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Schockierende Geständnisse eines Schweizer Taxifahrers

von Jürgen Hartmann
31. Mai 2018
Lesedauer ca. 1 Minute.
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New US federal ruling helps Uber to avoid class action suits

Grafik Hammer Gericht Gerichtsurteil Urteil Richter

Ein Taxifahrer aus Luzern gab vor Gericht zu, eine 18-jährige Schülerin vergewaltigt sowie seit 2010 mehrere weitere alkoholisierte junge Frauen sexuell belästigt zu haben.         

Die 18-Jährige war im März 2016 alkoholisiert bei dem aus Pakistan stammenden 45-jährigen Mann ins Taxi gestiegen. Anstatt sie nach Hause zu bringen, sei er jedoch an einen anderen Ort gefahren, weshalb laut Staatsanwaltschaft nun auch der Straftatbestand der Entführung vorliege. Dort habe er die Studentin in den Sitz gedrückt und in die Jeans gefasst. Wenig später sei er auf der Rückbank in sie eingedrungen.

Wie mehrere Schweizer Medien übereinstimmend berichteten, habe der Mann die Tat zugegeben. Er sei in die Frau eingedrungen, habe aber keinen Sex mit ihr gehabt und auch keine Gewalt angewendet. „Es sei halt passiert“, zitieren ihn die Berichterstatter. Der Pakistani, der HIV-Positiv ist, gab an, nicht korrekt gehandelt zu haben und dass es ihm leid tue.

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Die Australierin war nicht das einzige Opfer des Mannes. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der 45-Jährige ab 2010 fünf weitere alkoholisierte Frauen sexuell belästigt hatte. Einer davon habe er beispielsweise an die Brüste gefasst, anderen in den Ausschnitt gefasst.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine siebenjährige Haftstrafe, die Verteidigung drei Jahre. Das Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet. jh

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

 

Tags: GerichtHaftstrafeLuzern
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Slavomir Nikolic says:
    4 Jahren her

    Vielleicht sollte man Pakistanisches Recht in diesem Fall verwenden.

    Antworten

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