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Novelle Straßenverkehrsgesetz: Die Bedenken des Taxi-Bundesverbands

von Jürgen Hartmann
20. Juni 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Idee eines Anwalts zur Verkehrsbeschleunigung erweist sich als nicht so gut

Die seit langem diskutierte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes biegt allmählich in die Zielgerade. Ein jetzt vorgelegter Referentenentwurf gibt den Verbänden die Möglichkeit für eine Stellungnahme. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen weist in seiner Einschätzung auf die Gefahr hin, dass manche Ausführungen des Entwurfs die Position des ÖPNV schwächen.

Die Ampel-Koalition will das Straßenverkehrsgesetz (StVG) gründlich reformieren und somit für weitere Zielstellungen öffnen. Dazu zählen insbesondere Regelungen zur Verbesserung des Umweltschutzes, des Schutzes der Gesundheit sowie zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) begrüßt in seiner sechsseitigen Stellungnahme diese Absichten.

Er erinnert aber auch an die Absichten aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien, den ÖPNV zu stärken. Um dieses Ziel nicht zu gefährden, sieht der BVTM an manchen Stellen des Gesetzes Anpassungsbedarf.

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Konkret schlägt man vor, den § 6, Absatz 4a zu ergänzen. Dort ist im bisherigen Entwurf festgehalten, dass künftig Rechtsverordnungen zur Durchsetzung der oben genannten Ziele von den Gemeinden erlassen werden können. Diese Rechtsverordnungen müssen auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen. Zur Klarstellung schlägt der BVTM im Anschluss an diesen Absatz noch die Formulierung vor, dass die Anordnungen „die Sicherheit und Leichtigkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs, insb. des Verkehrs mit Linienomnibussen und Taxen“ nicht verringern dürften.

Während man an dieser Stelle also eine Ergänzung vorschlägt, hätte man beim neuen Textentwurf zum § 6, Absatz 1, Nr. 16 StVG lieber eine Rücknahme. Dort soll nämlich die Ermächtigung erweitert werden, wonach Sonderfahrspuren dann nicht mehr nur für Linienomnibusse und Taxis, sondern künftig auch „zur Erprobung neuer Mobilitätsformen oder der Verringerung der Anzahl von Fahrten“ genehmigt werden.

Der BVTM gibt bei dieser geplanten Öffnung der im Sprachgebrauch als „Busspuren“ bekannten Sonderfahrspuren zu bedenken, dass der Nutzen einer solchen Sonderfahrspur reduziert wäre. Es würde dann eine Sonderfahrspur geben, die sich der ÖPNV mit diversen Formen privater Mobilität teilen müsste, beispielsweise mit Privatfahrzeugen ab einem bestimmten Besetztgrad. „Dies widerspräche dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, sich ‚für ein alltagstaugliches Mobilitätsangebot als möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr’ einzusetzen“, schreibt der BVTM in seiner Stellungnahme.

Diese Einschätzung teilt übrigens auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo), die sich in ihren Stellungnahmen ebenfalls gegen eine Öffnung der Sonderfahrspuren für Fahrzeuge, die nicht zum ÖPNV gehören, ausgesprochen haben.

Alle drei Verbände hatten sich im Vorfeld ihrer Stellungnahmen abgestimmt – obwohl dazu eigentlich keine Zeit war, denn zwischen dem Eingang des Referentenentwurfs und der Deadline zur Abgabe einer Stellungnahme lagen gerade einmal rund 24 Stunden. „Ich habe deshalb für den Freitag vergangener Woche alle meine Termine abgesagt, um mich dieser Stellungnahme zu widmen“, verriet BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann gegenüber Taxi Times.

In der Stellungnahme findet sich dann auch eine entsprechende Kritik an der viel zu kurz angesetzten Reaktionszeit. „Ein zwingender Sachgrund für die Eilbedürftigkeit ist nicht zu erkennen“, moniert der BVTM. „Vielmehr scheinen ganz überwiegend regierungsinterne Abläufe ausschlaggebend für die nunmehr extrem kurze Frist für die Verbändeanhörung zu sein.“

Kritik an der kurzen Frist gab es auch vom Taxi- und Mietwagenverband (TMV), der ebenfalls die Möglichkeit für eine Stellungnahme bekommen hatte. Der TMV hatte allerdings auf eine Stellungnahme zur Sache verzichtet. Stattdessen rügte man den zuständigen Referatsleiter in einem öffentlichen Schreiben, dass eine solch kurze Frist inakzeptabel sei. jh

Beitragsfoto: Axel Rühle

Tags: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)GesetzentwurfStraßenverkehrsgesetz (StVG)
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Geert Aufderhaydn says:
    3 Monaten her

    Die „überwiegend regierungsinternen Abläufe“ sind ein Euphemismus für „wir geben es euch so spät wie möglich, damit ihr nicht reagieren könnt“ – ein ganz alter Hut, mit dem schon etliche Gesetzvorlagen zum Gesetz gemacht worden sind. Noch aus der Mottenkiste merkelscher Tricksereien.

    Antworten

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