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Posse des Jahres: Uber-Österreich-Chef zahlt keine Strafe, fordert aber Chancengleichheit

von Jürgen Hartmann
28. Dezember 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Editorial Western Gazette: Less regulation for Uber and taxi companies would be a welcome change

Die Liberalisierung dürfte für rechtliche Klarheit sorgen und eventuell auch den Zorn der kroatischen Taxifahrer eindämmen. Foto: Taxi Times

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Das österreichische Verkehrsministerium kündigt für 2019 ein neues Gesetz für die Personenbeförderung an. Der Uber-Chef wünscht sich darin „Chanchengleichheit.“ Von den gegen sein Unternehmen verhängten Bußgeldern wurde noch kein einziger Cent bezahlt.

Seit gut einem Jahr verhandelt Österreichs Taxigewerbe mit dem Verkehrsministerium über eine Anpassung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes. Nun kündigt deren Pressesprecher ein Ergebnis für das erste Quartal 2019 an. Wie mehrere österreichische Medien übereinstimmend berichten, will Verkehrsminister Norbert Hofer die Branchenverhandlungen bis Ende März abgeschlossen haben. Dann könnte die bisherige Unterscheidung zwischen Taxis und Mietwagen Geschichte sein. Eine solche Aufhebung der bisherigen Trennung hatten Vertreter des österreichischen Taxigewerbes gefordert. Wie ein künftiges Einheitsgewerbe künftig reguliert werden soll, will der Ministeriumssprecher derzeit noch nicht verraten.

Die Taxibranche plädiert für eine Anpassung der Mietwagenbestimmungen an Taxigesetze, was auch bedeuten würde, dass für Mietwagen eine Tarifpflicht gelten solle. Martin Essl, Chef von Uber Österreich, sieht das laut einem Bericht des „Standard“ eher kontraproduktiv. Durch Fixpreise und eine reglementierte Vergabe von Fahrerlizenzen falle das Nachfrage-Element weg. Die angekündigte Reform sieht Essl als positiv an – solange sie Chancengleichheit enthalte.

Der Standard und auch „Die Presse“ zitieren in ihren aktuellen Beiträgen aus einer Studie des IHS vom November 2018, in der eine Tariffreigabe und der Wegfall der Rückkehrpflicht für Mietwagen gefordert werden.

Das wäre ganz im Sinne von Uber, deren App in Österreich anhand der nachgewiesenen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht verboten wurde. Da man trotzdem weiterhin Fahrten vermittelt, hat ein Wiener Gericht mittlerweile Geldstrafen in Höhe von 680.000 Euro verhängt. Laut Standard wurde diese Summe von Uber aber bisher nicht gezahlt. jh

Kurzkommentar der Redaktion: Welch ein Hohn: Ausgerechnet der Chef eines Unternehmens, das seit seinem Markteintritt in Wien permanent gegen Gesetze verstößt und sich so gegenüber allen anderen Marktteilnehmern einen illegalen Wettbewerbsvorteil verschafft, fordert ein neues Gesetz mit „Chanchengleichheit“.

Anders als in Deutschland ist in Österreich die Uber-App verboten und doch macht das Unternehmen einfach weiter. Geldstrafen in Höhe von 670.000 Euro werden nicht bezahlt. Für all das muss sich Martin Essl als Chef verantworten. Wer Chancengleichheit fordert, muss das selbst vorleben. Herr Essl macht genau das Gegenteil. Hätte das österreichische Taxi- und Mietwagengewerbe zum Jahreswechsel einen Wunsch frei, sollte man sich eine Justiz wünschen, die im Jahr 2019 den Mut aufbringt, alle verantwortlichen Uber-Manager in Beugehaft zu nehmen. Wer nachweislich gegen Gesetze verstößt und dafür verurteilt wird, trotzdem weitermacht und nicht einmal die Geldstrafen bezahlt, gehört ins Gefängnis.

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

Tags: Andreas HoferGelegenheitsverkehrsgesetzMartin Essl
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Novak Wolfgang says:
    5 Jahren her

    Sehr gut formuliert!!!
    Der Staat hat die Pflicht Strafen jeder Art einzutreiben!!!!!
    Änderungen/Anpassung nur nach gültigen Stand,sowie Pflichtunterweisung mit Prüfung der Mietwagenfahrer nach den derzeitigen Taxilenkerprüfung.

    Antworten

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