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Start Bundesverband

PBefG-Novelle hat auch den Bundesrat passiert

von Axel Rühle
26. März 2021
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Drei Wochen nach der Verabschiedung der PBefG-Novelle im Bundestag mit der Mehrheit aus CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Grünen stand heute die Zustimmung in der Länderkammer (Bundesrat) auf der Tagesordnung. Das war nicht viel mehr als ein Abnicken.

Im Bundesrat haben heute Vormittag alle Landesvertreter der Novelle zugestimmt. Auch, wenn einige Gruppen aus dem Taxigewerbe sich bis zuletzt Hoffnungen gemacht hatten, dass problematische Regelungen wie die Möglichkeit von Zweitstandorten für Mietwagenbetriebe mit vehementen Protesten doch noch zu kippen wären, hat die Gesetzesänderung damit ihre letzte Hürde genommen.

Zusätzlich wurde den Empfehlungen des Verkehrsausschusses des Bundestages zugestimmt, nach denen die „kleine Fachkunde“ möglichst zeitnah definiert werden soll, da für die Umstellung der Zugangsvoraussetzungen für Fahrer keine Übergangsfrist vorgesehen ist.

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Die langwierige Einigung im Deutschen Bundestag zwischen den Koalitionsfraktionen und Bündnis 90/Die Grünen hat sich damit in zweierlei Hinsicht als vorausschauend erwiesen: Zum einen ist eine Regierungsbeteiligung der Grünen nach der Bundestagswahl im Herbst wahrscheinlich. Zum anderen sind die Grünen an zehn von 16 Landesregierungen beteiligt, und wenn bei einer Abstimmung im Bundesrat Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern eines Bundeslandes besteht, ist eine Enthaltung üblich. Dies konnte so erfolgreich verhindert werden.

An den Landesregierungen ist außer CDU, CSU, SPD und Bündnis 90/Grüne in sieben Bundesländern noch jeweils eine weitere Partei beteiligt: in Bayern die Freien Wähler; in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die FDP und in Berlin, Bremen und Thüringen die Linke. Dennoch erfolgte die Zustimmung im Bundesrat einstimmig, obwohl FDP und Linke im Bundestag bis zuletzt heftige Kritik an der Novelle geübt hatten.

Vor der Abstimmung wurde auch hier noch einmal debattiert. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte, dass man auch künftig einen „großen Auftrag“ vor sich habe, getreu dem Motto „neues entstehen lassen, bewährtes soll bleiben“. Dabei sei es wichtig, auch aufgrund von Corona, Grundvertrauen in den öffentlichen Verkehr zurückzugewinnen und das neue PBefG vor Ort wirklich anzuwenden.

Als wichtigen Erfolg der Novelle erklärte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Grüne), dass die Zukunft der Mobilität durch das neue PBefG gesichert werden könne, in dem man keine „amerikanischen Verhältnisse“ im Markt zulasse, bei denen das Taxi verschwinde, der ÖPNV quasi inexistent sei und alle Uber fahren. Dieser Erfolg müsse nun auch durch die Kompetenz der Kommunen gelebt werden. Nachbesserungsbedarf sieht Hermann bei der fehlenden Verantwortung der Plattformen im PBefG.

Auch Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Grüne), hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, warnte vor „amerikanischen Verhältnissen“ und appellierte deshalb an die Kommunen, die nun geschaffenen Steuerungsinstrumente auch anzunehmen und durchzusetzen. Zugleich thematisierte er die dramatische Situation des Taxigewerbes, bedingt durch die Corona-Pandemie, und betonte, dass das Taxigewerbe große Sorgen habe, da nahezu alle Kundezweige weggebrochen seien und Corona-Hilfsmaßnahmen nicht wirklich für das Gewerbe greifen. Wer diese Sorgen nicht wahrnehme, solle, so der Minister, doch „einfach mal das nächste Taxi nehmen und mal den Fahrer oder die Fahrerin fragen“.

Martin Dulig (SPD), Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Freistaats Sachsen, äußerte weniger Bedenken und betonte, dass nun die Kommunen am Zuge seien, den guten Kompromiss aller Beteiligten umzusetzen, nicht zuletzt, weil die Kommunen vor Ort die Gegebenheiten am besten kennen würden.

Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen (BVTM), bemerkte in einer heute veröffentlichten Pressemeldung, im nächsten Schritt müsse es nun darum gehen, Unklarheiten, die das neue PBefG mit sich bringt, beispielsweise die Ausgestaltung der Fachkunde, auszuräumen. „Hierzu hat der Bundesrat einen ersten wichtigen Beitrag geleistet, indem er den Entschließungen des Verkehrsausschusses zugestimmt hat und die Bundesregierung damit auffordert ‚zeitnah verordnungsrechtliche Ausführungsbestimmungen zum neuen, personenbeförderungsrechtlich gewollten Nachweis der Fachkunde für das Fahrpersonal im Taxen-, Mietwagen- und gebündelten Bedarfsverkehr gemäß Â§ 48 Absatz 4 Nummer 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung unter Beteiligung der Länder zu erarbeiten und zu erlassen.’

Der Verkehrsausschuss kritisiert im Rahmen seiner Empfehlung, dass der Bundestag keine Festlegungen für die praktische Umsetzung des neu eingeführten Fachkundenachweises für die Erlaubnis zur Personenbeförderung trifft, zum Beispiel Ausbildungs- und Nachweisinhalte. Damit wüssten weder Bewerber noch Behörden, welche subjektiven Anforderungen künftig zu erfüllen sind.“

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) sieht die Verantwortung der Kommunen gestärkt und bietet Hilfe bei Umsetzung der Fachkunde und Rückkehrpflicht an. Präsident Michael Müller begrüßte in einer Pressemeldung ebenfalls die Entschließung, nach der „die Bundesregierung zeitnah verordnungsrechtliche Ausführungsbestimmungen zum neuen Fachkundenachweis für das Fahrpersonal im Taxen-, Mietwagen- und gebündelten Bedarfsverkehr unter Beteiligung der Länder erarbeiten und erlassen“ solle. Er schlug einen runden Tisch „mit allen Beteiligten unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums“ vor, um „einvernehmlich die zentralen Inhalte und Prüfungsordnungen zu entwickeln“. Allerdings müssen die Kommunen seiner Meinung nach auch Auflagen erarbeiten, um fehlende gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten zu kompensieren. Nur so lasse sich „Wildwuchs im Beförderungsmarkt“ verhindern.

Kürzlich hatte der TMV verkündet, an Verkehrsminister Scheuer bereits konkrete Vorschläge für die Fachkundeprüfung unterbreitet zu haben. So solle ein Fragenkatalog aus 500 Fragen erarbeitet werden, aus dem dann während der Prüfung jeweils 50 Fragen gestellt werden könnten. ar

Beitragsbild: Bundesrat als Motiv auf einer 2-Euro-Münze. Foto: Taxi Times

Tags: BundesratBundesverband Taxi und Mietwagen e.V.PBefG-NovelleTaxi- und Mietwagenverband TMV
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 1

  1. Peter Dosenpfand says:
    2 Jahren her

    Ich finde die neue Novelle toll. Endlich können Uber und Freenow Briefkästen anmieten und ihr Personal noch günstiger fahren lassen. Bald können die sicherlich ihre Rückkehrpflicht auf dem nächsten Lidl – oder Aldiparkplatz absitzen. 15 Minuten Prospekte wälzen, statt Fahrräder zählen.

    Die Fachkundeprüfung besteht nun auch der letzte unkundige und wird dann endlich ganz zum Navifahrer, ich mein Taxifahrer, naja Uberfahrer. Und so. Schöne neue, digitale Welt.
    Am meisten freut es mich für den Herrn Scheuer. Endlich hat er sich den Weg für die Nachpolitkarriere in der freien Wirtschaft geebnet und wird wahrscheinlich irgendwo als Aufsichtsrat oder in gut bezahlter, beratender Tätigkeit Uber und Co. zur Hand gehen können.
    Zum Glück wird es weiterhin ein paar Taxifahrer geben. Die können dann den Uberlingen tatkräftig zur Seite stehen und ihren neuen Kollegen mit der neuen Prüfung – wenn sie mal wieder nach dem Weg fragen. Ab jetzt heisst es also beim Auto bestellen auch immer Navi mit drin – oder ein tolles neues Smartphone – In der Hoffnung dass die Kiste ein paar Jahre hält.
    Danke Andy für die schöne neue Welt, du alter Innovator. Zum Glück stellt man dir ja einen Fahrer der mit SICHERHEIT für den P – Schein lange hat büffeln müssen.

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