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Start Kriminalität

Stade: Taxi-Räuber geht in Revision

von Axel Rühle
30. August 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Stade: Taxi-Räuber geht in Revision

Am Landgericht Stade ist ein junger Mann nach einem räuberischen Angriff auf einen Taxifahrer zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Er will in Berufung gehen.

Wegen eines räuberischen Angriffs auf einen Taxifahrer in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung ist ein 23-jähriger Mann kürzlich im niedersächsischen Stade zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden – was dieser nicht hinnehmen will.

Wie das Stader Tageblatt berichtet, war in der Nacht zum 5. September letzten Jahres im Alten Land westlich von Hamburg ein Taxi zu einer Sparkassenfiliale bestellt worden. Als das Taxi am Geldinstitut in Jork-Estebrügge eintraf, kam ein dunkelgekleideter Mann von einem Parkplatz und wollte einsteigen. Da der Fahrer sein Taxi zentral verriegelt hatte und die Gestalt ihm nicht ganz geheuer war, öffnete er die Türverriegelung zunächst nicht – erst recht nicht, als der Mann versuchte, die Fahrertür zu öffnen. Daraufhin schlug dieser mit der Hand gegen das Fenster der Fahrertür und zog schließlich eine halbautomatische Kurzwaffe, mit der er den Fahrer bedrohte und dessen Geld verlangte.

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Das Online-Portal tageblatt.de berichtet weiter, der Taxifahrer sei zunächst zum Schein auf die Forderung eingegangen und habe getan, als würde er nach seiner Geldbörse suchen. Aus dem Augenwinkel hatte er den Mann mit der Pistole beobachtet und festgestellt, dass dieser nur auf seine Hände schaute. Schließlich fasste er all seinen Mut zusammen und raste davon. Die Ermittler der Polizei waren dem jungen Mann schließlich über die Auswertung der Mobiltelefone in der Funkzelle um den Tatort und den Anruf bei der Taxi-Zentrale auf die Schliche gekommen. Es handelt sich um einen polizeibekannten Serben aus Sauensiek, der seit 2019 ausreisepflichtig ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren geht voraussichtlich in die zweite Instanz, da der Verurteilte laut Gerichtssprecherin Freimuth Revision eingelegt hat. Im Unterschied zur Berufung ist bei einer Revision eine erneute Beweisaufnahme möglich. ar

Beitragsbild: Symbolfoto Axel Rühle

Tags: GerichtsurteilRevisionTaxi-Räuber
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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