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Stadt Wien verkündet gleichen Beförderungstarif für Taxis und Mietwagen

von Jürgen Hartmann
17. Februar 2021
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
1

Die Stadt Wien hat den neuen Tarif für die Personenbeförderung bekanntgegeben. Er gilt sowohl für Taxis als auch für Mietwagen und ist die Folge des zu Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen Gelegenheitsverkehrsgesetzes, das eine Unterscheidung zwischen Taxis und Mietwagen aufgehoben hat.

Wie mehrere Tagesmedien übereinstimmend berichten, setzen sich die Preise für eine Fahrt durch Wien künftig aus einem Grund-, Strecken- bzw. Zeittarif zusammen. Für Fahrten, bei denen ein Taxi auf der Straße herangewunken oder bei denen am Standplatz eingestiegen wird, gilt künftig ein Grundtarif von 3,40 Euro am Tag und 3,80 Euro in der Nacht. Dazu kommt ein Streckentarif für 1 bis 5 Kilometer von 0,80 Euro sowie 0,50 Euro ab 5 Kilometer. Der Zeittarif für Standzeiten beträgt 0,50 Euro Cent pro Minute. Zuschläge sind weiterhin möglich.

Im Vergleich zum bisherigen Taxitarif erhöht sich das Entgelt um etwa 14 Prozent – es ist die erste Erhöhung nach acht Jahren. Trotzdem kann es künftig sein, dass manche Fahrt noch billiger oder auch noch teurer wird, denn für vorbestellte Fahrten per Telefon oder per App kann der Tarif um bis zu maximal 20 Prozent unterboten oder erhöht werden.

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Von dieser Regelung werden die beiden Taxizentralen 40 100 und 31 300 ebenso Gebrauch machen wie die reinen App-Vermittler Uber, Free Now oder Bolt. Das haben die Fahrtenvermittler gegenüber den Medien bereits angekündigt. Die reinen App-Vermittler, die in Wien an Mietwagen vermitteln, müssen sich seit Jahresbeginn an die gleichen Regeln und Tarife halten wie das Taxigewerbe. Das schreibt das Gelegenheitsverkehrsgesetz vor, das am 1. Januar 2021 grundlegend novelliert in Kraft getreten ist. Darin ist die Unterscheidung zwischen Taxi und Mietwagen aufgehoben worden.

Somit müssen die Mietwagen-Apps in der Hauptstadt Österreichs also zu den identischen Bedingungen fahren (zumindest innerhalb des 20%-Tarifkorridors) wie auch die Taxis. Allerdings entfällt für sie dadurch die Rückkehrpflicht. Eine komplette Freigabe der Preisgestaltung, die das Gesetz den Ländern bzw. Kommunen optional ermöglicht, wird es in Wien nicht geben.

Der neue Wiener Tarif soll ein Jahr lang beobachtet (evaluiert) werden. Dabei sollen etwa die Sozialpartner Daten zum neuen Tarifmodell sammeln sowie dessen Umsetzung und Wirkung prüfen, berichten die politisch Verantwortlichen. Ein besonderer Fokus solle hier auf Klimaschutz bzw. Lohn-und Sozialdumping gelegt werden. jh

Das Beitragsfoto zeigt einen Wiener (Uber-)Mietwagen; Archivfoto: Axel Rühle

Tags: TariferhöhungTarifkorridorWien
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Thomas says:
    3 Wochen her

    Ergänzend darf darauf hingewiesen werden, dass die Mietwagenunternehmer bis August 2021 Zeit haben, ihr Kennzeichen von MW auf TX zu wandeln, sodass es nur noch Taxis gibt. Es wird sich zeigen, ob die angestrebten Ziele mit einer Kostenminderung von 38% = 20% unterhalb vom Tarif und 18% Vermittlungsprovision, dem Wunsch nach Lohn und Sozialdumping gerecht werden kann.

    Die bessere Lösung wäre gewesen die Fahrtstrecke von A nach B nach dem ausgehandelten Taxitarif als Pauschale zu nehmen, so hätten die Unternehmer nur mit Kosten der Vermittlung zu tun – und es bliebe mehr Geld für die Qualitat der Fahrer und KFZ über, ……. so profitieren wieder nur 2, der Kunde und der Vermittler!

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