tarife und erstmals Mindestsätze, aber keine Höchstsätze für Fixpreisfahrten: Als Konsequenz dieses neuen Taxitarifs fängt der Fahrtenvermittler Uber nun auch in Graz an aktiv zu werden.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz – darin ist das Mietwagen- und Taxigewerbe als Einheitsgewerbe geregelt, das unter anderem an den von den jeweiligen Landesbehörden festgelegten Taxitarif gebunden ist. Wo das Bundesland keine Regeln für Taxis erlassen hat, bleibt weiterhin die Preisgestaltung völlig frei.

Ab Juni 2021 gibt es in der steirischen Landeshauptstadt und Umgebung ein Mindesttarif von 1,80 Euro pro angefangenen Kilometer sowie 2,20 Euro für den Rest der Steiermark, berichtet die „Kleine Zeitung”. Fahrgästen, die über einen Kommunikationsdienst ein Taxi bestellen, wird vom Taxiunternehmer bzw. Vermittler ein Fixpreis, der sich aus der zu fahrenden Strecke und dem Mindesttarif ergibt, ein Angebot unterbreitet. Ansonsten hat der Fahrgast die Möglichkeit, ganz normal nach dem gültigen Taxitarif befördert zu werden. Dadurch soll Preisdumping unter den Unternehmen und Fahrdienstvermittlern unterbunden werden und der Vergangenheit angehören.

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Für Graz und Graz-Umgebung bleibt die Grundgebühr bei dem neuen Taxitarif unverändert bei 3.90 Euro. Von 6-20 Uhr (Tag-Tarif) erhöht sich der Preis bis 12 Kilometer von 1,50 Euro auf 1,80 Euro und ab dem 12. Kilometer von 1,90 Euro auf 2,30 Euro pro Kilometer. Die Nachfahrten zwischen 20 Uhr bis 6 Uhr (Nachttarif) sowie Sonn- und Feiertagen bis 12 Kilometer werden zukünftig statt bisher 1,70 Euro dann 2 Euro pro Kilometer kosten und ab dem 12. Kilometer statt 1,90 Euro nach dem Tarifwechsel auf 2,30 Euro erhöht.

Im Rest der Steiermark bleibt der Grundtarif von 4 Euro bestehen, der Tag-Tarif bis 5 km kostet dann 2,40 Euro pro Kilometer (bisher 2 Euro) und ab dem 5. Kilometer 2,30 Euro pro Kilometer (bisher 1,90 Euro). Der Nachttarif sowie Fahrten an Sonn- und Feiertagen werden bis 5 Kilometer 2,70 Euro pro Kilometer statt 2,30 Euro pro Kilometer und ab dem 5. Kilometer statt 1,90 Euro pro Kilometer mit 2,30 Euro pro Kilometer berechnet.

Der oben angesprochene Festpreis hat zur Folge, dass der US-Fahrdienstleister Uber nach Salzburg und Wien nun auch seit dem 3. Mai 2021 in Graz mit der App „UberX“ vorbestellte Fahrten zu einem Pauschalpreis anbietet. Zusätzlich ist in Graz auch eine klassische Taxifahrt mit einem „Uber-Taxi“ möglich.

Willkürliche und für Konsumenten nicht nachvollziehbare Preisgestaltungen finden mit einem festgelegten Tarif zwar nicht statt. Jedoch, in Zeiten großer Nachfrage könnte Uber sein Preissystem „Surge Pricing” zur Geltung bringen, denn eine Obergrenze für bestellte Fahrten hat man in der Steiermark nicht vorgesehen – die Fahrgäste müssten dann womöglich bei hoher Nachfrage das mehrfache vom normalen ausgewiesenen Tarif bezahlen. hs

Beitragsfoto von der letzten Taxi-Demo vom 30. November 2020 in Graz gegen den Ergänzungsantrag zur Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes; Foto: Salih Akar

Tags: GelegenheitsverkehrsgesetzGrazSteiermarkUberX
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Hayrettin Şimşek

Der Taxiunternehmer ist in Berlin in der Tagschicht im Einsatz. Neben eigenen Beiträgen unterstützt er die Redaktion bei der Themenrecherche, betreut die ‚sozialen Kanäle‘ von Taxi Times und übersetzt zahlreiche Beiträge ins Türkische.

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Kommentare 1

  1. Bruno Mayer says:
    1 Jahr her

    Wer klärt mich endlich genau auf: Ist TAXI eigentlich ein geschützter Berufsbegriff mit vorgeschriebenem Verhalten / Autoaussehen / Dachschild / Prüfungen / Zeitlimits / etc. in der EU ?
    Oder nicht mal in der BRD komplett ? Und warum darf es in der Steiermark ein UBER-TAXI geben ?

    Antworten

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