Mittwoch, 10. August 2022
  • Anmelden
+49 30 555 792 670
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
  • Uber-Files
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Start
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
  • Uber-Files
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Passant auf der Motorhaube mitgeschleift – Taxifahrer erhält einen Monat Fahrverbot und Geldstrafe

von Nicola Urban
29. April 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0
New US federal ruling helps Uber to avoid class action suits

Grafik Hammer Gericht Gerichtsurteil Urteil Richter

Hat ein Berliner Taxifahrer einen Passanten auf der Motorhaube mitgeschleift? Und wenn ja, warum? Darüber musste ein Berliner Verkehrsrichter diese Woche urteilen.

Er verhängte für den Taxifahrer einen Monat Fahrverbot und eine Geldstrafe von 2.500 Euro. Einem Bericht der „Bild“ zufolge machten völlig unterschiedliche Aussagen vor Gericht die Rechtsprechung äußerst schwierig. Drei Verhandlungstage waren nötig, um den Sachverhalt zu klären. Laut Anklage hatte ein Berliner Taxifahrer die Beifahrertür eines vorbeifahrenden BMWs beim Einscheren von der Stand- in die Fahrspur touchiert. Dabei entstand ein Schaden von rund 1.000 Euro. Der BMW-Fahrer stieg aus, um sich das Kennzeichen des Taxis zu notieren. Der Taxifahrer habe ihn fluchend angefahren, so dass er sich zwar an den Scheibenwischern festhalten konnte, aber nach dreißig Metern auf der Motorhaube dann doch abgeworfen wurde. Das Taxi sei dann unbeirrt weiter gefahren.

Der Taxifahrer bestritt diese Vorwürfe. Er habe keine Kollision bemerkt und es habe auch keinen Unfall gegeben. Plötzlich sei ein Mann aufgetaucht, habe an sein Seitenfenster gehämmert und den Außenspiegel hin und her gedreht. „Ich begriff nicht, was der wollte. Ich setzte ein Stück zurück, um mir das Kennzeichen seines BMW zu notieren. Man weiß ja nie. Der Mann tickte daraufhin völlig aus, holte was Längliches aus dem Kofferraum. Nicht nur ich, auch meine vier Fahrgäste fühlten sich bedroht. Deshalb fuhr ich los.“ verteidigte sich der Angeklagte.

Werbung
 
 

Für den zuständigen Sachverständigen steht fest, dass beide Fahrzeuge Kontakt hatten. Allerdings sei der Kontakt nicht allzu stark gewesen. Es sei möglich, dass der Taxifahrer nichts mitbekommen habe.

Deshalb wurde der angeklagte Taxifahrer lediglich wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt: 2.500 Euro Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot. Der Richter begründete sein Urteil: „Fest steht: Es gab diesen Verkehrsunfall. Fest steht auch, der Geschädigte lag auf der Motorhaube und ist mitgeschleift worden. Zu Gunsten des Angeklagten muss man aber davon ausgehen, dass er den Unfall gar nicht bemerkt hat und deshalb das Gebaren des BMW-Fahrers auf ihn bedrohlich wirkte. Er war sozusagen in einer Notwehrlage.“ nu

Foto: Taxi Times

 

 

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

Tags: GerichtTaxiUnfall
TeilenTweetSendenSendenTeilen

Nicola Urban

Ähnliche Artikel

Österreichs Taxis im Kampf gegen Corona
Taxitarif

Auch Steiermarks Taxiunternehmer fordern Tarifanpassung

28. März 2022
Bundesverband schreibt Brandbrief an Verkehrsminister
Politik

Bundesverband schreibt Brandbrief an Verkehrsminister

9. März 2022

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Illegaler Mietwagen-Unternehmer muss 500.000 Euro bezahlen

Hamburg

Warum Ubers „Taxi Wheelchair“ nur ein billiger PR-Trick ist

München

Wie können individuelle Festpreise im Taxi funktionieren?

Werbung
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Are you sure want to unlock this post?
Unlock left : 0
Are you sure want to cancel subscription?