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Niedersachsen: Landesweit einheitliche Regelung für Impftaxis

von Hayrettin Şimşek
24. Februar 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Niedersachsen: Landesweit einheitliche Regelung für Impftaxis

Nach Berlin, Bremen und Hamburg können auch in Niedersachsen die Ü80-Impflinge kostenlos mit dem Taxi zu den Impfzentren fahren: Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ermöglicht eine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme für Impffahrten mit dem Taxi oder Mietwagen für mobilitätseingeschränkte Impflinge.

Dieses Ergebnis ist unter anderem auf die Bemühungen des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) zurückzuführen, der sich in vielen politischen Gesprächen für eine solche einheitliche Regelung stark gemacht hatte.

Die Zusage zur staatlichen Kostenübernahme gilt für Niedersachsens impfwillige Ü-80 Seniorinnen und Senioren unter folgenden zwei Voraussetzungen: Erstens muss vom Hausarzt eine Bescheinigung vorliegen (Transportschein), zweitens dürfen die hochbetagten Personen nicht von vornherein dem Pflegegrad 4 bzw. 5 (in bestimmten Fällen auch Pflegegrad 3) unterliegen bzw. dürfen sie keinen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen aG, Bl, und H haben. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten und sind die Fahrten auch mit der entsprechenden Krankenkasse abzurechnen.

„Wir freuen uns, dass der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. im Austausch mit der DAVASO GmbH, einem der führenden Abrechnungsdienstleister des Gesundheitswesens, sowie Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherungen einen Prozess zur Kostenübernahme erarbeiten konnte, der Zustimmung vom Land Niedersachen erhalten hat,“ zeigt sich Emma-Marie Berndt, Geschäftsführerin der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN, erfreut.

Der neue Abrechnungsprozess ist eine Entlastung der Impfzentren, denen kleinteilige Erstattungsverfahren als zusätzliche Arbeitsbelastung künftig erspart bleiben. Bisher mussten die Ü80-Impfwilligen nach der Ankunft im Impfzentrum einen Vordruck einreichen, dazu die Taxi- bzw. Mietwagen-Quittung (für Hin- und Rückfahrt) und die Verordnung einer Krankenbeförderung des Hausarztes.

Auch für die Senior*Innen wird es leichter. Sie müssen nicht mehr in Vorkasse treten. Es genügt, wenn sie den Transportschein des Hausarztes dem Taxifahrer vorlegen. Dieser bzw. sein Unternehmer rechnet dann direkt mit der Abrechnungsstelle DAVASO ab (oder im Falle einer genehmigten Krankenfahrt direkt mit der Krankenkasse).

Fabian Hoffmann, Unternehmer und Mitglied im Vorstand der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN, empfiehlt den Fahrgästen, die Fahrt zur Impfung nach dem Erhalt des Transportscheins vom Hausarzt rechtzeitig bei einem örtlichen Taxi- oder Mietwagenunternehmer vorzubestellen.

„Dieses Verfahren biete nun die Lösung, jedem immobilen Impfling den Zugang zu den teilweise weit entfernten Impfzentren zu ermöglichen – unabhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit und sozialer Vernetzung, freut sich Emma-Marie Berndt. Und für Fabian Hoffmann ist dies „ein guter Schritt zum gleichberechtigten Zugang zum Impfstoff im Sinne des Schutzes der vulnerablen Gruppen im Flächenland Niedersachsen.“ hs

Zur Übernahme der Taxikosten in weiteren Bundesländern siehe unsere Übersicht.

Tags: Gesamtverbands Verkehrsgewerbe NiedersachsenGVNImpf-TaxiImpftaxiNiedersachsen
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Hayrettin Şimşek

Der Taxiunternehmer ist in Berlin in der Tagschicht im Einsatz. Neben eigenen Beiträgen unterstützt er die Redaktion bei der Themenrecherche, betreut die ‚sozialen Kanäle‘ von Taxi Times und übersetzt zahlreiche Beiträge ins Türkische.

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