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Sieg vor Gericht: Taxigewerbe widerspricht mydrivers Darstellung

von taxi times
14. August 2014
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Sieg vor Gericht: Taxigewerbe widerspricht mydrivers Darstellung

Vor einigen Tagen hatte der Chauffeurdienst „mydriver“ gegenüber den Medien mitgeteilt, man habe einen Rechtsstreit gegen die Taxivereinigung Frankfurt am Main gewonnen. Gegen diese Darstellung wehrt sich nun die Gewerbevertretung.
Der Chauffeurdienst mydriver, der zum Leihwagenkonzern Sixt gehört, hatte in einer Presseerklärung von einem „Sieg für Sixt“ gesprochen. Mydriver habe sich damit „gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr“ gesetzt. Geschäftsführer Dr. Carl Schuster wird anschließend mit den Worten zitiert, „das Urteil bestätigt erneut, dass myDriver rechtlich korrekt agiert.“ Diverse Medien, darunter auch Taxi-Fachmagazine, hatten darüber postwendend berichtet.
Hans-Peter Kratz, Vorsitzender der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V., widerspricht dieser Darstellung. Er teilte auf Nachfrage von Taxi Times mit, dass es zunächst einmal nur ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegeben habe. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Kratz betonte außerdem, dass es im besagten Fall nur um ein Eilverfahren ging und um keine Klage.
Die Taxi-Vereinigung Frankfurt hatte myDriver abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Die Frankfurter Gewerbevertretung ist der Meinung, dass sich myDriver in der Online Werbung nicht mehr als Taxi Alternative bezeichnen darf. Bei der Eingabe der Suchbegriffe „Taxi“ und „Frankfurt“ erscheint auf der Seite www.google.de an erster Stelle die myDriver Anzeige. myDriver stehe in keinem Zusammenhang mit einem Taxiunternehmen und dürfe deshalb den Begriff „Taxi“ nicht verwenden, forderte die Taxi-Vereinigung in ihrer Unterlassungserklärung.
„Der Chauffeur Service hat sich gerichtlich gegen diese Vorwürfe gewehrt und gewonnen“, schreibt mydriver in seiner offiziellen Presseerklärung. „Die 17. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat entschieden, dass myDriver weiter als Taxi-Alternative werben darf. Ein Sieg für das junge Unternehmen, das unlängst seine 100.000. Fahrtbuchung verzeichnete und damit auf Erfolgskurs bleibt.“
„Das Ganze wird von der Gegenseite natürlich höher aufgehängt, als es ist“, sagt dazu Hans-Peter Kratz. Man sehe im Hauptsacheverfahren, sollte es dazu kommen, gute Erfolgsaussichten. Außerdem habe bereits das Landgericht München I die Betreiber von mydriver darauf hingewiesen, dass die Anzeigen von mydriver nicht zu einer Verwechslung mit dem Taxiverkehr führen dürfe. jh

Foto: Michael Linke

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Tags: einstweilige VerfügungmydriverTaxivereinigung Frankfurt
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