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Start Arbeitsrecht

Scheinselbstständige Uber-Fahrer: Prozess in den Niederlanden hat begonnen

von Wim Faber
5. Juli 2021
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Scheinselbstständige Uber-Fahrer: Prozess in den Niederlanden hat begonnen

Angekündigt war es schon länger, nun hat am Dienstag vergangener Woche der Prozess gegen Uber Niederlande begonnen. Als Kläger tritt die Gewerkschaft FNV auf. Der Prozess ist ein wichtiger Baustein gegen die Lobbymaßnahmen auf europäischer Ebene.

Die größte Gewerkschaft der Niederlande verlangt, dass die etwa 4.000 Uber-Fahrer in dem Land als Arbeitnehmer eingestuft werden. Sie müssten dann nach dem nationalen Taxitarifvertrag bezahlt werden und würden zudem von den üblichen Sozialvorteilen profitieren. Jetzt fahren die Fahrer als ‘Scheinselbstständige’ für einen Arbeitgeber – Uber.

Die Klage, an der Dienstag viele Uber-Fahrer ‘live’ teilnahmen, kam zustande, weil die FNV ein Gespräch mit Uber für sinnlos hält (was auch anderswo auf der Welt bewiesen wurde) und Uber nicht bereit ist, Änderungen vorzunehmen. Die FNV wirft Uber vor, als Arbeitgeber zu fungieren und Fahrer als ‘Scheinselbständige’ einzusetzen.

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Der Anwalt von Uber argumentierte, dass Uber mit niedrigeren Tarifen, mehr Transparenz und besserem Service eine erhebliche Qualitätsverbesserung im niederländischen Taxisektor erreicht habe. Eine negatives Gerichtsurteil hätte daher “unmenschliche Folgen“ für die Gesellschaft.

Uber behauptet auch in den Niederlanden genau das, was es als weltweites Mantra des Unternehmens überall glauben machen möchte: Dass Fahrer am liebsten flexibel als Freiberufler arbeiten und ihre Arbeitszeiten frei wählen möchten. Darüber hinaus betont Uber noch immer, dass man als technische Plattform einzustufen sei, die lediglich Kunden mit Fahrern zusammenbringe. Mit dieser Selbsteinschätzung ignoriert man ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2017, in dem Uber als Taxibetrieb eingestuft wurde – mit der Konsequenz, dass die Regeln für die Personenbeförderung in jedem europäischen Mitgliedstaat eingehalten werden müssen.

Die Amsterdamer Klage folgt auf eine Reihe ähnlicher Klagen und politischer Entscheidungen. In Großbritannien beispielsweise war Uber im Februar dieses Jahres in einem Berufungsverfahren verurteilt und seine Fahrer als ‘Worker’ eingestuft worden. ‘Worker’ bezeichnet eine Kategorie zwischen Selbststständigen und Angestellten. In Frankreich passierte Ähnliches bereits ein Jahr zuvor. Auch in Spanien wurden Uber-Fahrer nach einer gerichtlichen Anordnung als Arbeitnehmer eingestuft. In Deutschland hat es ebenfalls schon eine Reihe von Gerichtsverfahren gegeben. Hier gilt beispielsweise seit Dezember 2019 die Einschätzung, dass Uber genehmigungspflichtig sei. (Az. 3-08 O 44/19, bestätigt durch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.05.2021, Az. 6 U 18/20).

In den Niederlanden schöpft die FNV Hoffnung aus der eigenen Historie. Zweimal wurde bereits ein Verfahren gegen den Essenslieferbetrieb Deliveroo gewonnen, die nun auch ihre Mitarbeiter als Arbeitnehmer einstufen müssen. Ein britischer Richter hat kürzlich dagegen entschieden, dass Deliveroo in Großbritannien seine ‘rider’ nicht als Arbeitnehmer einstufen muss.

Die verschiedenen Klagen könnten auch eine große politische Sog-Wirkung haben. Sie laufen parallel zur Intensivierung der Kampagne aller Ride-Hailing- und Lieferdienste, mit der die EU-Kommission davon überzeugt werden soll, dass es in diesem Bereich keiner strengen europäischen Regulierung bedarf. Die Kommission prüft derzeit, ob eine solche Gesetzgebung wünschenswert ist.

Eine solche Regulierung wird unter anderem vom europäischen Taxigewerbe und den europäischen Gewerkschaften stark befürwortet. Firmen wie Uber und Bolt machen in Brüssel seit Jahren heftige Lobbyarbeit gegen solche Gesetze. Sie schlagen eine ‘Zwischenform’ vor, bei der die Fahrer selbstständig bleiben, aber einige minimale Sozialleistungen erhalten.

Die Europapolitiker sollten bei der Beurteilung dieser Zwischenform sehr genau nach Kalifornien schauen. Dort war Uber dem kalifornischen Arbeitsgesetz AB5 (welches die automatische Einstufung der Uber-Fahrer als Arbeitnehmer vorschrieb) durch ein eigenes Prop22-Gesetz entkommen. Mittlerweile hat Uber eine Reihe der ursprünglich versprochene Sozialleistungen wieder zurückgezogen.

Das Urteil in Amsterdam soll am 30. August fallen, aber beide Parteien haben bereits angekündigt, gegen ein negatives Ergebnis Berufung einzulegen. wf

Erläuterung zum Beitragsfoto: Die niederländische Gewerkschaft FNV verklagt Uber Niederlande wegen ‘scheinselbstständiger’ Beschäftigung. Auf dem Plakat steht: “Wir sind keine Algorithmen, wir sind echte Menschen.” Foto FNV. 

Tags: KlageScheinselbstständigkeitUber BV
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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Kommentare 5

  1. Gruber Johann says:
    11 Monaten her

    Das alles trifft einen selbstständigen Unternehmer herzlich wenig, den er hat auch noch andere Fahraufträge von weiteren App-Betreibern und Stammkunden!

    Antworten
    • Bruno Mayer says:
      11 Monaten her

      Hallo DU ! (Taxikollege oder Uberfahrer ?)
      Außerdem: Von bzw. aus welchem Land, Stadt schreibst DU ?
      Bruno (München)

      Antworten
      • Redaktion says:
        11 Monaten her

        Aus früheren Leserkommentaren ist abzuleiten, dass Herr Gruber ein Mietwagenunternehmer in München ist, der neben viel Stammkundschaft auch für Uber fährt, sich dort aber wohl nur die lukrativen Fahrten rauspickt und den einen oder anderen dann zu seinen Stammkunden macht.

        Antworten
  2. Hahn says:
    11 Monaten her

    Es ist doch gar nicht so schwer … Man prüft einfach mal verschiedenen Mietwagenbetriebe, die im Dienste von Uber und Co stehen. Notiert die Namen der Arbeitnehmer und gleicht diese Daten mit dem Bezug von zusätzlichen Sozialleistungen z. B der Arge ab. Ich glaube, dann würde dem einen oder anderem Mal ein Licht aufgehen. Ich vermute mal, das alle Mitarbeiter hier zusätzliche Leistungen beziehen.
    Ich als Unternehmer kann jedenfalls ganz klar nachweisen, das bei einer Provision von 20-30 % ein wirtschaftliches Arbeiten unmöglich wäre. Und ich kenne nur eine einzige Position, die es zulassen würde, hier wenn überhaupt Gewinn zu erzielen. „Lohnkosten“ damit würde ich mich aber strafbar machen weil ich nunmehr den Mindestlohn unterschreiten würde und das ist genau das, was Uber und seine scheinselbstständigen Unternehmer betreiben. Lohndumping auf Kosten der Arbeitnehmer jeder weiß das, aber unser Staat schaut wie immer zu wie ein Unternehmen, das alleine davon existiert, die Not und Hoffnung von Menschen auszunutzen, sich hier mit List und Tücke unter Umgehung aller gesetzlichen Vorgaben maßlos bereichert, Sozialstandards aushebelt und dafür weder zur Verantwortung gezogen wird oder auch nur einen Pfennig Steuern in unseren Land zahlt. Es ist wirklich beschämend, frustrierend oder einfach nur traurig!

    Antworten
  3. Pali says:
    11 Monaten her

    Was beschweren sich die alle, die haben ja gewusst worauf sie sich einlassen

    Antworten

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