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Start Beförderungsrecht

Niedersachsen: Fachkundenachweis entfällt – erstmal

von Hayrettin Şimşek
21. Juli 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
3
Niedersachsen: Fachkundenachweis entfällt – erstmal

Nach Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zieht nun auch Niedersachsen mit der vorübergehenden Aussetzung der Fachkundeprüfung nach: „Das Versäumnis des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers soll nicht zulasten der Antragsteller gehen.”

Ab dem 2. August dürfen Genehmigungsbehörden bei der Neubeantragung von Personenbeförderungsscheinen (FzF-Schein) im Bereich Taxi keine Ortskunde mehr verlangen. Als erstes Bundesland hatte Bayern darauf reagiert und zunächst einmal mit einer Übergangsregelung seine Behörden angewiesen, auf den Nachweis bei Neubewerbern für den Personenbeförderungsschein, zu verzichten, und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung unter der auflösenden Bedingung zu erteilen (Taxi Times berichtete). Nach der Sonderregelung aus Bayern folgten Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen und jetzt auch Niedersachsen.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung gibt in einem Rundschreiben an die Behörden folgendes bekannt: „Die Länder haben sich darauf verständigt, bei einer Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ab dem 02.08.2021 abweichend von § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV vorerst auf den Nachweis der Fachkunde zu verzichten. Das Versäumnis des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers soll nicht zu Lasten der Antragsteller gehen.” Die neuen Regelungen sollen vorerst Klarheit schaffen:

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  1. Der Nachweis der Ortskunde entfällt und ist bei Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 02.08.2021 nicht mehr zu fordern.
  2. Der Nachweis der Fachkunde ist bei (erstmaliger) Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht zu verlangen. Dies gilt solange, bis die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und umgesetzt sind.
  3. Hinsichtlich der Verlängerung bestehender, vor dem 02.08.2021 erteilter Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung wird auf die Übergangsbestimmungen des § 76 Nr. 14 FeV (n.F.) verwiesen.

Man kann sicher davon ausgehen, dass alle weiteren Bundesländer Maßnahmen ergreifen werden, um den Behörden die Ratlosigkeit zunächst zu ersparen. hs

Tags: Gesamtverband Verkehrsgewerbe NiedersachsenGVNNiedersachsen
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Hayrettin Şimşek

Der Taxiunternehmer ist in Berlin in der Tagschicht im Einsatz. Neben eigenen Beiträgen unterstützt er die Redaktion bei der Themenrecherche, betreut die ‚sozialen Kanäle‘ von Taxi Times und übersetzt zahlreiche Beiträge ins Türkische.

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Kommentare 3

  1. Johnny says:
    10 Monaten her

    Wir müssen zuerst nichts die F.achkunde oder die ortskunde Prüfung abschaffen sondern müssen wir die niedrig Preise bei Uber und FreeNow abschaffen. SONST WIR machen den Weg Für Uber und FREE Now Frei weil die Leute Rennen Hinter die niedrig Preise.

    Antworten
  2. Marcel says:
    3 Monaten her

    Guten Tag , wie sieht es denn aus wenn man seinen P-Schein jetzt also ohne Ortskenntnis Prüfung bekommen hat ,die Behörden sind sich ja noch nicht sicher was in der fachkunde kommen soll muss man die Fachkundeprüfung dann nachholen oder hat man dann Glück gehabt ?

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Monaten her

      https://www.taxi-times.com/aussetzung-der-fachkunde-die-laender-haben-sich-geeinigt/

      Antworten

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