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Schweiz: Ubers „Partnerfirmen“ sind arbeitsrechtlich Personalverleiher

von Philipp Rohde
20. März 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Das Schweizer Staatsekretariat für Wirtschaft Seco hat ein weiteres Schlupfloch für Ubers Geschäftsmodell gestopft. Bei den Taxi- und Mietwagenfirmen, die ihre Fahrer für Uber fahren lassen, handelt es sich um Personalverleiher, so der Schluss der Bundesbehörde.

Wie die Neue Zürcher Zeitung und der Schweizer Rundfunk berichten, wird es damit für Uber und seine „Partnerfirmen“ noch einmal erheblich schwerer und vor allem teurer.

Nachdem die Schweizerische Versicherungsanstalt SUVA bereits im letzten Jahr zu dem Schluss kam, dass Uber-Fahrer Angestellte seien, wechselte Uber seine Strategie. Um weiterhin die Sozialabgaben nicht zahlen zu müssen und anderen Verpflichtungen eines Arbeitgebers zu entgehen, überließ man es sogenannten „Partnerfirmen“, Fahrer anzustellen, die dann für Uber Fahraufträge ausführen sollten. Uber bietet in der Schweiz nun eine Vermittlung an „Partnerflotten“ an. Pégase Léman, Star Limoluxe und Diagne Limousine sind drei Firmen, die der SRF als Partner recherchiert hat.

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Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen bei diesen Partnerfirmen kam es im Dezember in Genf zu einem Konflikt, bei dem 30 Fahrer in einen Streik traten. Manche von ihnen hatten nur 650 Schweizer Franken (ca. 550 Euro) monatlichen Lohn erhalten. Der Stundenlohn betrug weniger als 10 Franken (ca. 8,50 Euro).

Die Schweizer Bundesbehörde beurteilt Partnerfirmen nach der herrschenden Rechtslage jetzt als Personalverleiher. Sie müssten ihren Angestellten einen Stundenlohn von mindestens 18,60 Franken zahlen und 50.000 Franken Sicherheitsleistung hinterlegen. Das Modell dürfte dann aber der kalifornischen Firma aber genauso teuer kommen, als wenn sie die Fahrer als Arbeitnehmer direkt einstellt, zitiert der SRF den Arbeitsrechtler Professor Kurt Pärli.

Damit Uber als Arbeitgeber ein Weisungsrecht auf die entliehen Arbeitskräfte ausüben kann, müsse eine Verleihbewilligung vorliegen. Die Seco hat die Firmen jetzt aufgefordert, die Erfüllung der Vorgaben nachzuweisen.

Die Gewerkschaft Unia zeigte sich erfreut über die Haltung der Seco. Bund und Kantone müssten nun dem „gesetzeswidrig operierenden Dumping-Konzern das Handwerk legen.“ Uber sei als Arbeitgeber zu betrachten – „mit allen damit verbundenen Pflichten,“ wird eine Erklärung in der NZZ zitiert. Der SRF zitiert den Gewerkschaftssprecher Roman Künzler so: „Bund und Kantone müssen diesen größten ‚Lohnbeschiss‘, der derzeit in der Schweiz stattfindet, endlich stoppen.“

Die Seco hob daraufhin noch ein mal hervor, dass ihre Einschätzung nur die Verleihfirmen beträfe, nicht aber „normale“ Uber-Fahrer. Die Behörde schreibt in ihrer Beurteilung, dass der amerikanische Vermittler den Fahrern weitgehende Vorgaben machen würde. Laut Pärli spricht das wiederum dafür, dass sie wie Angestellte von Uber zu behandeln seien, wie es eben auch die SUVA sieht.

Der Streit um den Status von Uber-Fahrern geht also weiter. In dem laufenden Gerichtsverfahren, das von Uber gegen die SUVA-Entscheidung angestrengt wurde, lenkte das Unternehmen nämlich nicht ein. prh

Grafik: Taxi Times

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Tags: ArbeitsrechtMietwagenSchweizSecoSuvaTaxiUber
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Philipp Rohde

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Kommentare 2

  1. Radosavljevic Zoran says:
    4 Jahren her

    Grüezi
    Wieso schreibt niemand ob die Uberfahrer Steuer zahlen wie die alle Menschen in der Schweiz die einen Arbeit ausüben am ende des Jahres nach netto Einkommen Steuer zahlen müssen. Auch dazu kommt AHV als obligatorische Pflicht für jeden der ein Arbeit in der Schweiz tätig.

    Bitte um Information
    Gruss

    Antworten
  2. Müller Pembe says:
    4 Jahren her

    Ich finde das :
    Die BUND muss die Spiel von Über STOP.
    Über respektier keine Gesetze und spielt mit Bund Katz und Maus

    Antworten

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